Herstellung und Betrieb von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01-12.2.3.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Betrieb von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
Der Landkreis Meißen plant für die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Errichtung von stationären Geschwindigkeitsmesssystemen an den bestehenden Gefahrenpunkten im Gebiet des Landkreises Meißen an folgenden 9 Standorten. Ausgeschrieben werden die Zurverfügungstellung, Betrieb, Unterhaltung, Instandhaltung und Versicherung von insgesamt 9 stationären Verkehrsüberwachungssystemen mit Messsäulen für die gleichzeitige Überwachung beider Fahrtrichtungen je Standort im Gebiet des Landkreises Meißen.
Verlangt wird ein Standardsystem, welches in gleicher oder ähnlicher Form bereits erfolgreich im praktischen Einsatz steht und durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) für den Einsatz in Deutschland verifiziert und zugelassen ist. Der Messplatz ist mit digitaler Messtechnik neuester Generation (technischer Stand 2021) auszustatten.
Der Auftragnehmer hat im Zeitraum der Zurverfügungstellung, ohne Geltendmachung von Mehr- oder Zusatzkosten, den neuesten und aktuellsten Stand der Verkehrsüberwachungstechnik zur Verfügung zu stellen. Dies schließt neben den Hardwarekomponenten auch die Software mit ein.
Das Verkehrsüberwachungssystem ist vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern.
Die Aufstellfläche für die Messanlage wird dem Auftragnehmer zur Nutzung, in dem vertraglich vereinbarten Zeitraum, unentgeltlich überlassen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über einen Mietzins.
Mindestvoraussetzungen sind eine gültige PTB-Zulassung der Messanlage für den Einsatz in Deutschland, ein geeichter und messbereiter Zustand der Überwachungsanlage, die gerichtsverwertbare Qualität der Beweisfotos sowie alle von der PTB festgelegten, für eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlichen Bedingungen. Die zum Einsatz kommende Mess- und Erfassungstechnik soll den fließenden Verkehr, hinsichtlich der Einhaltung der im Fahrbahnverlauf des Einsatzortes vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überwachen.
Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung durch ein Kraftfahrzeug soll der Tatbestand in Form von Messwerten und Beweisfotos dokumentiert werden. Der in Form von Mess-, Bild- und Metadaten vorliegende Tatbestand soll dann für die weitere Auswertung und Aufbereitung als Vorgang im Ordnungswidrigkeitsverfahren bereitstehen.
Standorte Klipphausen (Wildberg); Nünchritz (Diesbar Seußlitz); Thiendorf
Klipphausen
Deutschland
Es sind 3 stationäre Geschwindigkeitsmesssysteme vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern. Die Standorte sind wie folgt geplant in: 01665 Klipphausen, OT Wildberg, B 6; 01612 Nünchritz, OT Diesbar-Seußlitz und 01561 Thiendorf, B 98.
Der jeweilige Messplatz ist mit digitaler Messtechnik neuester Generation (technischer Stand 2021) auszustatten.
Der Auftragnehmer hat im Zeitraum der Zurverfügungstellung, ohne Geltendmachung von Mehr- oder Zusatzkosten, den neuesten und aktuellsten Stand der Verkehrsüberwachungstechnik zur Verfügung zu stellen. Dies schließt neben den Hardwarekomponenten auch die Software mit ein.
Das Verkehrsüberwachungssystem ist vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern.
Die Aufstellfläche für die Messanlage wird dem Auftragnehmer zur Nutzung, in dem vertraglich vereinbarten Zeitraum, unentgeltlich überlassen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über einen Mietzins.
Mindestvoraussetzungen sind eine gültige PTB-Zulassung der Messanlage für den Einsatz in Deutschland, ein geeichter und messbereiter Zustand der Überwachungsanlage, die gerichtsverwertbare Qualität der Beweisfotos sowie alle von der PTB festgelegten, für eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlichen Bedingungen. Die zum Einsatz kommende Mess- und Erfassungstechnik soll den fließenden Verkehr, hinsichtlich der Einhaltung der im Fahrbahnverlauf des Einsatzortes vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überwachen.
Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung durch ein Kraftfahrzeug soll der Tatbestand in Form von Messwerten und Beweisfotos dokumentiert werden. Der in Form von Mess-, Bild- und Metadaten vorliegende Tatbestand soll dann für die weitere Auswertung und Aufbereitung als Vorgang im Ordnungswidrigkeitsverfahren bereitstehen.
Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, 1 weitere Messstelle durch Umsetzung eines bereits vorhandenen Verkehrsüberwachungssystems im Gebiet des Landkreises Meißen zu installieren.
Standorte Diera-Zehren (Obermuschütz); Moritzburg (Auer); Röderaue (Frauenhain)
Diera-Zehren
Deutschland
Es sind 3 stationäre Geschwindigkeitsmesssysteme vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern. Die Standorte sind wie folgt geplant in: 01665 Diera-Zehren, OT Obermuschütz, B 6; 01468 Moritzburg, OT Auer und 01609 Röderaue, OT Frauenhain, B 101. Der Messplatz ist mit digitaler Messtechnik neuester Generation (technischer Stand 2021) auszustatten.
Der Auftragnehmer hat im Zeitraum der Zurverfügungstellung, ohne Geltendmachung von Mehr- oder Zusatzkosten, den neuesten und aktuellsten Stand der Verkehrsüberwachungstechnik zur Verfügung zu stellen. Dies schließt neben den Hardwarekomponenten auch die Software mit ein.
Das Verkehrsüberwachungssystem ist vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern.
Die Aufstellfläche für die Messanlage wird dem Auftragnehmer zur Nutzung, in dem vertraglich vereinbarten Zeitraum, unentgeltlich überlassen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über einen Mietzins.
Mindestvoraussetzungen sind eine gültige PTB-Zulassung der Messanlage für den Einsatz in Deutschland, ein geeichter und messbereiter Zustand der Überwachungsanlage, die gerichtsverwertbare Qualität der Beweisfotos sowie alle von der PTB festgelegten, für eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlichen Bedingungen. Die zum Einsatz kommende Mess- und Erfassungstechnik soll den fließenden Verkehr, hinsichtlich der Einhaltung der im Fahrbahnverlauf des Einsatzortes vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überwachen.
Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung durch ein Kraftfahrzeug soll der Tatbestand in Form von Messwerten und Beweisfotos dokumentiert werden. Der in Form von Mess-, Bild- und Metadaten vorliegende Tatbestand soll dann für die weitere Auswertung und Aufbereitung als Vorgang im Ordnungswidrigkeitsverfahren bereitstehen.
Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, 1 weitere Messstelle durch Umsetzung eines bereits vorhandenen Verkehrsüberwachungssystems im Gebiet des Landkreises Meißen zu installieren.
Standorte Klipphausen (Sora); Klipphausen (Ullendorf); Stauchitz (Seerhausen)
Klipphausen, DE
Es sind 3 stationäre Geschwindigkeitsmesssysteme vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern. Die Standorte sind wie folgt geplant in: 01665 Klipphausen, OT Sora, S 177; 01665 Klipphausen, OT Ullendorf, S 177 und 01594 Stauchitz, OT Seerhausen, B 6. Der Messplatz ist mit digitaler Messtechnik neuester Generation (technischer Stand 2021) auszustatten.
Der Auftragnehmer hat im Zeitraum der Zurverfügungstellung, ohne Geltendmachung von Mehr- oder Zusatzkosten, den neuesten und aktuellsten Stand der Verkehrsüberwachungstechnik zur Verfügung zu stellen. Dies schließt neben den Hardwarekomponenten auch die Software mit ein.
Das Verkehrsüberwachungssystem ist vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern.
Die Aufstellfläche für die Messanlage wird dem Auftragnehmer zur Nutzung, in dem vertraglich vereinbarten Zeitraum, unentgeltlich überlassen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über einen Mietzins.
