Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3-9 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3-9 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3-9 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Segeberg (NUTS-Code: DEF0D) erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Steinburg (DEF0E), Pinneberg (DEF09), Ostholstein (DEF08), Stormarn (DEF0F), die kreisfreien Städte Neumünster (DEF04) und Hansestadt Lübeck (DEF03) sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (DE600).
Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen liegt damit bei den Auftraggebern. Es gilt das vereinfachte HVV-Qualitätssteuerungsverfahren im Umland (QSV light). Ausschließlich niederflurige Busse.
Das Netz SE 3-9 wird in 3 Teillose unterteilt, auf die einzeln angeboten werden kann. Ein Gesamtangebot kann zusätzlich abgegeben werden. Nebenangebote sind nicht zulässig.
Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3 und 4
Kreis Segeberg
Das Los 1 umfasst ca. 790 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 18 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus“ 5 , „Standardbus“ 8 und „Kleinbus 30“ 5 Fahrten.
— SE 3 – Stadt Kaltenkirchen: Linien 7961 und 7962,
—SE 4 – Region Kaltenkirchen: Linien 7950, 7970, 7971, 7972, 7973, 7975, 7977 und 7980.
Außerdem sind vsl. ca. 5 000 AST-Kilometer zu leisten.
Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 5 und 6
Kreis Segeberg
Das Los 2 umfasst ca. 680 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal zwölf gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus“ vier und „Standardbus“ 8 Fahrten.
SE 5 – Stadtverkehr Bad Bramstedt: Linie 7609 SE 6 – Region Bad Bramstedt: Linien 7500, 7503, 7504, 7505, 7506, 7508, 7509 und 7600.
Hinzu kommen vsl. ca. 27 500 AST-Kilometer.
Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 7, 8 und 9
Kreis Segeberg
Das Los 3 umfasst ca. 2 700 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 43 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus“ neun, „Standardbus“ 25, „Midibus“ 4 und „Kleinbus 20“ 5 Fahrten.
— SE 7 – Stadtverkehr Bad Segeberg: Linien 7751 und 7752,
— SE 8 – Region Bad Segeberg West: Linien 7530, 7540, 7550, 7551, 7570, 7580, 7591, 7592, 7900, 7915, 7920, 7921, 7922 und 7930,
— SE 9 – Region Bad Segeberg Ost: Linien 7650, 7670, 7671, 7680, 7700, 7701, 7705, 7720, 7722, 7725 und 7729.
Außerdem sind vsl. ca. 37 700 AST-Kilometer zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3-9 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) wurden zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gerundet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).