Digitalisierung auf Basis der quelloffenen Software Kitodo.Production Referenznummer der Bekanntmachung: M412-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.slub-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung auf Basis der quelloffenen Software Kitodo.Production
Massendigitalisierung für die SLUB Dresden sowie für die Universitätsbibliotheken Leipzig, Freiberg und Chemnitz (Fachlos 1, Fachlos 2)
Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen aus weiteren Bibliotheken, Archiven und Museen, dazu zählen: Drucke und Handschriften (Fachlos 3) sowie regionale historische Zeitungen (Fachlos 4, Fachlos 5, Fachlos 6).
Digitalisierung von Druckschriften aus den allgemeinen Beständen der Universitätsbibliotheken
In den Räumen des Auftragnehmers
Siehe Leistungsbeschreibung.
Optional bis 31.12.2022
Optionale Preisangabe für das Kalenderjahr 2022
Digitalisierung von im Ormig- und ähnlichen Vervielfältigungsverfahren
In den Räumen des Auftragnehmers
Siehe Leistungsbeschreibung.
Optional bis 31.12.2022
Optionale Preisangabe für das Kalenderjahr 2022
Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen: Drucke und Handschriften
In den Räumen des Auftragnehmers/ggf. vor Ort der besitzenden Institutionen
Siehe Leistungsbeschreibung.
Optional bis 31.12.2022
Optionale Preisangabe für das Kalenderjahr 2022
Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen: Regionale historische Tageszeitungen vom Original
In den Räumen des Auftragnehmers/ggf. vor Ort der besitzenden Institutionen
Siehe Leistungsbeschreibung.
Optional bis 31.12.2022
Optionale Preisangabe für das Kalenderjahr 2022
Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen: Regionale historische Tageszeitungen vom Mikrofilm
In den Räumen des Auftragnehmers
Siehe Leistungsbeschreibung.
Optional bis 31.12.2022
Optionale Preisangabe für das Kalenderjahr 2022
Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen: Bearbeitung von bereits vorliegenden Digitalisaten regionaler historischer Zeitungen in Kitodo.Production
In den Räumen des Auftragnehmers
Siehe Leistungsbeschreibung.
Optional bis 31.12.2022
Optionale Preisangabe für das Kalenderjahr 2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lsf.sachsen.de/