Nichtoffener, einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Bewegungspark mit Skateanlage am Schulweg“ (gem. RPW 2013)
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-eckernfoerde.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Bewegungspark mit Skateanlage am Schulweg“ (gem. RPW 2013)
Für die Neuanlage des Bewegungsparks mit Skateanlage am Schulweg sollen durch diesen Wettbewerb realisierbare und qualitätsvolle Entwürfe gefunden werden.
Durch die Verlagerung des derzeitigen Skateparks südlich des Schulwegs auf die gegenüberliegende Straßenseite, wird das Grundstück frei und kann für neue Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Damit soll eine attraktive Neugestaltung des Eingangsbereichs der Stadt Eckernförde eingeleitet werden.
Gleichzeitig werden so vorhandene, zentrumsnahe Erholungsflächen für die Bürgerinnen und Bürger Eckernfördes erhalten und aufgewertet.
Östlich an das Wettbewerbsgebiet angrenzend liegt das Plangebiet „Binnenhafen – Nooröffnung“. Planungsziel dieses städtebaulichen Projekts ist u. a. die Schaffung einer attraktiven neuen Wegeverbindung zwischen dem Eckernförder Binnenhafen und dem Windebyer Noor. Entlang eines fest definierten Uferschutzstreifens sollen Bauflächen in Kombination mit Grünflächen und neuen Wegeverbindungen entstehen und der Uferbereich der Norderhake aufgewertet werden.
Es ist geplant, den aus dem vorgenannten Plangebiet kommenden Weg, unter der Bahnlinie hindurch entlang der Norderhake zu führen, um an die teilweise schon bestehende Wegeführung westlich der B 76 anzuschließen.
In diesem Bereich, südlich der Uferzone der Norderhake, soll eine moderne Skateanlage in attraktiver Lage neu errichtet, sowie weitere Freizeit- und Erholungsangebote für verschiedene Gruppen geschaffen werden. Hierdurch soll die Aufenthalts- und Nutzungsqualität für Kinder und Jugendliche und andere Gruppen spürbar verbessert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden 3 Büros zur Teilnahme durch die Ausloberin gesetzt und neun Büros durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren bestimmt. Zwei Plätze sind für junge Büros vorgesehen. Das Auswahlgremium setzt sich aus einer Vertretung der Ausloberin und vom Preisgericht unabhängigen Fachleuten zusammen.
Die abgefragten Referenzen sind bevorzugt anhand von realisierten Projekten (z. B. Gestaltung von Skateanlagen, Grünanlagen oder Spielplätzen) oder nachgeordnet anhand von Wettbewerbserfolgen vergleichbarer Objekte nachzuweisen.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Vordruck „Referenzliste“ abgefragten Angaben zu machen.
Für die Auswahl wird die Ausloberin ein gewichtetes Punktesystem anwenden.Dabei sind in jedem der Kriterien maximal 5 Punkte erreichbar. Die Bewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der jeweiligen Gewichtung.
Die Auswahl der Teilnehmer*innen wird von dem Auswahlgremium anhand folgender
Kriterien erfolgen:
— 2-fach: Erfahrungen in der Planung und Realisierung von öffentlichen Freianlagen oder vergleichbaren Bauaufgaben (0-5 Pkt.),
— 1-fach: Aussagekraft und Qualität der Referenzen (0-5 Pkt.).
Angemeldete Architekten*innen müssen zwingend eine Teilnehmergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten*innen bilden. Es wird empfohlen versierte Skateanlagenplaner*innen hinzuzuziehen. Diese sind schon bei der Bewerbung zu benennen und dürfen nach der Auswahl zur Teilnahme nicht mehr gewechselt werden. Für weitere Details siehe Abschnitt VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen
Bilden:
— Auseinandersetzung mit der stadträumlichen Situation,
— Landschaftsarchitektonische Qualität des Vorentwurfs,
— Berücksichtigung aller Altersstufen,
— Umgang mit der topografischen Situation,
— Schaffung barrierefreier/-armer Zugänge,
— Wirtschaftlichkeit des Beitrags,
— Unterhaltbarkeit der Anlage.
Die Wettbewerbssumme wird auf [Betrag gelöscht] EUR (netto, zuzüglich geltender MwSt) festgesetzt und setzt sich aus den Aufwandsentschädigungen und den Preisen zusammen.
Als Preissummen werden 15.000 € ausgelobt.
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissummen vorzunehmen. Die Aufwandsentschädigungen und die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin über das Verfahrensmanagement mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Aufwandsentschädigung beträgt bei Abgabe vollständiger Wettbewerbsbeiträge [Betrag gelöscht] EUR netto je Teilnehmer*in. Sollten weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die für die Aufwandsentschädigungen bestimmte Summe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR auf die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen aufgeteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*innen berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architekten- und Ingenieurliste der im Zulassungsbereich zuständigen Architekten- und Ingenieurkammern eingetragen sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigten Vertreter*in der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter*innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de