KTE Jettkorn, KTE Beselerallee und JT Russee; Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 60.3.910.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
KTE Jettkorn, KTE Beselerallee und JT Russee; Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung
KTE Jettkorn, KTE Beselerallee und JT Russee
Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung.
Kiel KTE Jettkorn
Jettkorn 3-5
24146 Kiel
KTE Beselerallee
Beselerallee 55
24105 Kiel
JT Russee
Rendsburger Landstraße 369
24111 Kiel
Unterhaltsreinigung ca. 1 601,28 m2 tägliche Reinigungsfläche und jährliche Grundreinigung.
1. Der Auftrag ist befristet auf ein Jahr,
2. Erfolgt keine Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr,
3. Anzahl der Verlängerungen max. 4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
— Kopie der Gewerbeanmeldung,
— Handelsregister- oder Berufsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate),
— Handwerkskarte und/oder IHK Zugehörigkeitsbescheinigung.
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
— Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (nicht älter als 2 Monate),
— Bescheinigung der Krankenkasse über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als 2 Monate),
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als 2 Monate),
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Schäden abdeckt: Sach-, Personen-, Vermögens-, Allmählichkeits-, Abwasser-, Brand- und Wasserschäden sowie Schlüsselverluste. Die Gesamtsumme muss mind. [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
— Referenzen von mind. 3 gleichwertigen Reinigungsobjekten der letzten 3 Jahre,
— Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden,
— Erklärung über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Erbringung der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien:
1. niedrigster Preis 40 %,
2. niedrigstes durchschnittliches Flächenleistungsmaß 30 %,
3. Höchste Anzahl an monatlichen Reinigungsstunden 25 %,
4. Anteil versicherungspflicht. Mitarbeiter in der Liegenschaft 5 %.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 27.5.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY45
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de