Entsorgungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 12/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsleistungen
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen/Behältern.
Die Vergabe erfolgt losweise:
Los 1 – infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Los 2 – Lösemittel
Los 3 – Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
Los 4 – Papierabfälle (Papier und Pappe)
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.10.2021 und endet nach Ablauf von 2 Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.
Betroffene Abfälle: infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.10.2021 und endet nach Ablauf von 2 Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1-5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen („VOL/B“; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt zunächst am 1.10.2021 und endet nach Ablauf von 2 Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich sodann zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr/Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Lösemittel
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.
Betroffene Abfälle: Lösemittel (halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (intern: halogenhaltige Lösemittel); andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (intern: halogenfreie Lösemittel); andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (intern: Färbelösungen))
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1 - 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt zunächst am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich sodann zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.
Betroffene Abfälle: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (intern: flüssige B-Abfälle)
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1 - 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt zunächst am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich sodann zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Papierabfälle (Papier und Pappe)
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.
Betroffene Abfälle: Papierabfälle (Papier und Pappe)
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1 - 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt zunächst am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich sodann zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
— Optionale Position "Selbstpresscontainer 10 cbm ((ohne HKV)": Überlassung des Sammelbehälters (Miete; für Nutzung und Erhalt der Betriebsfähigkeit)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
— Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist; hierzu ist dem Angebot ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) beizufügen
— Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG zu erbringen.
Hinweise: Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig, sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen. Die Vorlage des Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen. Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und / oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter, welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.
— Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG): Zum Nachweis ist dem Angebot eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird.
Auflistung/Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
— Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten 3 Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los)) gemäß Formblatt F1-A; darin enthalten: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Mindestanforderungen bzgl. Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der Bieter muss in den vergangenen 3 Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1-3) / Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d. h. nicht durch Unterauftragnehmer, erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen).
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 4: [Betrag gelöscht] EUR netto
Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.
— Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs-/Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d. h. unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfang sowie der -summen je Versicherungsfall. Erklärung, dass derzeit eine Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall. Zusicherung, dass eine Betrieb- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadensversicherung mit den geforderten Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Mindestanforderungen bzgl. Versicherungs-/Deckungssumme der Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung:
Versicherungs-/Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden/Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind)
Mindestanforderungen bzgl. Versicherungs-/Deckungssumme der Umweltschadenversicherung
Versicherungs-/Deckungssumme im marktüblichen Umfang (d. h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV).
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
— Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A).
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt ist.
Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen!
Mindestanforderungen bzgl. Referenzprojekte / Referenzaufträge:
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.
Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist.
Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind:
Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle (siehe Tabelle unter Punkt 6. "Nachweise zur Eignungsprüfung" der "Hinweise zum Vergabeverfahren"), inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4).
Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2016 - 2020) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2016 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2020 hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2016 - 2020 im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 15 t Lösemitteln entsorgt werden / entsorgt wurden.
Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 250 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden / entsorgt wurden.
— Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement)
Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung).
Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramm / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagement / Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Re-gistrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden.
Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus, auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
— Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen,
— Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dementsprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / den die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 32 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen.
2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur).
In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt 6. und 7. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten.
4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer die in Punkt 6. und 7. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" aufgeführten Formblätter und Nachweise (mit Ausnahme der Formblätter F2 und F3-A; anstatt dem "Formblatt Angebot" ist das Formblatt F6 zu verwenden, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen zu erbringen ist) nachzureichen. Hierbei gilt im Hinblick auf die unter Punkt 6. der "Hinweise zum Vergabeverfahrenen" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass die Eignung eines Unterauftragnehmers lediglich im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. Weitere spezifische Festlegung zum Vergabeverfahren VGS # 12/2021 zum Nachweis der Eignung von Unterauftragnehmern sind der Vergabeunterlage "Angebots- und Bewerbungsbedingungen", Punkt 3.9. "Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer / Eignungsleihe" zu entnehmen.
Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind ebenso unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung / zum Abschnitt III. 1) Teilnahmebedingungen: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. Sofern der Bieter für einzelne Leistungen Unterauftragnehmer beauftragt, hat er mit seinem Angebot bzw. nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers ebenfalls für diese entsprechende Nachweise einzureichen, dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil (siehe diesbezügliche Hinweise unter Ziffer 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). Hinweise zum Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Punkt 6. "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWRYFW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.