Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen – Bauleistungen_Lose 3 und 4: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klipphausen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01665
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 35204 / 217-51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klipphausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen – Bauleistungen_Lose 3 und 4: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, Tiefbauarbeiten, die Verlegung von Kabelschächten und Leerohren,
Die Errichtung von Technikstandorten und Hausanschlüssen für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse im Los 3 – Cluster Seeligstadt
Gemeinde Klipphausen
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden,
Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Das Los 3 betrifft das Cluster Seeligstadt.
Zum Zuschlagskriterium „Preis“:
Es wird der Gesamtpreis (netto) einschließlich Zulagepositionen gewertet.
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse im Los 4 – Cluster Industriegebiet Klipphausen
Gemeinde Klipphausen
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Das Los 4 betrifft das Cluster Industriegebiet Klipphausen.
Zum Zuschlagskriterium „Preis“:
Es wird der Gesamtpreis (netto) einschließlich Zulagepositionen gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse im Los 3 – Cluster Seeligstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilsdruff
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coswig
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01640
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Los 4:
— Bezeichnung des Auftrags: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse im Los 4 – Cluster Industriegebiet Klipphausen,
— Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 11,
— Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10,
— Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja,
— Name und Anschrift der Wirtschaftsteilnehmer, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde: Bietergemeinschaft Teichmann Bau GmbH und Coswiger Tief- und Rohrleitungsbau GmbH, Meißner Straße 23 in 01723 Wilsdruff und Am Baggerteich 2 in 01640 Coswig,
— Angaben zum Wert des Auftrages/Loses (ohne MwSt.): [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]