Mindestvoraussetzungen sind eine gültige PTB-Zulassung der Messanlage für den Einsatz in Deutschland, ein geeichter und messbereiter Zustand der Überwachungsanlage, die gerichtsverwertbare Qualität der Beweisfotos sowie alle von der PTB festgelegten, für eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlichen Bedingungen. Die zum Einsatz kommende Mess- und Erfassungstechnik soll den fließenden Verkehr, hinsichtlich der Einhaltung der im Fahrbahnverlauf des Einsatzortes vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überwachen.
Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung durch ein Kraftfahrzeug soll der Tatbestand in Form von Messwerten und Beweisfotos dokumentiert werden. Der in Form von Mess-, Bild- und Metadaten vorliegende Tatbestand soll dann für die weitere Auswertung und Aufbereitung als Vorgang im Ordnungswidrigkeitsverfahren bereitstehen.
Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, 1 weitere Messstelle durch Umsetzung eines bereits vorhandenen Verkehrsüberwachungssystems im Gebiet des Landkreises Meißen zu installieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -Entweder die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Es werden Eigenerklärungen abverlangt, dass der Bewerber /die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder der Eignungsleihgeber in das Gewerbe- oder Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle bzw. Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen sind. Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers können diese Auszüge aus den Gewerbe- oder Berufsregister oder vergleichbaren Register des Herkunftslandes (in beglaubigter Übersetzung) nachgefordert werden.
Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind durch den Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/den Eignungsleihgeber vorzulegen. Liegt der Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme weniger als 3 Jahre zurück, tritt dieser Zeitraum an die Stelle des Dreijahreszeitraums.
1. Beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls die dem Teilnahmeantrag beigefügte Eigenerklärung auszufüllen.
2. Des Weiteren ist in der Eigenerklärung zu Mitarbeitern bezüglich der durchschnittlichen Anzahl festangestellter Ingenieure (ohne freie Mitarbeiter), Sekretariat, Facharbeiter, Praktikanten und Hilfskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren Auskunft durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft/ den Eignungsleihgeber zu geben.
3. Es ist eine Liste mit mindestens 3 Referenzen des Bewerber/von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft /des Eignungsleihgeber über erbrachte Leistungen, die mit den hier zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, ist vorzulegen. In dieser Liste ist folgendes anzugeben: der Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail, Ansprechpartner, die Art der durchgeführten Leistungen, der Leistungszeitraum.
Weitere Erläuterungen/ Bedingungen sind in Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben aufgeführt
Vorlage
Bescheinigung/Zertifikat der Physikalisch- technischen Bundesanstalt Braunschweig über die innerstaatliche Bauartzulassung der angebotenen Geschwindigkeitsmessgeräte und Technik für den stationären Einsatz. die Online-Anbindung muss die Erfordernisse der einschlägigen Vorschriften für den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen
Nichtöffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB des Bewerbers /der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder des Eignungsleihgeber erforderlich. Die Angaben gemäß den Ziffern III. 1.1; III. 1.2 (hier: Angaben zu Umsatz und Mindestlohn); III. 1.3 (hier: Eigenerklärung zu Mitarbeitern) sind für Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen, wenn der Bewerber für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner (Projektleiter) verfügt. Ein Bewerber darf im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne dass diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen sogenannter „Eignungsleihe“. Hierfür muss der Bewerber die „Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe nach § 47 VgV“ ausfüllen lassen und einreichen. Im Falle der beabsichtigten Eingehung einer Bewerbergemeinschaft ist die „Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft“ einreichen. Hiernach muss erklärt werden, dass sich die beteiligten Unternehmen zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, für deren Verbindlichkeiten alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Als Mehrfachbewerbung gilt auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen desselben Unternehmens.
Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall die Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige Erklärungen und Nachweise müssen in einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens bis zum 8.6.2021 in Textform darauf hinzuweisen. Die Fragen/Antworten werden allen Bewerbern bekannt gegeben mittels Nachsendung. Diese Nachsendungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.