Breitbandausbau Gemeinde Striegistal – Planungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Striegistal
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.striegistal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gemeinde Striegistal – Planungsleistungen
Die Gemeinde Stiregistal beabsichtigt, Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI 2013 die Objektplanungsleistung Ingenieurbauwerke §§ 43 ff. i. V. m. Anlage 12 und die Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung in §§ 55 ff. i. V. m. Anlage 15 für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15. November 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Striegistal zu vergeben.
Gemeinde Striegistal
Die Gemeinde Striegistal beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI 2013 die Objektplanungsleistung Ingenieurbauwerke §§ 43 ff. i. V. m. Anlage 12 und die Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung in §§ 55 ff. i. V. m. Anlage 15 für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Die Gemeinde Striegistal hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden.
Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 und 5 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten.
Stufenweise Beauftragung – auch innerhalb der jeweiligen Leistungsphase – der Leistungsphasen 6 bis 9 einschließlich der jeweiligen vorbereitenden Tätigkeiten. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungen (Leistungsphasen 6 bis 9) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die angebotenen Honorare hinaus geltend gemacht werden.
Die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernder Bewerber ist auf 3 bis 5 Teilnehmer begrenzt. Objektive Kriterien für die Auswahl dieser Bewerber sind: Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) (55 %), Personalausstattung (Anzahl) (15 %), Nettoumsatz für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (20 %) sowie Nettogesamtumsatz (10 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014.
2) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen.
4) Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder).
5) Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bwerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
6) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1) Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie.
2) Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3) Eigenerklärungen über den Nettojahresumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
4) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) Sach-/Vermögensschäden und sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
5) Eigenerklärung, dass der Bewerbers/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des Projektes einhalten wird.
6) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1) Referenzen: Tabellarische Aufstellung der Referenzen im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit. Es werden dabei Referenzen der letzten 5 Jahre zugelassen.
2) Darstellung des voraussichtlichen Projektteams (einschließlich Organigramm und Kurzdarstellung des voraussichtlich einzusetzenden Personals mit beruflicher Qualifikation sowie kurzer Aufgabenbeschreibung der Mitarbeiter).
3) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation.
4) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1) Mindestreferenz Objektplanung Ingenieurbauwerke (in Anlehnung an § 43 HOAI 2013) für die Tief- und Kanalbauarbeiten bei der Erstellung eines NGA-Netzausbauprojektes:
Mind. LPH 4-7 erbracht; Herstellungskosten (Kosten für Kanal-/Tiefbau + Infrastrukturkosten (passiv)) von 4,0 Mio. EUR brutto; LPH 7 abgeschlossen im Zeitraum 1.5.2016 bis 30.4.2021, mind. 50 km Glasfaserkabel oder mind. 10 km Leerrohr für Glasfasernetz oder mind. 400 Haushalts-/Unternehmensanschlüsse.
2) Mindestreferenz Fachplanung Technische Ausrüstung (in Anlehnung an § 55 HOAI 2013) für die Erstellung eines NGA-Netzausbauprojekts:
Mind. LPH 4-7 erbracht; Herstellungskosten (Kosten für Kanal-/Tiefbau + Infrastrukturkosten (passiv)) von mind. 4,0 Mio. EUR brutto; LPH 7 abgeschlossen im Zeitraum 1.5.2016 bis 30.4.2021, mind. 50 km Glasfaserkabel oder mind. 10 km Leerrohr für Glasfasernetz oder mind. 400 Haushalts-/Unternehmensanschlüsse.
Architekt oder Ingenieur ist, wer gemäß Rechtsvorschrift seines Herkunftsstaates berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/-in bzw. Ingenieur/-in zu führen. Ist im Herkunftsstaat der betreffenden Person die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Zugelassen sind alle Bewerber die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Architekt oder Ingenieur benennen. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist von mindestens 30 Tagen (vgl. § 17 Abs. 6 VgV) wird gemäß § 17 Abs. 9 VgV um fünf Tage verkürzt, da der Auftraggeber die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Formularen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden sollen. Selbstverständlich können die Bewerber als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
2) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3) Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 3 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-) Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbermeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
4) Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
5) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
6) Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
7) Bewerbungen und Angebote sind in Textform einzureichen.
8) Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet.
9) Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11) Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zur Vergabe Breitbandausbau Gemeinde Striegistal – Planungsleistungen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [removed], Tel.: +49 (0) 221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 17. Mai 2021 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
12) Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]