Erweiterung von Hort und Kita Referenznummer der Bekanntmachung: HK/1/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strehla
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung von Hort und Kita
Die Stadt Strehla beabsichtigt die Erweiterung des Hortgebäudes am Standort der Grundschule Strehla um 110 Betreuungsplätze für Kindergarten und Hort. Hierzu wurde im Vorfeld der Ausschreibung eine Machbarkeitsunteruschung zur Standortentscheidung durchgeführt. Im Ergebnis wird durch die Stadt Strehla beabsichtigt, das zur Grundschule angrenzende Grundstück (Flurstück 666/12) für eine solche Bebauung vorzusehen. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn spätestens in 10/2022 und den Nutzungsbeginn für das Schuljahr 2023/24 vor. Es steht ein Gesamtbudget von rund 3,245 Mio. EUR brutto über alle Kostengruppen zur Verfügung. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich voraussichtlich um ein Fördervorhaben, die Finanzierung ist im Anschluss und auf Grundlage der Leistungsphase 3 zu klären. Für die planerische Entwicklung des Standortes ist die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen erforderlich. Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Planungsbüros gebeten, sich um nachfolgend beschriebene Leistungen zu bewerben.
Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen, wird erwartet, dass sie mit der Realisierung kommunaler Vorhaben wie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vertraut sind. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Die Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
Strehla
DEUTSCHLAND
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten):
— LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt.
— LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern.
3. Weitere Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung):
— Erstellung eines Brandschutznachweises zur Vorlage bei der Bauaufsicht. Der Brandschutzprüfer wird von der Bauaufsicht vorgegeben.
— Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Raumakustik entsprechend Anlage 1.2 HOAI, LPH 1 bis 3. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten):
— LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form.
3. Weitere Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung):
— Fortführung der Leistungen Brandschutz im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens.
— Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Raumakustik entsprechend Anlage 1.2 HOAI, LPH 4 ff. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C1 zu entnehmen.
Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 4-9) erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Strehla, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Strehla
DEUTSCHLAND
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
— LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung),
— LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C2 zu entnehmen.
Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 4-6) erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Strehla, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 7)
Strehla
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
— LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird.
— LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
— LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C3 zu entnehmen.
Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 4-9) erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Strehla, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 und 5)
Strehla
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
— LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird.
— LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
— LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C4 zu entnehmen.
Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 4-9) erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Strehla, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI
Strehla, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
— LPH 1: Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
— LPH 8: Bauoberleitung; künstlerische Oberleitung.
— LPH 9: Überwachungsleistungen für
a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege,
b) Mängelbeseitigung.
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C5 zu entnehmen.
Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 4-9) erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Strehla, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 7)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 und 5)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Biter wurden gemäß § 62 Abs. 1 (2) VgV i.V. § 134 GWB informiert. Aufhebung gemäß § 63 Abs. 1 (1) Nr. 2 VgV.
Die Stadt Strehla beabsichtigt, das Vorhaben weiterhin – jedoch unter geänderten Rahmenbedingungen – durchzuführen. Hierfür wird zeitnah, voraussichtlich jedoch bis zur 24. KW 2021, eine erneute Ausschreibung für die Vergabe der Leistungen eingeleitet werden.
Begründung der Aufhebung:
Der Auftragsgegenstand wird mit erneuter Vergabe der Planungsleistungen um die Funktion „Kita“ vollständig reduziert. Diese Änderung wirkt sich neben den planerischen Anforderungen auch auf die finanziellen Bedingungen des bestehenden Vergabeverfahrens aus.
Nach Prüfung des Sachverhaltes ist damit eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlage festzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.