Fernwärmesystemanbindung-West (FWS-West) Bauvorhaben Südleitung Leitungsbau (Gewerk L1) (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: MR14868995
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://waerme.hamburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Fernwärmesystemanbindung-West (FWS-West) Bauvorhaben Südleitung Leitungsbau (Gewerk L1) (Kopie)
Die Wärme Hamburg ist ein zu 100 % städtischer Wärmeversorger. Die Wärme Hamburg beabsichtigt, eine Fernwärmeleitung von der neu zu errichtenden KWK-Anlage am Standort Dradenau bis nach Bahrenfeld (Notkestraße) zu errichten. Die Wärme Hamburg GmbH plant mit dem Projekt „FWS-West/Südleitung“, eine Fernwärmetransportleitung als Neubau von der neu geplanten Erzeugungsanlage am Standort Dradenau, (KWK-Anlage Dradenau) Dradenaustraße, durch das Hafengelände Waltershof, in einem neuen Tunnelbauwerk unter der Elbe hindurch bis zum bestehenden Fernwärme-Weststrang in Hamburg-Bahrenfeld in der Notkestraße zu verlegen und dort anzuschließen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Bauabschnitte mit dem erdverlegtem Leitungsbau (Gewerk L1).
Im Regelfall erfolgt die Verlegung der Fernwärmetransportleitung erdverlegt im Straßenbereich. Die Herstellung erfolgt in offener Bauweise.
Die FWS-West/Südleitung (Gesamtbaumaßnahme) hat folgende technischen Kennzahlen:
— Leitungslänge der Fernwärmetrasse ca. 7,6 km,
— Fernwärmetrasse bestehend aus 2 Rohren KMR DN 800/1100 (Vor- und Rücklauf),
— Transportmedium – vollentsalztes Wasser gem. AGFW Arbeitsblatt FW 510,
— Auslegungsdruck erdverlegte Leitungen 25 bar(Ü)/Elbquerung 29 bar(Ü),
— Auslegungstemperatur Vor- und Rücklaufleitung 140 oC.
Das Gesamtbauvorhaben ist in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt, wovon der Leitungsbau in diesem Vergabeverfahren behandelt wird.
Die Ausschreibung und Vergabe des Abschnittes der Elbquerung mittels begehbaren Tunnel (Gewerk T1) erfolgt bereits in einem separaten Vergabeverfahren (EU-Bekanntmachung vom 26.10.2020, Supplement-Nr._ 2020/S 208-508779).
Der Leitungsbau des Gewerkes L1 umfasst 4 Lose (Los S1, S2, N1 und N2). Die Lose sollen zeitgleich im Oktober 2021 begonnen und spätestens im Dezember 2024 mit der Inbetriebnahme beendet werden (siehe Terminplan Ziff. II, 1. Verfahrensbrief). Pro Los soll dabei parallel an 2 Unterabschnitten zeitgleich bzw. annähernd zeitgleich begonnen werden.
Der Wärme Hamburg ist bewusst, dass Umfang und Zeitplan für die Fertigstellung der 4 Lose ambitioniert sind. Daher wird die Zahl der zu vergebenden Lose an einen einzelnen Bieter gemäß § 27 Abs. 1 SektVO beschränkt. Den Bewerbern ist es gestattet sich zunächst auf alle 4 Lose zu bewerben. Die jeweilige beworbene Loskombination ist in den Bewerbungsunterlagen Anlage V2 (Pkt. 1) Teilnahmeantrag) anzukreuzen. Einzelheiten zur Loslimitierung im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens werden in einem 2. Verfahrensbrief beschrieben.
Los N1: Leitungsbau Parkstraße bis Übergang Groß Flottbeker Straße
Wärme Hamburg GmbH
Andreas-Meyer-Straße 8
22113 Hamburg
Beschreibung Leitungsbau (Los N1):
Das Los N1 beinhaltet im Wesentlichen die erdverlegte Leitungsführung vom Übergabepunkt der Abschnittsgrenze des Baufelds des Tunnels im Bereich des Hindenburgparks in westlicher Richtung verlaufend entlang der Elbchaussee bis zur Abschnittsgrenze in der Parkstraße. Im Rahmen der Bauausführung Los N1 muss an 2 Unterabschnitten zeitgleich begonnen werden.
Leitungslänge der Fernwärmetrasse ca. 1,6 km bestehend aus:
— ca. 1 600 m erdverlegte KMR-Trasse DN 800/1100.
Der Leitungsbau beinhaltet die gesamte Fernwärmetechnik (Rohrleitung, Absperrarmaturen, Entlüftung, Steuerung etc.) inkl. aller erforderlichen Nebeneinrichtungen im betroffenen Abschnitt.
