Neue Mitte Zug in Freiberg, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2020 / 2295 / OPLG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freiberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Mitte Zug in Freiberg, Objektplanung Gebäude
Die Stadt Freiberg beabsichtigt im Stadtteil Zug sowohl ein neues Ortsteilzentrum zu entwickeln als auch der Freiwilligen Feuerwehr Zug ein neues Gebäude zur Verfügung zu stellen.
Das dafür vorgesehene Grundstück 110/2 befindet sich im Stadtteil Zug südlich der Kernstadt Freiberg. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 3 694 m2. Auf dem Grundstück 110/2 befinden sich das leerstehende Gebäude der ehemaligen Grundschule sowie ein Nebengebäude.
Der ehemalige Schulkomplex soll zu einem lebendigen Ortsteilzentrum entwickelt werden. Verschiedene Nutzer wie Freiwillige Feuerwehr, Ortschaftsrat Zug, Jugendclub sowie verschiedene Vereine werden im alten Schulgebäude integriert und erhalten individuelle Bereiche in den verschiedenen Etagen. Es ist beabsichtigt, einen großen Gemeinschaftsraum für alle Nutzer zu schaffen. In jeder Etage soll ein Sanitärbereich vorgesehen werden. Entsprechend einer Variantenuntersuchung soll die alte Schule bestehen bleiben und umgebaut/saniert werden. Der neuere Anbau soll abgebrochen werden. An dieser Stelle soll die Fahrzeughalle der Feuerwehrentstehen. Unter Beachtung brandschutztechnischer Belange und der genannten Nutzungsbereiche ist ein neues Erschließungskonzept zu entwickeln.
Der Gebäudekomplex ist erschlossen und verfügt über Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom,Trinkwasser, Abwasser, Gas aus öffentlicher Versorgung).
Das Bestandsgrün im Außenbereich soll erhalten bleiben, ggf. sollen weitere Pflanzungen erfolgen. Die Freianlagen inklusive der notwendigen Stellplatzflächen werden entsprechend der Gebäudenutzungen neu angelegt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Kulturdenkmal in Form einer Bergbauhalde.
Es ist beabsichtigt, eine öffentliche Zuwendung für die Sanierung des Bestandsgebäudes aus dem Förderprogramm Ländliche Entwicklung – RL LE/2014 sowie für den Nutzungsbereich der Ortsfeuerwehr eine Zuwendung der Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw zu nutzen.
Die Umbau-, Sanierungs- und Neubaukosten werden auf 2,0 Mio. EUR (KG 300 + 400 brutto) geschätzt.
Ortsteil Zug
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Planungsleistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude gem. HOAI§34, LPH 1-9 für die Planung „Neue Mitte Zug“ in Freiberg.
Es ist vorgesehen, folgende besondere Leistungen zu vergeben:
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
— Prüfen und Werten von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten,
— Anzeigen von Mängeln und Überwachen von Mangelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist bei den Gewerken, bei denen der AN die Ausführung überwacht hat,
— Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln (Mitwirken bei der Erstellung von Fördermittelanträgen, Abstimmen mit Fördermittelgebern, Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln, Erstellen und Überwachen von differenzierten Kostenplänen),
— Beratungsleistungen Bauphysik (Grundleistungen gemäß Punkt 1.2 Anlage 1 HOAI 2013 einschl. notwendiger Bestandsaufnahmen, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik/Schallschutz, Raumakustik).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringungerster Leistungsphasen.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH): Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die LPH 1-4 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI2013 vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPH besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bewerber heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Es ist dann notwendig, regelmäßig eigenständig nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf www.evergabe.de kann Vorgenanntes entfallen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neue Mitte Zug in Freiberg, Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01324
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]0
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.