Kauf und Lieferung von 24“ Monitoren Referenznummer der Bekanntmachung: I20210322-0193
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von 24“ Monitoren
Kauf und Lieferung von 24“ Monitoren.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kommunit schreibt den Abschluss eines Vertrags über den Kauf und die Lieferung von mindestens 1 500 Stück Monitore über eine Laufzeit von 2 Jahren aus. Mit Zuschlag werden von dieser Menge die ersten 500 Stück Monitore abgerufen und beschafft.
Von der Erstabrufmenge sollen 200 Stück Monitore spätestens nach 3 Wochen verfügbar sein, die anderen 300 Stück Monitore sollen nach maximal 6 Wochen geliefert werden. Die weiteren Einzelabrufe erfolgen zu jeweils 500 Stück.
Nach Abnahme der ersten 1 500 Stück Monitore sind weitere Abrufe bis zu einer Gesamtstückzahl von 4 000 Stück Monitore möglich. Auch diese Abrufe erfolgen zu jeweils 500 Stück. Eine Abnahmeverpflichtung der zusätzlichen 2 500 Monitore besteht jedoch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis über Handels- bzw. Berufsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf – bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – nicht älter als 6 Monate sein,
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen,
c) Bescheinigung des Finanzamtes zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
d) Nachweis einer – bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – gültigen Versicherungspolice, wonach der Bieter über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt,
e) Eigenerklärung zur Einhaltung und Zahlung des Vergabemindestlohns,
f) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen 3 Geschäftsjahren,
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
g) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter, bezogen auf die zu vergebenden Leistungen,
h) Eigenerklärung zur Benennung und Leistungsbeschreibung von 3 Referenzprojekten, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
i) Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der „Hardware“ berechtigt ist.
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
Von der Erstabrufmenge sollen 200 Stück Monitore nach 3 Wochen verfügbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.