Los 3.1 Solarthermieanlage, Stadtwerke Pirna GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 046_SWP_2021-3.1

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-pirna.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2398366/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stadtwerke Pirna GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3.1 Solarthermieanlage, Stadtwerke Pirna GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: 046_SWP_2021-3.1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45251140 Bau von Wärmekraftwerken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Energieeffizienz Komplexvorhaben: CO2-arme Fernwärmeversorgung der Zukunft – Transformation des Fernwärmenetzes in Pirna

Los 3.1 Solarthermieanlage.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hauptort der Ausführung:

Pirna

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Errichtung Solarthermieanlage auf der sanierten Stahlbetondecke eines Trinkwasserhochbehälters: Solarthermiekollektorfeld (Gesamtleistung ca. 171 kW)

Aus aufgeständerten CPC-Vakuumröhrenkollektoren, Aufstellwinkel 30o, Kollektorbruttofläche ca. 342 m²; Kollektorständer mit Beschwerung zur Standsicherung (Aufstellung auf der Bekiesung des Hochbehälters ohne feste Verbindung mit Betondecke); 1 St. komplette Solarstation mit allen hydraulischen, elektrischen und regelungstechnischen Anlagenkomponenten sowie Nebenanlagen wie Druckhalteanalage etc. (innen) in bauseitigem Technikgebäude (Nutzfläche 5,75 m x 4 m); Herstellung Elektrohausanschluss und Installation der elektrotechnischen Ausrüstung des Technikgebäudes (Stromversorgung, Beleuchtung); Blitzschutz und Potentialausgleich Kollektorfeld; Solarhauptleitung KMR-Flex DN50 sowie Kollektorfeldverkabelung ca. 25 m erdverlegt außen (Tiefbauarbeiten bauseitig) zum Anschluss Kollektorfeld an die Solarstation; FM-Leerrohr ca. 40 m erdverlegt (Tiefbauleistungen bauseitig) zur nachträglichen Anbindung Solarthermieanlage an PLT der Stadtwerke Pirna.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 19/07/2021
Ende: 14/01/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Abschluss Wartungsvertrag

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

RL Klima/2014 – Aufruf 2017

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Weitere Einzelfristen für die Ausführung werden Vertragsbestandteil:

— Verlegung Solarhauptleitung: 18.10. – 22.10.2021,

— Anlagenmontage im Technikgebäude: ab 13.9.2021,

— Anlagenmontage Solarkollektorfeld: 01.11. – 10.12.2021.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise.

Nachweis Eignung Bieter durch passende Referenzprojekte (Solarthermie-Großanlage > 100 m2 Kollektorbruttofläche, CPC-Vakuumröhrenkollektor, Einspeisung in FW-Netz)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/06/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/06/2021
Ortszeit: 13:00
Ort:

Entfällt, da nur elektronische Abgabe zugelassen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Gemäß § 55 (2) VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2021

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