Lieferung und Integration von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen nach Zwickau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 EU SVZ 02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nahverkehr-zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Integration von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen nach Zwickau
Lieferung, Integration und Inbetriebnahme von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (DFI) Im Stadtgebiet Zwickau.
Zwickau, DE
Lieferung und Integration von
— 123 FIS 2-kompatible Kompakt-DFI einschließlich Montage in vorhandene oder zu lieferndeTräger-FIS, darunter 109 Zweizeiler und 14 Vierzeiler,
— 79 FIS 2 in anthrazit (RAL-Farbton 7016) inklusive rechteckiger Bodenhülsen,
— 8 ePaper zur Montage in bestehenden Fahrgastunterständen
— 85 Papierkörbe 40 l MABEG C40 oder gleichwertig inklusive Befestigungsschellen,
— 123 runde Bodenhülsen zur Befestigung anzubringender Papierkörbe.
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt. Dazu sind die in den Bewerbungsunterlagen enthaltende Formblätter auszufüllen:
— Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer,
— Erklärungen im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB),
— Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz und Liquidation,
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
— Befähigung der Berufsausübung (Eintragung Handelsregister oder einschlägigem Berufsregister).
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit/Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
— Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung (Nachweis einer Haftpflichtversicherung in einer Höhe von min. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme). Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers aus, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung unaufgefordert, unmittelbar nach Zuschlagserteilung abzuschließen und den Nachweis dem AG vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften können die unter den vorstehenden Nummern genannten Unterlagen für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Die drei Referenzen stellen eine Mindestbedingung dar, deren Nichterfüllung ein Ausschluss aus dem Verfahren bedeutet.
Bis zum 28.5.2016 10.00 Uhr MEZ hat jeder interessierte Lieferant unter Einhaltung der unter Punkt III 1.1); III 1.2) und III 1.3) geforderten Eignungskriterien die Möglichkeit, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Nach Angebotsabgabe und Vergabegesprächen wird der Auftrag zeitnah nach Auswertung der Angebote und
Einhaltung der 10-tägigen Einspruchsfrist vergeben.
Im Auftragsfall: Vorauszahlungszahlungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften
Siehe Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe Punkte III.1.1), III.1.2) und III.1.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht öffentliche Sitzung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.