Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für den Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schafflund
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-schafflund.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für den Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund
Ziel der Maßnahme ist es, die im Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund (BBZVIAS) gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Next-Generation-Access NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen den Teilnehmeranschlüssen flä-chendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download zur Verfügung gestellt werden können.
Amt Schafflund
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen unterversorgte Teilnehmer im Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund (BBZVIAS) über ein NGA-Netz erschlossen werden. Das Ausbaugebiet umfasst eine Fläche von 119,43 qkm und ist unterteilt in die fünf Gemeinden: Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund. Es sind 588 Adressen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download ermöglicht. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte und der Adressliste zu entnehmen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualtiät
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland und der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für den Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund
Nationale Identifikationsnummer: HRB 8685 FL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhackstedt
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24980
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/