Kurzbeschreibung wesentlicher Elemente:
Die Trassenführung ist als erdverlegte Leitungsstrecke geplant und erstreckt sich entlang des örtlichen Straßennetzes, in der Regel im Fahrbahnbereich. Zum Bau der Leitungsstrecken werden Baugruben (Rohrgräben) ausgehoben, in die die Fernwärmerohre verlegt werden. Die Regelüberdeckung der Fernwärmeleitung liegt bei 1,5 m, kann jedoch nach den Tiefenlagen von zu querenden Bestandsleitungen variieren. Vorhandene Fremdleitung werden während des Baus innerhalb der Baugrube gesichert bzw. entsprechend Planung anteilig umverlegt. Nach erfolgter Verlegung der Leitungen inkl. rohrstatisch notwendiger Kompensationselemente, wie L-Schenkel, Z-Versprünge, U-Dehner wird die Baugrube verfüllt und die Straße wiederhergestellt. Über verbleibende Kopflöcher erfolgt abschnittsweise die elektrothermische Vorspannung der Leitung.
In den Bereichen mit engem Radius des Straßenverlaufs werden die Rohre mittels einer mobilen Rohrbiegemaschine vor Ort gebogen.
Die Führung/Umleitung des öffentlichen Straßenverkehres erfolgt für die gesamte Baumaßnahme abschnittsweise im laufenden Betrieb. Örtlich werden für die Baumaßnahme abschnittsweise Vollsperrungen der Parkstraße erforderlich, wobei der Anwohnerverkehr sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeugen auf der Baustraße geführt wird. Für die Querung von Knotenpunkten werden Blockverkehre mit Lichtsignalanlage (LSA) unter Aufrechterhaltung einer Fahrspur eingerichtet.
Die Zuwegung der Anlieger muss aufrechterhalten werden und erfordert daher abschnittsweises Arbeiten. Hierzu sind örtlich temporäre Brücken (u. a. Baugrube, Kopflöcher) und Grundstückszufahrten zu realisieren. Die Querung größerer Querstraßen erfolgt in mehreren Bauphasen unter Aufrechterhaltung des querenden Verkehrs.
Im Streckenverlauf werden zur Aufnahme von Absperrarmaturen Hauptabsperrschachtbauwerke mit den Innenabmessungen von ca. (L x B x H) 6,0 x 6,0 x 3,0 m in massiver WU-Konstruktion errichtet.
Ein Kampfmittelkonzept für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ein Baugrundgutachten für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Gewerke/Leistungen:
— Ausführungsplanung,
— Kampfmittelsondierung,
— Vermessung/Aufmaß,
— Spezialtiefbau,
— Rohbau,
— Stahlbau,
— Brandschutz/Ausbau,
— Rohrleitungsbau/Fernwärmeleitung/Fernwärmetechnik,
— Muffenmontage für KMR,
— Installation TGA-Technik,
— Außenanlage/Freianlagen,
— Verkehrsanlagen/Straßenbau/Verkehrssicherung,
— Abdichtungsarbeiten,
— Erdbauarbeiten,
— Wasserhaltung,
— Abbruch und Abtransport.
Einzelheiten zu etwaigen Verlängerungen enthalten die Vergabeunterlagen. Bei den Terminen handelt es sich um Plantermine, im Projektverlauf können sich noch Veränderungen ergeben.
Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen, sind maßgeblich für die Bewertung der Eignung die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1.2 und III.1.3 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III.1.2 (WL2 und WL3) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 400 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziff. III.1.3 (TL2, TL9 und TL10) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 600 Punkte erreicht werden. Wie unter Ziff. III.1.3 der EU-Bekanntmachung ausgeführt, ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Leitungstiefbauleistungen, eine Referenz Rohrpressung sowie mindestens eine Referenz zum Rohrleitungsbau >=DN 500 TL9.1, TL 9.2 u. TL9.3 vorzulegen (Mindestanforderung). Weitere zusätzliche Referenzen zu TL9.1 und TL9.3 sowie auch zu TL10 sind fakultativ und fließen nach Zahl und Qualität in die Wertung/Vergabe der zu erreichenden Gesamtpunktzahl ein. Je höher und qualitativ hochwertiger die Zahl und die Qualität der Referenzen aus den Bereichen TL9.1 und TL9.3 ausfällt, desto höher der Prozentsatz und mithin die Gesamtpunktzahl.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— WL2: bis zu 200 Punkte,
— WL3: bis zu 200 Punkte,
— TL2: 50 Punkte,
— TL9.1 und TL9.3: bis zu 375 Punkte
— TL10: bis zu 175 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
— 100 % = sehr gut/ optimal: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich,
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 20 % = ausreichend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit im unteren Durchschnitt,
— 0 % = ungenügend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium eine völlige Nichterfüllung erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um die Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.10): Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu Nebenangeboten finden sich im Verfahrensbrief 2.
