Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen für den Umbau und die Erweiterung einer 2-zügigen Oberschule in Malschwitz OT Baruth Referenznummer der Bekanntmachung: 20 160 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]00
Fax: [removed]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bautzen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen für den Umbau und die Erweiterung einer 2-zügigen Oberschule in Malschwitz OT Baruth
Der Kreis Bautzen beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung der derzeitigen Grundschule Malschwitz, Ortsteil Baruth. Nach dem Um- und Erweiterungsneubau soll der Schulkomplex den aktuellen Anforderungen an eine zweizügige Oberschule entsprechen. Die Maßnahme soll durch Fördermittel und Eigenmittel des Landkreises Bautzen finanziert werden.
02694 Malschwitz
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 4 bis 9 der Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 und die LPH 1-9 der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013 sowie Optionale und Besondere Leistungen zu beauftragen.
Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich im Jahr 2029.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden für die Objektplanung Gebäude und Innenräume vertraglich die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt. Der Abruf erfolgt nach HOAI stufenweise je Leistungsphase. Für die Objektplanung Freianlagen werden die Leistungsphasen 1-9 beauftragt. Der Abruf erfolgt zuerst für die Leistungsphasen 1-3 und anschließend stufenweise je Leistungsphase. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe HF Architektur GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYCY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.