Christiansens Gärten, Flensburg, Museumsberg, BA A1, Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 168/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Christiansens Gärten, Flensburg, Museumsberg, BA A1, Landschaftsbauarbeiten
Christiansens Gärten, Flensburg, Museumsberg, BA A1, Landschaftsbauarbeiten, Az. 168/2021.
24937 Flensburg
Christiansens Gärten, Flensburg, Museumsberg, BA A1, Landschaftsbauarbeiten, Az. 168/2021:
— 150 m Natursteinmauer abbrechen,
— 4 Stück Spielgeräte demontieren,
— 100 m Leitungsgräben ohne Verbau herstellen,
— 200 m Stufenanlage aus Betonfertigteilen,
— 1 500 m2 Tragschichten für Wegebau herstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle,
Rathausplatz 1
24937 Flensburg.
Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtig:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich „Kommunikation“!
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren!
Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das „0 EUR- Basispaket“. Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV.
Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich „Kommunikation“.
Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBRY9N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der vor genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabebestimmungen beim Auftraggeber unverzüglich gerügt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de