Elblandkliniken Stiftung & Co. KG – MultiSlice-CT Gerät-Lieferung, Inbetriebnahme und Nutzungsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 12/21-VOL/ELK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elblandkliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elblandkliniken Stiftung & Co. KG – MultiSlice-CT Gerät-Lieferung, Inbetriebnahme und Nutzungsvertrag
Anzubieten ist ein MultiSlice-CT (MSCT) Gerät, vorzugsweise mit aktiver Wasserkühlung, für allgemeine radiologische und traumatologische Fragestellungen. Wiederaufgearbeitete oder Gebrauchtsysteme werden ebenso akzeptiert, wenn die Gewährleistung und der Zustand einem Neugerät entsprechen. Inhalt der Ausschreibung ist die Angabe eines Nutzungsvertrages, welcher sowohl den Gerätepreis, als auch einen Vollservice (inkl. Strahler und Detektor) enthält. Laufzeit soll 120 Monate betragen.
Radebeul
DEUTSCHLAND
Anzubieten ist ein MultiSlice-CT (MSCT) Gerät, vorzugsweise mit aktiver Wasserkühlung, für allgemeine radiologische und traumatologische Fragestellungen. Wiederaufgearbeitete oder Gebrauchtsysteme werden ebenso akzepiert, wenn die Gewährleistung und der Zustand einem Neugerät entsprechen. Gefordert wird ein System mit mind. 128 akquirierten Schichten pro 180 Grad im Spiralmodus. Inhalt der Ausschreibung ist die Angabe eines Nutzungsvertrages, welcher sowohl den Gerätepreis, als auch einen Vollservice (inkl. Strahler und Detektor) enthält. Laufzeit soll 120 Monate betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung
3 vergleichbare Referenzen, welche in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar und nicht älter als 5 Jahre sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß §107 Abs. 3 S.1 Nr.1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständige Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.