Los N2: Leitungsbau Übergang Groß Flottbeker Straße bis Notkestraße
Wärme Hamburg GmbH Andreas-Meyer-Straße 8 22113 Hamburg
Beschreibung Leitungsbau (Los N2):
Das Los N2 beinhaltet im Wesentlichen die erdverlegte Leitungsführung vom Übergabepunkt der Abschnittsgrenze in der Parkstraße in westlicher Richtung verlaufend entlang der Groß Flottbeker Straße und Zum Hünengrab zur Anbindung an den bestehenden thermisch vorgespannten Fernwärme-Weststrang KMR DN 700/900 in der Notkestraße. Im Rahmen der Bauausführung Los N2 muss an zwei Unterabschnitten zeitgleich begonnen werden. Die Errichtung der S-Bahn Unterquerung (Microtunneling) ist in den Bauablauf einzupassen.
Für die Querung der Teilstrecke im Bereich des Osdorfer Weges/Osdorfer Landstraße wird ein separater Terminplan vorgeben, der nicht zwangsläufig konform zum Bauablauf im entsprechenden Unterabschnitt des Loses N2 ablaufen wird.
Leitungslänge der Fernwärmetrasse ca. 1,7 km bestehend aus:
— ca. 1.700 m erdverlegte KMR-Trasse DN 800/1100
— davon ca. 50 Trassenmeter als Verlegung in Stahlbeton-Schutzrohren mit anschließenden Schachtbauwerken.
Der Leitungsbau beinhaltet die gesamte Fernwärmetechnik (Rohrleitung, Absperrarmaturen, Entlüftung, Steuerung etc.) inkl. aller erforderlichen Nebeneinrichtungen im betroffenen Abschnitt.
Kurzbeschreibung wesentlicher Elemente:
Die Trassenführung ist als erdverlegte Leitungsstrecke geplant und erstreckt sich entlang des örtlichen Straßennetzes, in der Regel im Fahrbahnbereich. Zum Bau der Leitungsstrecken werden Baugruben (Rohrgräben) ausgehoben, in die die Fernwärmerohre verlegt werden. Die Regelüberdeckung der Fernwärmeleitung liegt bei 1,5 m, kann jedoch nach den Tiefenlagen von zu querenden Bestandsleitungen variieren. Vorhandene Fremdleitung werden während des Baus innerhalb der Baugrube gesichert bzw. entsprechend Planung anteilig umverlegt. Nach erfolgter Verlegung der Leitungen inkl. rohrstatisch notwendiger Kompensationselemente, wie L-Schenkel, Z-Versprünge, U-Dehner wird die Baugrube verfüllt und die Straße wiederhergestellt. Über verbleibende Kopflöcher erfolgt abschnittsweise die elektrothermische Vorspannung der Leitung.
In den Bereichen mit engem Radius des Straßenverlaufs werden die Rohre mittels einer mobilen Rohrbiegemaschine vor Ort gebogen.
Die Führung des öffentlichen Straßenverkehres erfolgt für die gesamte Baumaßnahme abschnittsweise und im laufenden Betrieb. Örtlich werden für die Baumaßnahme abschnittsweise Vollsperrungen erforderlich, wobei der Anwohnerverkehr sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeugen auf der Baustraße geführt wird. Für die Querung von Knotenpunkten werden Blockverkehre mit Lichtsignalanlage (LSA) unter Aufrechterhaltung einer Fahrspur eingerichtet. Die Zuwegung der Anlieger muss aufrechterhalten werden und erfordert daher abschnittsweises Arbeiten. Hierzu sind örtlich temporäre Brücken (u.a. Baugrube, Kopflöcher) und Grundstückszufahrten zu realisieren. Die Querung größerer Querstraßen erfolgt in mehreren Bauphasen unter Aufrechterhaltung des querenden Verkehrs.
Im Streckenverlauf werden zur Aufnahme von Absperrarmaturen Hauptabsperrschachtbauwerke mit den Innenabmessungen von ca. (L x B x H) 6,0 x 6,0 x 3,0 m in massiver WU-Konstruktion errichtet.
Die S-Bahnlinie 1/11 in Othmarschen wird unterhalb der Bahnbrücke in der Parkstraße auf einer Länge von ca. 45 m in geschlossener Bauweise gequert. Im Microtunnelingverfahren mit kontinuierlicher hydraulischer Stützung werden zunächst zwei Mantelrohre (DN 1400) mit einer Überdeckung von ca. 5,0 m eingebracht, in die anschließend die eigentlichen Fernwärmerohre eingezogen werden. Zwei massiven Schachtbauwerke, die als Start- und Zielschacht dienen, werden mittels erforderlichen Verbau errichtet, haben in etwa die Innenabmessungen (L x B x H) 8,0 x 7,0 x 8,0 m.
