JVA Lübeck / Neubau Sporthalle / Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 20 078
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
JVA Lübeck / Neubau Sporthalle / Generalplanungsleistungen
— Generalplanungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern gemäß HOAI aktuelle Fassung, stufenweise Beauftragung,
— Objektplanung Gebäude, HZ IV, LPH 2 bis 9,
— Objektplanung Freianlagen, HZ III, LPH 2 bis 9,
— Fachplanung Tragwerksplanung, HZ III, LPH 2 bis 6,
— Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 4, HZ II, LPH 2 bis 9,
— Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 5 und 8, HZ III, LPH 2 bis 9,
— Wärmeschutz als Bes. Leistung.
Grundstück
Das Grundstück mit der bestehenden Justizvollzugsanstalt befindet sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein.
Im Norden grenzt das Grundstück an eine öffentliche Grünfläche, einen Spielplatz und an ein Wohngebäude. Im Osten an eine Kleingartenanlage, im Süden an ein Wohngebiet und im Westen an eine Wohnbebauung mit ehemaligen Dienstwohnungen. Diese befinden sich heute in Privatbesitz. Das Grundstück wird sowohl über den Marliring im Westen als auch über die Leuschnerstraße im Norden erschlossen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Lübeck ist das Areal als eine Sonderbaufläche der Justiz ausgewiesen. Die vorhandenen Gebäude und Mauern unterliegen dem Flächennutzungsplan § 34 BauGB. Die Erweiterungsflächen sind nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Beschreibung
Die JVA Lübeck wurde 1909 erbaut und schrittweise erweitert und modernisiert. Um den heutigen Zustand und dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, ist es vorgesehen, neben dem Sportplatz eine Einfeld-Sporthalle mit Umkleidemöglichkeiten inkl. Duschräume für männliche und weibliche Gefangene zu errichten.
Die Sporthalle soll für Sportarten wie Fußball, Handball, Volleyball oder Basketball eingesetzt werden aber auch für Einzelsportarten wie Badminton oder Tischtennis. Zusätzlich soll die Sporthalle auch für kulturelle Veranstaltungen dienen, wo Zuschauer auf der Tribüne Platz finden. Ein direkter Zugang vom Innenbereich zu der Tribüne ist vorzusehen. Auch eine festinstallierte Musikanlage zur Beschallung der Halle soll verbaut werden.
Hinsichtlich des Raumbedarfs wird auf das vorläufige Raumprogramm verwiesen. Neben dem Raumprogramm soll die Sporthalle kellerseitig an die Nachbarbebauung angeschlossen werden. Spezielle Themen der Sicherheit sind im Projekt mit der JVA Lübeck sowie weiter beteiligte abzustimmen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Sporthalle JVA Lübeck
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de