Weiße Elster, Leipzig, Beräumung Sedimentationsbecken Großzschocher 2021, Becken 1 und Becken 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 148/2021/60

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2396246/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiße Elster, Leipzig, Beräumung Sedimentationsbecken Großzschocher 2021, Becken 1 und Becken 2

Referenznummer der Bekanntmachung: 148/2021/60
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513900 Schlammentsorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lösen und Laden sowie Abtransport und Entsorgung / Verwertung von Flusssedimenten, die innerhalb eines umzäunten Geländes zwischengelagert sind.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513700 Schlammtransport
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leipzig

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beräumung Sedimentationsbecken Großzschocher, Becken 1 und Becken 2 rund 8 500 t abgetrocknete Fluss — Sedimente (AVV 170506-Baggergut und AVV 170505* - gefährlicher Abfall) LAGA Z1.2, Z 2 und > Z 2 Lösen, Fremdbestandteile wie Bauschutt und Müll aussortieren, seitlich lagern, Laden, Transportieren und einer Verwertung zuführen; Alle Angaben aus den Prüfberichten der Laborgesellschaft Hartha GmbH vom Januar 2021.

Die Massen liegen transportbereit im Becken 1 und 2 der Gesamtanlage.

Beschaffung / Organisation abfallrechtliche Begleitpapiere und Kalkulation der spezifischen Anforderungen der kalkulierten Entsorgungsanlage gehören zum Leistungsumfang.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/08/2021
Ende: 25/10/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

— Vergabenummer: 148/2021/60,

— Maßnahmenummer: 6.261.9141.018 – AZ02.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden (Präqualifikationsverzeichnis).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Vorlage Haftpflichtnachweis,

— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

— Freistellungsbescheinigung zur Bauvorabzugssteuer gemäß § 48 Abs. 1 EStG,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Entfällt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegen:

1. Aussagen zur Art und Weise der beabsichtigten Verwertung und Verbleib der Sedimente (Baggergut) mit der Angabe der Entsorgungsanlage, Adresse und Ansprechpartner.

2. Nachweis als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb der Entsorgungsanlage zur Annahme der Abfälle gemäß Abfallschlüsselnummer 170506 und 170505* Analytik der LGU mbH vom Januar 2021.

3. Nachweis der behördlichen Zulassung des Transporteurs zum Transport von Abfällen für AVV 170506 und 170505*

Auf Verlangen vorzulegen:

4. Schriftliche Zusage zur Annahme der Menge über die Laufzeit der Maßnahme durch die Entsorgungsanlage.

5. 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.

6. die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben, die für die Leitung vorgesehenen Personen.

7. Bescheinigung über Eintragung in Berufsregister.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Entfällt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/06/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/06/2021
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB).

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/04/2021

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