Ein Kampfmittelkonzept für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ein Baugrundgutachten für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Gewerke/Leistungen:
— Ausführungsplanung
— Kampfmittelsondierung
— Vermessung / Aufmaß
— Spezialtiefbau
— Rohbau
— Stahlbau
— Brandschutz / Ausbau
— Rohrleitungsbau / Fernwärmeleitung / Fernwärmetechnik
— Muffenmontage für KMR
— Installation TGA-Technik
— Außenanlage / Freianlagen
— Verkehrsanlagen / Straßenbau / Verkehrssicherung
— Abdichtungsarbeiten
— Erdbauarbeiten
— Wasserhaltung
— Abbruch und Abtransport
Einzelheiten zu etwaigen Verlängerungen enthalten die Vergabeunterlagen. Bei den Terminen handelt es sich um Plantermine, im Projektverlauf können sich noch Veränderungen ergeben.
Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen, sind maßgeblich für die Bewertung der Eignung die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1.2 und III.1.3 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III.1.2 (WL2 und WL3) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 400 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziff. III.1.3 (TL2, TL9 und TL10) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 600 Punkte erreicht werden. Wie unter Ziff. III.1.3 der EU-Bekanntmachung ausgeführt, ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Leitungstiefbauleistungen, eine Referenz Rohrpressung sowie mindestens eine Referenz zum Rohrleitungsbau >=DN 500 TL9.1, TL9.2 u. TL9.3 vorzulegen (Mindestanforderung). Weitere zusätzliche Referenzen zu TL9.1 bis TL9.3 sowie auch zu TL10. sind fakultativ und fließen nach Zahl und Qualität in die Wertung/Vergabe der zu erreichenden Gesamtpunktzahl ein. Je höher und qualitativ hochwertiger die Zahl und die Qualität der Referenzen aus den Bereichen TL9.1 bis TL9.3 ausfällt, desto höher der Prozentsatz und mithin die Gesamtpunktzahl.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— WL2: bis zu 200 Punkte,
— WL3: bis zu 200 Punkte,
— TL2: 50 Punkte,
— TL9.1 bis TL9.3: bis zu 375 Punkte
— TL10: bis zu 175 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
— 100 % = sehr gut/ optimal: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich,
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 20 % = ausreichend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit im unteren Durchschnitt,
— 0 % = ungenügend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium eine völlige Nichterfüllung erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um die Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu Nebenangeboten finden sich im Verfahrensbrief 2.
Los S1: Leitungsbau Dradenaustraße
Wärme Hamburg GmbH Andreas-Meyer-Straße 8 22113 Hamburg
Beschreibung Leitungsbau (Los S1):
Das Los S1 beinhaltet im Wesentlichen die erdverlegte Leitungsführung vom Übergabepunkt am Werkszaun der KWK-Anlage Dradenau in westlicher Richtung verlaufend bis zur Abschnittsgrenze Dradenaustraße/Antwerpenstraße. Im Rahmen der Bauausführung Los S1 muss an zwei Unterabschnitten zeitgleich begonnen werden.
Leitungslänge der Fernwärmetrasse ca. 1,7 km bestehend aus:
— ca. 1.700 m erdverlegte KMR-Trasse DN 800/1100
Der Leitungsbau beinhaltet die gesamte Fernwärmetechnik (Rohrleitung, Absperrarmaturen, Entlüftung, Steuerung etc.) inkl. aller erforderlichen Nebeneinrichtungen im betroffenen Abschnitt.
Kurzbeschreibung wesentlicher Elemente:
Die Trassenführung ist als erdverlegte Leitungsstrecke geplant und erstreckt sich entlang des örtlichen Straßennetzes, in der Regel im Fahrbahnbereich. Zum Bau der Leitungsstrecken werden Baugruben (Rohrgräben) ausgehoben, in die die Fernwärmerohre verlegt werden. Die Regelüberdeckung der Fernwärmeleitung liegt bei 1,5 m, kann jedoch nach den Tiefenlagen von zu querenden Bestandsleitungen variieren. Vorhandene Fremdleitung werden während des Baus innerhalb der Baugrube gesichert bzw. entsprechend Planung anteilig umverlegt. Nach erfolgter Verlegung der Leitungen inkl. rohrstatisch notwendiger Kompensationselemente, wie L-Schenkel, Z-Versprünge, U-Dehner wird die Baugrube verfüllt und die Straße wiederhergestellt. Über verbleibende Kopflöcher erfolgt abschnittsweise die elektrothermische Vorspannung der Leitung.
In den Bereichen mit engem Radius des Straßenverlaufs werden die Rohre mittels einer mobilen Rohrbiegemaschine vor Ort gebogen.
Die Führung des öffentlichen Straßenverkehres erfolgt für die gesamte Baumaßnahme abschnittsweise und im laufenden Betrieb. Örtlich werden für die Baumaßnahme mehrere Blockverkehre mit provisorischen Baustellen-Lichtsignalanlagen (LSA) unter Aufrechterhaltung einer Fahrspur eingerichtet. Die Zuwegung der Anlieger muss aufrechterhalten werden und erfordert daher abschnittsweises Arbeiten. Hierzu sind örtlich temporäre Brücken (u.a. Baugrube, Kopflöcher) und Grundstückszufahrten zu realisieren. Die Querung größerer Querstraßen erfolgt in mehreren Bauphasen unter Aufrechterhaltung des querenden Verkehrs.
