Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/BA, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 056-130423
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/BA, Planungsleistungen
Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/BA, Planungsleistungen
Dresden
Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/BA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/BA, Planungsleistungen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/BA, Planungsleistungen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
4. zusätzliche Planungsleistungen LPH 3-4 und 6-7.
Aufgrund von Regelwerksänderungen war eine Anpassung der Vorplanungsvariante auf den aktuellen Stand der Technik unumgänglich. In der Vorplanung waren flächendeckend Hochlichtmasten vorgesehen, welche seit der Einführung der niedrigen Gleisgassenbeleuchtung überdimensioniert sind und trotzdem die Beleuchtungsaufgabe nicht vollumfänglich erfüllen. Im Planungsbereich musste demnach eine niedrige Gleisgassenbeleuchtung ergänzt werden. Es wird weiterhin unverändert im Zuge der Entwurfsplanung eine Gleisfeldbeleuchtung nach Stand der Technik geplant.