Weiße Elster, Leipzig, Beräumung Sedimentationsbecken Großzschocher 2021, Becken 1 und Becken 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 148/2021/60
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiße Elster, Leipzig, Beräumung Sedimentationsbecken Großzschocher 2021, Becken 1 und Becken 2
Lösen und Laden sowie Abtransport und Entsorgung / Verwertung von Flusssedimenten, die innerhalb eines umzäunten Geländes zwischengelagert sind.
Leipzig
DEUTSCHLAND
Beräumung Sedimentationsbecken Großzschocher, Becken 1 und Becken 2 rund 8 500 t abgetrocknete Fluss — Sedimente (AVV 170506-Baggergut und AVV 170505* - gefährlicher Abfall) LAGA Z1.2, Z 2 und > Z 2 Lösen, Fremdbestandteile wie Bauschutt und Müll aussortieren, seitlich lagern, Laden, Transportieren und einer Verwertung zuführen; Alle Angaben aus den Prüfberichten der Laborgesellschaft Hartha GmbH vom Januar 2021.
Die Massen liegen transportbereit im Becken 1 und 2 der Gesamtanlage.
Beschaffung / Organisation abfallrechtliche Begleitpapiere und Kalkulation der spezifischen Anforderungen der kalkulierten Entsorgungsanlage gehören zum Leistungsumfang.
— Vergabenummer: 148/2021/60,
— Maßnahmenummer: 6.261.9141.018 – AZ02.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und vorzulegen.
— Vorlage Haftpflichtnachweis,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Freistellungsbescheinigung zur Bauvorabzugssteuer gemäß § 48 Abs. 1 EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Entfällt.
Mit dem Angebot vorzulegen:
1. Aussagen zur Art und Weise der beabsichtigten Verwertung und Verbleib der Sedimente (Baggergut) mit der Angabe der Entsorgungsanlage, Adresse und Ansprechpartner.
2. Nachweis als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb der Entsorgungsanlage zur Annahme der Abfälle gemäß Abfallschlüsselnummer 170506 und 170505* Analytik der LGU mbH vom Januar 2021.
3. Nachweis der behördlichen Zulassung des Transporteurs zum Transport von Abfällen für AVV 170506 und 170505*
Auf Verlangen vorzulegen:
4. Schriftliche Zusage zur Annahme der Menge über die Laufzeit der Maßnahme durch die Entsorgungsanlage.
5. 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
6. die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben, die für die Leitung vorgesehenen Personen.
7. Bescheinigung über Eintragung in Berufsregister.
Entfällt.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.