Im Streckenverlauf werden zur Aufnahme von Absperrarmaturen Hauptabsperrschachtbauwerke mit den Innenabmessungen von ca. (L x B x H) 6,0 x 6,0 x 3,0 m in massiver WU-Konstruktion errichtet.
Ein Kampfmittelkonzept für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ein Baugrundgutachten für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Gewerke/Leistungen:
— Ausführungsplanung
— Kampfmittelsondierung
— Vermessung / Aufmaß
— Spezialtiefbau
— Rohbau
— Stahlbau
— Brandschutz / Ausbau
— Rohrleitungsbau / Fernwärmeleitung / Fernwärmetechnik
— Muffenmontage für KMR
— Installation TGA-Technik
— Außenanlage / Freianlagen
— Verkehrsanlagen / Straßenbau / Verkehrssicherung
— Abdichtungsarbeiten
— Erdbauarbeiten
— Wasserhaltung
— Abbruch und Abtransport
Einzelheiten zu etwaigen Verlängerungen enthalten die Vergabeunterlagen. Bei den Terminen handelt es sich um Plantermine, im Projektverlauf können sich noch Veränderungen ergeben.
Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen, sind maßgeblich für die Bewertung der Eignung die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1.2 und III.1.3 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III.1.2 (WL2 und WL3) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 400 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziff. III.1.3 (TL2, TL9 und TL10) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 600 Punkte erreicht werden. Wie unter Ziff. III.1.3 der EU-Bekanntmachung ausgeführt, ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Leitungstiefbauleistungen, eine Referenz Rohrpressung sowie mindestens eine Referenz zum Rohrleitungsbau >=DN 500 TL9.1, TL 9.2 u. TL9.3 vorzulegen (Mindestanforderung). Weitere zusätzliche Referenzen zu TL9.1 und TL9.3 sowie auch zu TL10 sind fakultativ und fließen nach Zahl und Qualität in die Wertung/Vergabe der zu erreichenden Gesamtpunktzahl ein. Je höher und qualitativ hochwertiger die Zahl und die Qualität der Referenzen aus den Bereichen TL9.1 und TL9.3 ausfällt, desto höher der Prozentsatz und mithin die Gesamtpunktzahl.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— WL2: bis zu 200 Punkte,
— WL3: bis zu 200 Punkte,
— TL2: 50 Punkte,
— TL9.1 und TL9.3: bis zu 375 Punkte
— TL10: bis zu 175 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
— 100 % = sehr gut/ optimal: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich,
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 20 % = ausreichend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit im unteren Durchschnitt,
— 0 % = ungenügend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium eine völlige Nichterfüllung erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um die Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu Nebenangeboten finden sich im Verfahrensbrief 2.
Los S2: Leitungsbau Antwerpenstraße bis Jachtweg
Wärme Hamburg GmbH Andreas-Meyer-Straße 8 22113 Hamburg
Beschreibung Leitungsbau (Los S2):
Das Los S2 beinhaltet im Wesentlichen die erdverlegte Leitungsführung vom Übergabepunkt der Abschnittsgrenze Dradenaustraße/Antwerpenstraße in nordwestlicher Richtung verlaufend entlang der Antwerpenstraße und des Tankwegs bis zur Abschnittsgrenze des Baufelds des Tunnels. Im Rahmen der Bauausführung Los S2 muss an zwei Unterabschnitten zeitgleich begonnen werden.
Leitungslänge der Fernwärmetrasse ca. 1,6 km bestehend aus:
— ca. 1.600 m erdverlegte KMR-Trasse DN 800/1100
Der Leitungsbau beinhaltet die gesamte Fernwärmetechnik (Rohrleitung, Absperrarmaturen, Entlüftung, Steuerung etc.) inkl. aller erforderlichen Nebeneinrichtungen im betroffenen Abschnitt.
Kurzbeschreibung wesentlicher Elemente:
Die Trassenführung ist als erdverlegte Leitungsstrecke geplant und erstreckt sich entlang des örtlichen Straßennetzes, in der Regel im Fahrbahnbereich. Zum Bau der Leitungsstrecken werden Baugruben (Rohrgräben) ausgehoben, in die die Fernwärmerohre verlegt werden. Die Regelüberdeckung der Fernwärmeleitung liegt bei 1,5 m, kann jedoch nach den Tiefenlagen von zu querenden Bestandsleitungen variieren. Vorhandene Fremdleitung werden während des Baus innerhalb der Baugrube gesichert bzw. entsprechend Planung anteilig umverlegt. Nach erfolgter Verlegung der Leitungen inkl. rohrstatisch notwendiger Kompensationselemente, wie L-Schenkel, Z-Versprünge, U-Dehner wird die Baugrube verfüllt und die Straße wiederhergestellt. Über verbleibende Kopflöcher erfolgt abschnittsweise die elektrothermische Vorspannung der Leitung.
