Kraftstofflieferung im Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: R 4515/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kraftstofflieferung im Rahmenvertrag
Rahmenvertrag über die Lieferung von Dieselkraftstoffen und Heizöl.
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Ratekauer Weg 1-7
23554 Lübeck
Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SV) betreibt im Stadtwerke Lübeck Konzern den öffentlichen Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung sowie die Priwallfähren. Für die hierbei einzusetzenden Fahrzeuge ist wiederkehrend Dieselkraftstoff und Heizöl zu beschaffen.
Der Gesamtbedarf wird auf ca. 5 300 000 l Kraftstoff (inkl. Teilkonzerne) pro Jahr geschätzt.
Ziel zur nachhaltig wirtschaftlichen Beschaffung des Kraftstoffs ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 6 Wirtschaftsteilnehmern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate.
Der Gesamtbedarf wird in ca. 24 Teillosen pro Jahr vergeben. Die Teillose können dabei unterschiedlich groß sein.
Die Lieferung erfolgt in Teilmengen an verschiedene Lieferanschriften im Raum Lübeck.
Der Auftraggeber sieht eine einmalige Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern um weiter 24 Monate auf insgesamt 48 Monate Laufzeit vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III.1.2) und 1.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1)-(21) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
Folgende Nachweise/Angaben sind zu leisten:
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen. Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
6. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen,
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen,
9. Nachweis von Referenzen (mind. 3 Referenzkunden vergleichbar in Art und Umfang mit folgenden Angaben: Anschrift, Auftraggeber, Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer).
Je genannter Referenz müssen eine installierte Softwarelösung und alle Komponenten in vergleichbarer Größe/Menge entsprechend den genannten Projektzahlen nachgewiesen werden.
10. Referenzliste (allgemein).
11. Lieferfähigkeit innerhalb 12 Stunden nach Auftragserteilung,
12. Pönalevereinbarung bei Lieferverzug,
13. Verfügbarkeit Dieselkraftstoff schwefelfrei (Schwefelgehalt < 0,001 %), entsprechend DIN 51628,
14. für den Stadtverkehr Lübeck ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass:
14.1. City-Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 zu liefern ist und
14.2. der Kraftstoff drucklos, ohne Motorkraft zu füllen ist,
15. für den Bereich Fähre des Stadtverkehrs Lübeck ist zu beachten, dass das Bunkern nur mit einer ECO-Kartemöglich ist,
16. auf Wunsch des Auftraggebers ist mit der Lieferung eine verplombte Bunkerprobe abzugeben.
Diese Punkte sind mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Referenznummer beim AG: R 4515/21
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYRYCT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.