Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Digitales Geländemodell und Digitales Oberflächenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/542
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://geosn.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Digitales Geländemodell und Digitales Oberflächenmodell
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen beabsichtigt die Aktualisierung des hochgenauen Digitalen Geländemodells als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u. a. Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen.
Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten/m2 und einer Genauigkeit der Lasermesspunkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage, die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse, die Berechnung des Digitalen Geländemodells und die Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells.
Die Leistung ist in 2 Lose (Los 3 Chemnitz, Los 4 Freiberg) aufgeteilt.
Chemnitz
Dresden
DEUTSCHLAND
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Berechnung des Digitalen Geländemodells und Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells (Los: Chemnitz, 1 444 km2).
Freiberg
Dresden
DEUTSCHLAND
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Berechnung des Digitalen Geländemodells und Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells (Los: Freiberg, 1 649 km2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes einzureichen:
— den bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL):
—— oder der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
—— oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate),
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer zu erklären:
— die Kenntnisnahme, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist unter Verwendung der Anlage 2 der Vergabeunterlage:
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes einzureichen.
— der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung.
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes anzugeben:
— die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden 3 Jahren,
— die Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Geschäftszweig) in den zurückliegenden 3 Jahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist unter Verwendung der Anlage 3 der Vergabeunterlage:
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes aufzulisten/einzureichen:
— jeweils 3 bestätigte Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers für die durch den jeweiligen Beteiligten gemäß Angebot zu erbringenden Leistungsanteile. Es werden nur Referenzschreiben für nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossene Projekte akzeptiert. Der Projektbeginn selbst kann dabei auch vor dem 1. Januar 2019 gelegen haben. Aus den Referenzen muss Folgendes hervorgehen:
—— Auftraggeber,
—— Angabe des Projektzeitraums (von-bis),
—— Angabe der konkreten Fläche des Projektes in km2, die >/= 1 000 km2 sein muss (Referenzen von Unterauftragnehmern, welche ausschließlich die Referenz-/Kontrollobjektmessung und die damit verbundenen Nachweise (vgl. Punkt 4.4.8) ausführen, müssen keine Projektfläche enthalten),
—— Angaben zu den erbrachten Leistungen, dabei müssen diese den hier ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Punkt 4) entsprechen,
—— Angaben zur Qualität der erbrachten Leistungen,
—— Angaben zum Typ des Laserscanners,
—— Aussage, ob das Projekt zur Zufriedenheit des jeweiligen Auftraggebers erbracht wurde.
b) vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen:
— die an der Durchführung der zu vergebenden Leistung beteiligten Beschäftigten des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers – hierzu zählen u. a. auch Mutter- und Tochtergesellschaften, die rechtlich selbstständige Unternehmen sind – mit Angabe der Firma und Zuweisung zur vorgesehenen Tätigkeit im Projekt entsprechend Punkt 4 der Vergabeunterlage.
a) Nachweise und Erklärungen (von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer auszufüllen und einzureichen):
Es sind jeweils drei bestätigte Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers für die durch den jeweiligen Beteiligten gemäß Angebot zu erbringenden Leistungsanteile in der nachstehenden Tabelle aufzulisten und die bestätigten Referenzschreiben dem Angebot beizulegen. Es werden nur Referenzschreiben für nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossene Projekte akzeptiert. Der Projektbeginn selbst kann dabei auch vor dem 1. Januar 2019 gelegen haben. Aus den Referenzen muss Folgendes hervorgehen:
— Auftraggeber,
— Angabe des Projektzeitraums (von-bis),
— Angabe der konkreten Fläche des Projektes in km2, die >/= 1 000 km2 sein muss; Referenzen von Unterauftragnehmern, welche ausschließlich die Referenz-/Kontrollobjektmessung und die damit verbundenen Nachweise (vgl. Punkt 4.4.8) ausführen, müssen keine Projektfläche enthalten,
— Angaben zu den erbrachten Leistungen, dabei müssen diese den hier ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Punkt 4) entsprechen,
— Angaben zur Qualität der erbrachten Leistungen,
— Angaben zum Typ des Laserscanners,
— Aussage, ob das Projekt zur Zufriedenheit des jeweiligen Auftraggebers erbracht wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://amt24.sachsen.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Referat+38+1+Vergabekammer+des+Freistaates+Sachsen+Landesdirektion+Sachsen-6005372-organisationseinheit-0
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.