In den Bereichen mit engem Radius des Straßenverlaufs werden die Rohre mittels einer mobilen Rohrbiegemaschine vor Ort gebogen.
Die Führung/Umleitung des öffentlichen Straßenverkehres erfolgt für die gesamte Baumaßnahme abschnittsweise im laufenden Betrieb. Örtlich werden für die Baumaßnahme mehrere Blockverkehre mit provisorischen Baustellen-Lichtsignalanlagen (LSA) unter Aufrechterhaltung einer Fahrspur eingerichtet. Die Zuwegung der Anlieger muss aufrechterhalten werden und erfordert daher abschnittsweises Arbeiten. Hierzu sind örtlich temporäre Brücken (u.a. Baugrube, Kopflöcher) und Grundstückszufahrten zu realisieren. Die Querung größerer Querstraßen erfolgt in mehreren Bauphasen unter Aufrechterhaltung des querenden Verkehrs.
Im Streckenverlauf werden zur Aufnahme von Absperrarmaturen Hauptabsperrschachtbauwerke mit den Innenabmessungen von ca. (L x B x H) 6,0 x 6,0 x 3,0 m in massiver WU-Konstruktion errichtet.
Zur Querung einer Hafenbahn erfolgt die Errichtung eines massiven unterirdischen Querungsbauwerks von ca. (L x B x H) 8,1 x 3,9 x 2,4 m, mit integriertem Stahlschutzrohr (ca. 9 m) DN 1200, welches im vorgefertigten Zustand im Zuge einer kurzen Betriebsunterbrechung der Bahn in offener Bauweise eingebracht werden soll. In dieses erfolgt anschließend der Einzug der Fernwärmeleitung.
Ein Kampfmittelkonzept für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ein Baugrundgutachten für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Gewerke/Leistungen
— Ausführungsplanung
— Kampfmittelsondierung
— Vermessung / Aufmaß
— Spezialtiefbau
— Rohbau
— Stahlbau
— Brandschutz / Ausbau
— Rohrleitungsbau / Fernwärmeleitung / Fernwärmetechnik
— Muffenmontage für KMR
— Installation TGA-Technik
— Außenanlage / Freianlagen
— Verkehrsanlagen / Straßenbau / Schienenbau / Verkehrssicherung
— Abdichtungsarbeiten
— Erdbauarbeiten
— Wasserhaltung
— Abbruch und Abtransport
Einzelheiten zu etwaigen Verlängerungen enthalten die Vergabeunterlagen. Bei den Terminen handelt es sich um Plantermine, im Projektverlauf können sich noch Veränderungen ergeben.
Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen, sind maßgeblich für die Bewertung der Eignung die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1.2 und III.1.3 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III.1.2 (WL2 und WL3) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 400 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziff. III.1.3 (TL2, TL9 und TL10) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 600 Punkte erreicht werden. Wie unter Ziff. III.1.3 der EU-Bekanntmachung ausgeführt, ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Leitungstiefbauleistungen, eine Referenz Rohrpressung sowie mindestens eine Referenz zum Rohrleitungsbau >=DN 500 TL9.1, TL 9.2 u. TL9.3 vorzulegen (Mindestanforderung). Weitere zusätzliche Referenzen zu TL9.1 und TL9.3 sowie auch zu TL10 sind fakultativ und fließen nach Zahl und Qualität in die Wertung/Vergabe der zu erreichenden Gesamtpunktzahl ein. Je höher und qualitativ hochwertiger die Zahl und die Qualität der Referenzen aus den Bereichen TL9.1 und TL9.3 ausfällt, desto höher der Prozentsatz und mithin die Gesamtpunktzahl.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— WL2: bis zu 200 Punkte,
— WL3: bis zu 200 Punkte,
— TL2: 50 Punkte,
— TL9.1 und TL9.3: bis zu 375 Punkte
— TL10: bis zu 175 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
— 100 % = sehr gut/ optimal: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich,
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 20 % = ausreichend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit im unteren Durchschnitt,
— 0 % = ungenügend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium eine völlige Nichterfüllung erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um die Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu Nebenangeboten finden sich im Verfahrensbrief 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen (soweit zur Verfügung stehend) ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5).
Für die Erklärungen und Unterlagen gemäß PL2 bis PL6 kann – sofern möglich – unter Nennung der Registernummer auf eine Eintragung in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. verwiesen werden.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1: Darstellung des Unternehmens mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung,
PL2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (sowohl zwingende als auch fakultative Ausschlussgründe, §§ 123, 124 GWB; ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagenenthalten),
PL3: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein),
PL4: Unbedenklichkeitsbescheinigung von 2 Krankenkassen (diejenigen, bei denen die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein),
PL5: Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung,
PL6: Mitgliedbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL1: Aktuelle Auskunft einer europäischen (EU) Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit.
