Erweiterung und Pflege Abetter LIMS und ACM Referenznummer der Bekanntmachung: B5338
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Pflege Abetter LIMS und ACM
Dresden
Erweiterung Abetter Labor-Informations-Management-system (LIMS) und Abetter Case Management (ACM) um ein Abetter QS-System Abnahmesystem und Verlängerung der Softwarepflegeleistungen um weitere 48 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung und Pflege Abetter LIMS und ACM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [removed]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist hierbei nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach §135 Abs. 1 Ne. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Veröffentlichung einer vorherigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist und dieser Verstoß in einem nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach §135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
Erweiterung Abetter Labor-Informations-Management-system (LIMS) und Abetter Case Management (ACM) um ein Abetter QS-System Abnahmesystem und Verlängerung der Softwarepflegeleistungen um weitere 48 Monate.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Das Auftragsvolumen des bestehenden Rahmenvertrags wird um 50 Prozent erhöht.
Abetter LIMS ist ein Softwareprodukt der qualitype GmbH. Aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten an der Software können Erweiterungsmodule und Pflegeleistungen nur von der qualitype GmbH bezogen werden. Ein möglicher Produktwechsel bzw. die Beschaffung und Integration eines DNA-Abgleichmodules möglicher anderer Anbieter würde zu einer geschäftskritischen Unvereinbarkeit und unverhältnismäßig hohen technischen Schwierigkeiten bei Einführung, Gebrauch und Wartung des Moduls sowie Gesamtsystems führen.