Akkreditierung eines Betreibers für Brandmeldesysteme im Open-House-Verfahren

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plön
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-ploen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.kreis-ploen.de/B%C3%BCrgerservice/Bekanntmachungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beckerbuettnerheld.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plön
Postleitzahl: 24306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEF0A Plön
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-ploen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Akkreditierung eines Betreibers für Brandmeldesysteme im Open-House-Verfahren

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79711000 Überwachung von Alarmanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Kreis Plön als für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes verantwortliche Körperschaft beabsichtigt, in einem offenen Akkreditierungsverfahren Unternehmen, die als Betreiber von Alarmübertragungsanlagen im Kreis Plön tätig werden wollen, für diese Tätigkeit unter Vertrag zu nehmen. Die zugelassenen Unternehmen werden berechtigt und verpflichtet, Alarmübertragungs-Anlagen (AÜA) zum Anschluss von Brandmeldeanlagen (BMA) aus dem regionalen Zuständigkeitsbereich des Kreises einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer aus dem Bereich des Kreises anzuschließen.

Für den Kreis Plön wird eine gemeinsame Leitstelle bei der Landeshauptstadt Kiel betrieben, der insoweit die Aufgabe zum Betrieb der Leitstelle übertragen wurde. Hiervon sind die BMA ausgeschlossen. Das Verfahren ist ein offenes Akkreditierungsverfahren, weil keine Auswahlentscheidung getroffen wird, im Einklang mit dem Unionsvergaberecht kein öffentlicher Auftrag.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31625100 Brandmeldesysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0A Plön
Hauptort der Ausführung:

Kreis Plön

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Kreis Plön ist nach dem schleswig-holsteinischem Gesetz über den Brandschutz und Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) Aufgabenträger der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und hat nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BrSchG: „erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten“, sowie gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BrSchG eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten, die Notrufe annimmt und an die zuständige Feuerwehr weiterleitet und die zusammen mit der Rettungsleitstelle betrieben werden kann.“

Hierzu wird eine gemeinsame Leitstelle bei der Landeshauptstadt Kiel betrieben, der insoweit die Aufgabe zum Betrieb der Leitstelle übertragen wurde. Der Kreis Plön ist aber weiter dafür verantwortlich, Betreiber von Alarmübertragungsanlagen mit dem Betrieb zu betrauen bzw. diese zuzulassen. Der vorliegende Vertrag ist auf die Zulassung von Unternehmen für den Betrieb der Alarmübertragungsanlagen zum Anschluss von Brandmeldeanlagen gerichtet. Das Verfahren ist ein offenes Akkreditierungsverfahren, weil keine Auswahlentscheidung getroffen wird, im Einklang mit dem Unionsvergaberecht kein öffentlicher Auftrag.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird kein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder eine Konzession im Sinne der Richtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/23/EU, sondern ein offenes Akkreditierungsverfahren (Open-House-Verfahren) eingeleitet. Die Verwendung des Formulars für Konzessionsbekanntmachungen erfolgte nur deshalb, weil kein anderes Formular zur Verfügung steht.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

— aktueller Auszug aus dem Handelsregister,

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (abrufbar über: https://www.kreis-ploen.de/B%C3%BCrgerservice/Bekanntmachungen/),

— Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr) mit einer Deckungssumme von mind. 10 Mio. EUR je Schadensereignis.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession eingesetzt werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 31/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Laufzeit: 10 Jahre. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 5 Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine, die auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder eine Konzession im Sinne der Richtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/23/EU gerichtet ist, sondern umdie Bekanntmachung eines offenen Akkreditierungsverfahrens (Open-House-Verfahren). Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 2.6.2016, Rs. C-410/14- Falk Pharma) liegt keine Vergabe öffentlicher Aufträge (oder Konzessionen) vor, weil keine Auswahlentscheidung getroffen wird. Gleichwohl gelten die allgemeinen Verpflichtungen zur Gleichbehandlung und Transparenz aus Art. 18, 49 und 56 AEUV. Um ein höchstmögliches Maß an Transparenz für die beabsichtigten Akkreditierungsverträge zu gewährleisten, erfolgt die hiesige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Verwendung des Formulars für Konzessionsbekanntmachungen erfolgte nur deshalb, weil kein anderes Formular zur Verfügung steht. Soweit deshalb bestimmte vergaberechtliche Begriffe (etwa Zuschlagskriterien, Laufzeit der Konzession o. ä.) verwendet werden, ist dies nur diesem Umstand geschuldet.

Die Antragsunterlagen sind schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form auf einem Datenträger oder per E-Mail an die oben genannte Kontaktstelle einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die oben genannte zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ist nach Auffassung des Kreises Plön nicht zuständig, da es sich um einen Open-House-Vertrag und nicht um einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession handelt, für die das Nachprüfungsverfahren nach Teil 4 des GWB eröffnet ist. Das Nachprüfungsverfahren ist einzig für die Frage eröffnet, ob es sich – im Unterschied zur Auffassung der Akkreditierungsgeber – doch um einen öffentlichen Auftrag bzw. eine Konzession handelt. Im Übrigen gilt:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/04/2021

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