Assistierte Ausbildung (AsA) Referenznummer der Bekanntmachung: 30311/2/6/21/511
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Assistierte Ausbildung (AsA)
Assistierte Ausbildung (AsA):
Förderberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung/Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Maßnahmeorte: Annaberg-Buchholz, Marienberg, Zschopau; Aue, Schwarzenberg, Stollberg.
Annaberg-Buchholz
DEUTSCHLAND
Assistierte Ausbildung (AsA):
Förderberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung/Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Maßnahmeorte: Annaberg-Buchholz, Marienberg, Zschopau; Aue, Schwarzenberg, Stollberg.
Siehe Leistungsbeschreibung Punkt 7.2.
Der Vertrag gilt für 1 Jahr mit der Option einer 2-maligen Verlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis Berufs- oder Handelsregister:
— Nachweis für die Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle nach Maßgabe des § 16 SGB II i. V. m. §§ 176 ff. SGB III.
Feststellung der Eignung:
— vergleichbare Referenzen:
— durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Feststellung der Eignung:
— Unbedenklichkeitserklärung,
— allgemeine Bieterdarstellung,
— Erhebungsbogen Nachweis über Räumlichkeiten,
— Erhebungsbogen Nachweis Personal,
— Erhebungsbogen Personalqualifikation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. GWB).