Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzkombinationen mit Schnittschutz, dunkelblau, flammhemmend für Polizei und Justiz Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B_5961
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzkombinationen mit Schnittschutz, dunkelblau, flammhemmend für Polizei und Justiz Sachsen
Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzkombinationen mit Schnittschutz, dunkelblau, flammhemmend im Zeitraum von 2022-2023 mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre für Polizei und Justiz Sachsen.
Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Lützner Straße 218
04179 Leipzig
Deutschland
Rahmenvertrag über die Lieferung von Einsatzkombinationen mit Schnittschutz, dklblau, flammhemmend von 2022 bis 2023 mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre für Polizei und Justiz Sachsen.
Verlängerung bis 2025 über weitere Einsatzkombinationen mit Schnittschutz, dklblau, flammhemmend für Polizei und Justiz Sachsen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung Berufs- oder Handelsregister ist auf Verlangen nachzuweisen
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
— Referenzen (Erklärung E6),
— Referenzen über bereits gelieferte Mengen an flammhemmender Einsatzbekleidung mit eingearbeitetem Schnittschutz,
— Nachweis des Vorliegens eines Qualitätsmanagements gemäß DIN EN ISO 9001:2015.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363