WL2: Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Realisierung von vergleichbaren erdverlegten Leitungsbauprojekten) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL3: Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils inklusive Lagebericht und Cash-Flow-Rechnung und Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Vorlage der Einzelabschlüsse der Bewerbergesellschaft/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind zwingend erforderlich. Im Falle einer Konzernzugehörigkeit behalten wir uns vor, Konzernabschlüsse zur Einbeziehung in die Eignungsprüfung abzufordern, die die Bewerbergesellschaft bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft als Mutterunternehmen aufstellt oder bei denen die Bewerber als Tochterunternehmen eingebunden sind.
Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Abschlüsse für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL4: Nachweis einer (Betriebs-)Haftpflicht-Versicherung im industrieüblichen Standard als Versicherung gegen Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden aufgrund oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Lieferungen und Leistungen einschließlich Produkthaftung und erweiterter Produkthaftung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR pro Schadenereignis bei zweifacher Jahresmaximierung während der Laufzeit dieses Vertrags (einschließlich der Mangelhaftungsfrist).
WL5: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft durch eine europäische (EU) Geschäftsbank gestellt und diese nach Fertigstellung in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt wird. Die Eigenerklärung umfasst auch die Aussage, dass in den vergangenen 3 Projekten ein solches Vorgehen erfolgt ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
TL1: Aktuelles gültiges Zertifikat zum Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder über ein vergleichbares Zertifizierungssystem.
TL2: Falls vorhanden: Aktuelles gültiges Zertifikat zum Bestehen eines Umweltmanagementsystems nach DIN ISO 14001 oder ein vergleichbares System.
TL3: Aktuelles gültiges Zertifikat zum Bestehen eines Arbeitsschutz- & Gesundheitsschutz-Managementsysteme nach DIN ISO 45001
Oder ein vergleichbares System.
TL4: Nachweis der gültigen Zertifizierung nach RAL Gz961 - Kanalbau Gruppe AK3 oder gleichwertig.
TL5: Nachweis der gültigen DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301, Gruppe Wasser, W3 oder gleichwertig.
TL6: Gilt für die Lose N1 und N2: Nachweis der gültigen DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301, Gruppe Gas, G3 oder gleichwertig.
TL7: Nachweis der gültigen Zulassung für die Oberflächenwiederherstellung der FHH Liste FN.
TL8: Nachweis der gültigen AGFW-Zertifizierung nach FW 601 Gruppe FW 1 für den Rohrleitungsbau.
TL9.1:Referenzangabe über vergleichbare Leitungstiefbauleistungen (Bau einer Infrastrukturleitung mit vergleichbarer Länge, Durchmesser >=DN500 und Einbautiefe) mit Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (es ist mindestens eine Referenz vorzulegen (Mindestanforderung)):
— Beschreibung des Referenzprojektes inkl. Ortsangabe, Projektgröße, -volumen und Auftragswert sowie Hauptleistungsinhalte
— Verwendungszweck der Leitung sowie Angabe technischer Merkmale (Länge, Durchmesser, Einbautiefe, Verlegeart)
— Angaben zum Bauverfahren (Geologie, Bodenklassen, besondere Umstände wie z.B. Verbau, Wasserhaltung, innerstädtische Bauausführung, Vor-Kopf/seitlicher Aushub, Verkehrsbelange, Baumschutz, etc.)
— Angabe, nach welcher Norm / führendes Regelwerk die Anlage errichtet wurde
— Beginn und Ende der Leistungszeit
— Nennung des Referenzauftraggebers mit Anschrift
— Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Referenzauftraggebers mit Kontaktdaten
— Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers
— Angabe über den erbrachten Leistungsumfang, Aufgabe und Funktion des Bewerbers
— Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter, besondere Qualifikationen des Bewerbers
— Angabe ggf. eingesetzter Nachunternehmer
— Beschreibung Nachunternehmeranteil, Angabe der Qualifikation, ggf. Angabe Anzahl der Beschäftigten
TL9.2: Gilt für das Los N2: Referenzangabe über vergleichbare Tiefbauleistungen (Errichtung einer Rohrpressung) mit Fertigstellung in den letzten 10 Jahren im Sinne der Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung (es ist mindestens eine Referenz vorzulegen (Mindestanforderung)):
— Beschreibung des Referenzprojektes inkl. Ortsangabe, Projektgröße, -volumen und Auftragswert sowie Hauptleistungsinhalte
— Verwendungszweck der Rohrpressung sowie Angabe technischer Merkmale (Länge, Durchmesser, Einbautiefe, Material Rohrausbau)
— Angaben zu örtl. Verhältnissen (Geologie, Bodenklassen, Unterquerung von sensiblen Bauwerken, besondere Vorkommnisse, etc.)
