TU Dresden Weberplatz, Komplettsanierung Fakultät Architektur Referenznummer der Bekanntmachung: 21D510010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TU Dresden Weberplatz, Komplettsanierung Fakultät Architektur
Objektplanung Gebäude.
01217 Dresden
Weberplatz
Das Gebäude Weberplatz wurde von 1906 bis 1910 als Lehrerseminar erbaut. Zurzeit nutzt es die Technische Universität Dresden ebenfalls überwiegend für die Lehrerausbildung. Der 4-geschossige und 4-flüglige Gebäudekomplex bestand ursprünglich neben dem Lehrgebäude (Nordflügel) aus einer angeschlossenen Übungsschule (Ostflügel) und einem Seitenflügel mit Aula(Westflügel), gruppiert um einen markanten Uhrturm als Verbindung zwischen Nord- und Ostflügel.
In den frühen 30er Jahren wurde der Komplex an der Südseite um einen vierten Flügelbau erweitert. Durch Kriegseinwirkungen wurde 1945 der West- und Nordflügel schwer, der Süd- und Ostflügel leicht beschädigt. Zwischen 1949 und 1954 wurde der Gebäudekomplex in vereinfachter Form wiederhergestellt. Seit den 1960´er Jahren wurden mit Ausnahme von Teilen des West- und Südflügels keine größeren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Es ist geplant, den Gebäudekomplex Weberplatz effektiver neustrukturiert zu modernisieren und zu sanieren. Dies bezieht sich u. a. auf die Grundrissanordnungen, die Haustechnik und die aktuellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Die Kostenschätzung erfolgte auf Grundlage der Kostenrichtwerttabelle für Hochschulgebäude 2020. Die Gesamtbaukosten (KG 200 -600) betragen demnach ca. [Betrag gelöscht] EUR/brutto. Davon entfallen auf die KG 300 = ca. [Betrag gelöscht] EUR/brutto und KG 400 = ca. [Betrag gelöscht] EUR/brutto.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Gebäudeplanung, Leistungsphasen 2-9, gem. § 34 ff HOAI 2013.
Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).
Die Bewerber werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI und verbundener Besonderer Leistungen, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
1) Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Beruflichen Befähigung:
Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist und nach §65SächsBO Bauvorlagebereichtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlagebereichtigung ist durch Vorlage des Eintrag bei einer Architektenkammer zu führen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2.) Eintragung Handelsregister (bei Eintragungspflicht):
Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
3.) Weitere Angaben/Erklärungen:
3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
3.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
3.3) Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) Spezifischer Jahresumsatz:
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/ netto je Geschäftsjahr.
2.) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung und Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
3.) Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
Ergänzend...
ZU 2.) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1.) Geeignete Referenzen:
Erklärung zu geeignete Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU Referenzbogen). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten!
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
2.) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens. Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1) i.V.m. Nr. III.2.1) der Auftragsbekanntmachung.
3.) Nutzung Kapazitäten anderer Unternehmen:
Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4.) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt 936-AI) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Ergänzend...
ZU 1.) Geeigneten Referenzen:
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen, hier Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI für die Sanierung von Gebäuden, werden vom Bieter Referenzen gefordert, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
a) Alle Referenzen sind fertiggestellt, d. h. die nutzungsfähige Übergabe der Referenzobjekte erfolgte ab dem 1.1.2011 bis spätestens zum Einreichungstermin (gem. IV.2.2)) Bekanntmachung. Bei Referenzen mit der Sanierung eines Gebäudekomplexes (d. h. einer Gruppe oder einen Block von Gebäuden und architektonischen Räumen, die baulich miteinander verbunden sind und als Gesamteinheit wahrgenommen werden) sind auch einzelne abgeschlossene Gebäudeteile des Gebäudekomplexes zugelassen, sofern sie fertiggestellt und nutzungsfähig übergeben sind und diese die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen, auch wenn die Gesamtsanierung noch nicht fertiggestellt und nutzungsfähig übergeben ist. Sind dabei mehrere abgeschlossenen Gebäudeteile des Gebäudekomplexes fertiggestellt und nutzungsfähig übergeben, erfolgt die Bewertung der Referenz nach der Summe dieser Gebäudeteile, ansonsten anhand des einzelnen Gebäudeteils.
b) Bei allen Referenzen ist die Gebäudeplanung der Honorarzone IV (HOAI) oder höher eingeordnet,
c) Bei allen Referenzen wurden Leistungen der Gebäudeplanung mindestens in den Leistungsphasen 2-8 HOAI vom Bieter zusammenhängend in Eigenleistung erbracht,
d) Bei allen Referenzen betragen die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) mindestens 15,0 Mio EUR/brutto.
§ 75 (1) und (3) VgV, § 65 SächsBO;
Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1) zu dieser Auftragsbekanntmachung
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) zum Download bereitgestellt.
2.) Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen u. zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene o. qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) o. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und ggf. weiteren Unterlagen.
3.1) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt u. nicht die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, um die Eignungskriterien zu erfüllen, muss nur einen Bewerberbogen mit ggf. geforderten Anlagen als Teilnahmeantrag abgeben.
3.2) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss in Fällen von Eignungsleihe seinen eigenen Bewerberbogen und dessen Anlagen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne hierfür in Anspruch genommenen Unternehmen mit den verlangten Informationen und Unterlagen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3.3.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG), ist für jedes Mitglied ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen vorzulegen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt seinen Bewerberbogen mit den geforderten Unterlagen als Teilnahmeantrag hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden u. in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bzgl. der Ausschlussgründe gem. §§ 123,124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
4.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/ Angebote unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
5.) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
7.) Enthalten die Bekanntmachung o. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3419770
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]60