Umladung von Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall und PPK aus dem Kreis Dithmarschen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020 AWD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awd-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umladung von Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall und PPK aus dem Kreis Dithmarschen
Die Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH (im Folgenden AWD) hat die Umladung von Abfällen im Kreis Dithmarschen ausgeschrieben.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst:
— Los 1: Umladung von Restabfall, Sperrmüll aus dem Holsystem sowie optional Sperrmüll aus dem Bringsystem und Bioabfall,
— Los 2: Umladung von PPK (Papier, Pappe, Kartonagen).
Die Vergabe der o. g. Leistungen erfolgte losweise nach den oben genannten Losen.
Umladung von Restabfall, Sperrmüll aus dem Holsystem sowie optional Sperrmüll aus dem Bringsystem und Bioabfall
Umschlag von Restabfall (MGB-System und Wechselbehälter) und Sperrmüll aus dem Holsystem im Kreis Dithmarschen in genau einer Umschlaganlage.
Optional sollen auf Verlangen des Auftraggebers, an dem zu betreibenden Umschlagstandort, ebenso die Abfallfraktionen Bioabfall sowie Sperrmüll aus dem Bringsystem im Kreis Dithmarschen durch den Auftragnehmer umgeschlagen werden.
Für den Umschlag von Sperrmüll aus dem Bringsystem gilt: Der Auftraggeber behält sich vor ab dem 1.4.2023 den Auftragnehmer in einem 5-Jahres-Rhythmus mit der Erbringung dieser Leistung jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren zu beauftragen. Die Beauftragung kann also ab dem 1.4.2023 und/oder ab dem 1.4.2028 und/oder ab dem 1.4.2033 und/oder ab dem 1.4.2038 und/oder ab dem 1.4.2043 und/oder ab dem 1.4.2048 jeweils für 5 Jahre erfolgen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer jeweils 6 Monate vor einem möglichen Leistungsbeginn mitteilen, ob der optionale Leistungsinhalt durch den Auftragnehmer für einen Zeitraum von 5 Jahren zu erbringen ist.
Für den Umschlag von Bioabfall im Kreis Dithmarschen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 1.7.2024 mitteilen, ob der optionale Leistungsinhalt durch den Auftragnehmer ab dem 1.1.2026 bis zum Ende des Vertrags zu erbringen ist.
Umladung von PPK
— Umschlag von PPK (kommunales Altpapier und lizenzierte Verkaufsverpackungen) aus dem Kreis Dithmarschen in genau einer Umschlaganlage,
— Herausgabe des Anteils der lizenzierten Verkaufsverpackungen an die Systembetrieber, auf deren Verwertung diese selbst Anspruch erheben,
— im Falle einer separaten Beauftragung durch den Auftraggeber: Verpressung der PPK-Mengen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umladung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Holsystem sowie optional Sperrmüll aus dem Bringsystem und Bioabfall
Ort: Bargenstedt
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umladung von PPK (Papier, Pappe, Kartonagen)
Ort: Nordhastedt
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRY6D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]