— Angabe, nach welcher Norm / führendes Regelwerk die Anlage errichtet wurde
— Beginn und Ende der Leistungszeit
— Nennung des Referenzauftraggebers mit Anschrift
— Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Referenzauftraggebers mit Kontaktdaten
— Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers
— Angabe über den erbrachten Leistungsumfang, Aufgabe und Funktion des Bewerbers
— Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter, besondere Qualifikationen des Bewerbers
— Angabe ggf. eingesetzter Nachunternehmer
Beschreibung Nachunternehmeranteil, Angabe der Qualifikation, ggf. Angabe Anzahl der Beschäftigten
TL9.3: Referenzangabe über vergleichbare Leistungen (Bau/Legung einer erdverlegten Rohrleitungsanlage vergleichbarer Nennweite und Auslegungsparameter) der letzten 10 Jahre im Sinne der Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung (es ist mindestens eine Referenz vorzulegen (Mindestanforderung)):
— Beschreibung des Referenzprojektes inkl. Ortsangabe, Projektgröße, -volumen und Auftragswert sowie Hauptleistungsinhalte
— Verwendungszweck der Rohrleitungsanlage sowie Angabe technischer Merkmale (Nennweite, Durchmesser, Auslegungsdruck, Auslegungstemperatur und Rohrhersteller)
— Angaben zum Bau/Legungsverfahren (Einbringen und Fixieren der Bauteile, Schweißverfahren)
— Angabe, nach welcher Norm / führendes Regelwerk die Anlage errichtet wurde
— Beginn und Ende der Leistungszeit
— Nennung des Referenzauftraggebers mit Anschrift
— Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Referenzauftraggebers mit Kontaktdaten
— Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers
— Angabe über den erbrachten Leistungsumfang, Aufgabe und Funktion des Bewerbers
— Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter, besondere Qualifikationen des Bewerbers
— Angabe ggf. eingesetzter Nachunternehmer
— Beschreibung Nachunternehmeranteil, Angabe der Qualifikation, ggf. Angabe Anzahl der Beschäftigten
TL10: Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Aufgabenfeldern / Qualifikationen etc. (u.a. mindestens Projektleitung, Bauleitung, Qualitätsmanagement, Terminüberwachung) gemäß Bewerbungsunterlagen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) sowie Angabe der Beschäftigten.
TL11: Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle der Auftragserteilung in der Lage ist, die gesamte Auftragsabwicklung einschließlich Dokumentation und Schriftverkehr in deutscher Sprache abzuwickeln.
TL12: Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fragebogen). Der Bewerber hat den bereitgestellten Fragebogen gemäß Bewerbungsunterlagen vollständig zu beantworten.
Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
— zu TL9.1: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen,
— zu TL9.3: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen,
— zu TL9.2: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, sofern eine Bewerbung (auch) auf das Los N2 erfolgt.
Für Bewerbergemeinschaften gilt Folgendes: Die Nachweise PL1 bis PL6 sowie WL1 bis WL 3 sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise WL4 und ggf. WL5 sowie TL1 bis TL12 müssen nur von der Bewerbergemeinschaft insgesamt und mithin nur von einem Mitglied vorgelegt werden.
Sind dabei die Mindestbedingungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt, wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.
Für Nachunternehmer gilt Folgendes: Die Nachweise PL1 bis PL4, PL6, WL2, TL9 und TL11 für beide Untergewerke Rohr- und Rohrpressung (nur Los N2) und TL8 für das Untergewerk Rohrbau sind mit dem Teilnahmeantrag für die Nachunternehmer einzureichen.
Einzelheiten zu Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestentgelts nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen (soweit zur Verfügung stehend) ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an den Auftraggeber über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen sowie die als Entwurfsfassung gekennzeichneten Vergabeunterlagen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle behält sich vor, die Übersetzung einer vereidigten Stelle zu verlangen. Die Vergabestelle kann Ausnahmen bei englischsprachigen Bescheinigungen und Erklärungen zulassen.
6. Wärme Hamburg behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Wärme Hamburg behält sich insbesondere eine Aufhebung für den Fall vor, dass das Gesamtprojekt KWK Dradenau nicht realisiert wird und/oder im laufenden Planfeststellungsverfahren für dieses Projekt kein Planfeststellungsbescheid erteilt wird. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen.
7. Weitere Vergabeunterlagen (außer denen, die bereits in der Entwurfsfassung bereit gestellt wurden) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür können dem 1. Verfahrensbrief entnommen werden.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Weitere Einzelheiten sind dem 1. Verfahrensbrief zu entnehmen.
11. Nach Planungsstand des Verfahrens behält sich Wärme Hamburg vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Einzelheiten dazu werden den Bietern im 2. Verfahrensbrief mitgeteilt.
12. Der Auftraggeber hat für das Gesamtbauvorhaben vor kurzem eine weitere Ausschreibung bekannt machen. Diese betrifft das Gewerk Tunnelbau.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLYRYD4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.