Planungsleistungen Neubau Feuerwache Referenznummer der Bekanntmachung: 141.3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau Feuerwache
Die Stadt Glückstadt beabsichtigt, auf einem Grundstück an der Straße Herrenweide eine Feuerwache mit Erweiterungsoption zu errichten. Vergeben werden Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume inkl. Brandschutz und Freianlagen; technische Gebäudeausstattung und Tragwerksplanung.
Schätzung Gebäudevolumen gemäß Machbarkeitsstudie: 5 200 m2 BGF, Nebenräume 2 Geschosse, Fahrzeughalle ein Geschoss.
Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie in den Bereichen Brandschutz und Freianlagen
Stadt Glückstadt – Die Bürgermeisterin
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Herrenweide 112
25348 Glückstadt, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein
DEUTSCHLAND
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff HOAI sowie in den Bereichen Brandschutz und Freianlagen:
— Leistungsphase 1-4 (teilweise anteilig) mit Option auf Erweiterung auf weitere Leistungsphasen, Honorarzone: III,
— Freianlagen: Leistungsphasen 4 mit Option auf Erweiterung auf Leistungsphasen 5 bis 7.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt abschnittsweise. Der Beginn der Planungsleistungen für die Leistungsphasen bis Genehmigungsplanung soll umgehend nach Auftragserteilung erfolgen. Der weitere Fortgang ist u. a. von der Bereitstellung der Finanzmittel abhängig.
Technische Gebäudeausstattung
Stadt Glückstadt – Die Bürgermeisterin
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Herrenweide 112,
25348 Glückstadt, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein
DEUTSCHLAND
Technische Gebäudeausstattung nach §§53 ff HOAI:
— Leistungsphase 1-4 (teilweise anteilig) mit Option auf Erweiterung auf weitere Leistungspha-sen, Honorarzone: III.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt abschnittsweise. Der Beginn der Planungsleistungen für die Leistungsphasen bis Genehmigungsplanung soll umgehend nach Auftragserteilung erfolgen. Der weitere Fortgang ist u.a. von der Bereitstellung der Finanzmittel abhängig.
Tragwerksplanung
Stadt Glückstadt – Die Bürgermeisterin
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Herrenweide 112
25348 Glückstadt, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein
DEUTSCHLAND
Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI:
— Leistungsphase 1-4 (teilweise anteilig) mit Option auf Erweiterung auf weitere Leistungsphasen, Honorarzone: III.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt abschnittsweise. Der Beginn der Planungsleistungen für die Leistungsphasen bis Genehmigungsplanung soll umgehend nach Auftragserteilung erfolgen. Der weitere Fortgang ist u. a. von der Bereitstellung der Finanzmittel abhängig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Ort: Brande-Hörnerkirchen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25364
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Gebäudesausstattung
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFARDDE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.