Neubau Oberschule Böhlen, Innenputz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-13-0012
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grimma
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3437 / 9858-420
Fax: +49 3437 / 9858-402
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grimma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Oberschule Böhlen, Innenputz
Fachlos – Innenputz.
Wiesenthaler Straße 3 in 04668 Grimma OT Böhlen
— 1 500 m2 Gipsputz, Q3,
— 450 m2 Kalk-Zementputz,
— 1 500 m2 Amierungsgewebe.
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3 Referenzen, Arbeitskräfte, Registereintragungen
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Dringlichkeit liegt vor.
Entfällt
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!, Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 / 977-3800
Fax: +49 341 / 977-1049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.