Städtebauförderungsprogramm für die Stadt Friedrichstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 599-1624
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauförderungsprogramm für die Stadt Friedrichstadt
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Die Stadt Friedrichstadt beabsichtigt einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Stadt Friedrichstadt vertritt und die notwendigerweise zu erledigenden Aufgaben wahrnimmt. Dies beinhaltet die Vorbereitung, die Durchführung, die Abrechnung, die Dokumentation insbesondere der erforderlichen Einzelmaßnahmen sowie die damit verbundene und darin enthaltene Öffentlichkeitsarbeit, auf die die Stadt Friedrichstadt hinsichtlich der Akzeptanz der städtebaulichen Maßnahme innerhalb der Öffentlichkeit sehr viel Wert legt.
Stadt Friedrichstadt
Die Stadt Friedrichstadt plant einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Stadt Friedrichstadt vertritt und die notwendigerweise zu erledigenden Aufgaben wahrnimmt. Dies beinhaltet die Vorbereitung, die Durchführung, die Abrechnung, die Dokumentation insbesondere der erforderlichen Einzelmaßnahmen sowie die damit verbundene und darin enthaltene Öffentlichkeitsarbeit, auf die die Stadt Friedrichstadt hinsichtlich der Akzeptanz der städtebaulichen Maßnahme innerhalb der Öffentlichkeit sehr viel Wert legt.
Bezüglich der Beauftragung des Sanierungsträgers führt die Stadt Friedrichstadt mittels Beauftragung der GM.SH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein) ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage des GWB und der VgV durch. Dieses Dokument ist Bestandteil der Vergabeunterlagen dieses Verfahrens. Es wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil (nachrangig zum Vertragstext). Ebenfalls Bestandteil dieses Verfahrens bzw. der dazugehörigen Vergabeunterlagen sind die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) sowie der Maßnahmenplan- bzw. Übersicht. Das Gesamtvolumen ist der darin enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht zu entnehmen.
Die Stadt Friedrichstadt misst dem Denkmalschutz im Sanierungsgebiet einen großen Stellenwert bei. Sie verfügt über ein umfassendes Archiv zur Stadtgeschichte, dessen Informationen vorab online eingesehen werden können. Jenes wird einem künftigen Sanierungsträger zwecks Zugangs zu Informationen als verlässlicher Partner zur Seite gestellt.
Die Stadt Friedrichstadt wird ehrenamtlich verwaltet. Die Verwaltung der Stadt Friedrichstadt wird auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages von dem in der Gemeinde Mildstedt ansässigen Amtes Nordsee-Treene wahrgenommen. Auftraggeber des Sanierungsträgers ist die Stadt Friedrichstadt. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass der Sanierungsträger eine kooperative, regelmäßige und verpflichtende Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der Stadt Friedrichstadt sowie des Amtes Nordsee-Treene pflegt. Dies ist Grundvoraussetzung der Aufgabenerledigung im Rahmen der Gesamtmaßnahme.
Zu beachten ist ferner, dass sich die Stadt Friedrichstadt in Bezug auf ihre Einnahmen- und Ausgabenstrukturen sowie ihrem gesetzlichen und freiwillig zu erbringenden Leistungsspektrum in einer sehr angespannten Haushaltslage befindet, die sich durch größere Bauvorhaben und Sanierungsstau bzw. Sanierungsbedarf in den künftigen Jahren mit großer Wahrscheinlichkeit weiter verschlechtern wird. Dies erfordert von einem zukünftigen Sanierungsträger einen realistischen Umgang mit Projekten bzw. Maßnahmen, die im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm erbracht werden müssen bzw. sollten.
Gegenstand des Auftrags ist somit die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Gem. Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft und endet mit der Bestandskraft des Bescheides der Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Schlussabrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden max. 3 Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Gesondert ausgewiesene optionale Leistungen sind nicht vorgesehen unbeschadet des Umstands, dass die vom Sanierungsträger zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Durchführung seiner Aufgaben je nach Erfordernis zu konkretisieren und an den tatsächlichen Bedürfnissen
Der gegenständlichen städtebaulichen Gesamtmaßnahme und dem Verlauf dieses Projekts auszurichten sind. Dauer des Auftrags und tatsächlich entstehender Zeitaufwand für den Auftragnehmer hängen daher auch von den Vorgaben der Stadt im Projektverlauf ab. Vorbehalten bleiben ferner Ergänzungen und Änderungen der Leistungen und des Trägervertrages nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen und der vergaberechtlichen Zulässigkeit. Hingewiesen wird ferner auf die mögliche Erweiterung des räumlichen Vertragsgegenstands.
Xxx
Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach dem Teilnahmewettbewerb statt. Die Verhandlungsgespräche werde voraussichtlich in der 33. KW 2021 durchgeführt.
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft und endet mit der Bestandskraft des Bescheides der Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Schlussabrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder einanderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!), im Auftragsfall die Deckungs-summen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.
3. Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht: Vorlage des neuesten verfügbaren vom Abschlussprüfer testierten Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Abschlussprüfers. Soweit der gesamte Jahresabschluss und/oder Prüfbericht aufgrund des Sitzlandes oder der Rechtsform des Unternehmens nicht der Offenlegung unterliegen, sind Bilanz nebst Anhang – soweit offenlegungspflichtig -, einzureichen. Mindestens sind jedoch aussagekräftige Informationen dazu und möglichst zum Jahresabschluss erforderlich, z. B., falls vorhanden, in Form eines Berichts über die Prüfung der Geschäftstätigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 158 Nr. 3 BauGB.
4. Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
5. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen als Sanierungsträger: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger (Trägervergütungen).
6. Referenzliste Sanierungsträgerleistungen: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Aufgaben eines treuhänderischen Sanierungsträgers im Sinne des BauGB für öffentlich geförderte städtebauliche Gesamtmaßnahmen, insbesondere in Programmen mit Denkmalschutzbezug – bei ausländischen Tätigkeiten über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse und mit öffentlicher Förderung erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) mit stichwortartiger Beschreibung (z. B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs (z. B. des erzielten Umsatzes).
7. Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).
8. Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe: Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Soweit der Bewerber sich auf Kapazitäten der Unterauftragnehmer oder sonstiger Dritter beruft, sind diese namentlich zu benennen. Es sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung (wie sie für den Bewerber selbst nötig sind) zusätzlich auch für diese Unternehmen vorzulegen, zusätzlich ein Verfügbarkeitsnachweis
Hinweis: Es gilt ein teilweises Selbstausführungsgebot.
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Fragen zur Ausschreibung: Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 26. Mai 2021 an die GMSH, z.H. Frau Ines Stölting (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed] zu richten. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die 3 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 14. Juli 2021 an die GMSH, z.H. Frau Ines Stölting (e-Vergabesystem, E-Mail:[removed] zu richten. Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
9. Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in anliegender Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
10. Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es der Auftraggeberschaft ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
11. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
12. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Verhandlungsgespräche/ Präsentationen finden voraussichtlich in der 33. KW 2021 statt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de