Security Level Management Tool Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Security Level Management Tool
Zur Ermittlung eines Überblicks über das Sicherheitsniveau der IT-Infrastruktur (insbesondere Clients, Server und Netzwerkkomponenten) in den Trägerländern von Dataport (Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt) wird ein Security Level Management Tool benötigt, welches Daten aus definierten Datenquellen sammelt, aggregiert und in annähernd Echtzeit als Reports in Dashboards zur Verfügung stellt.
Zur Ermittlung eines Überblicks über das Sicherheitsniveau der IT-Infrastruktur (ins-besondere Clients, Server und Netzwerkkomponenten) in den Trägerländern von Dataport (Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), Freie und Hansestadt Bremen (FHB), Schleswig-Holstein (SH), Sachsen-Anhalt (ST)) wird ein Security Level Management Tool (SLMT) benötigt, welches Daten aus definierten Datenquellen sammelt, aggregiert und in annähernd Echtzeit als Reports in Dashboards zur Verfügung stellt.
Teilleistungen:
— Lieferung von Lizenzen und Installationsquellen für ein Softwareprodukt zur Auswertung und Darstellung des Status des aktuellen Security Levels für verschiedene Komponenten der IT-Infrastruktur mit definierten Parametern. Die auszuwertenden Parameter können entweder zentral auf Serverkomponenten bzw. über eine Administratorenfunktion im Programm eingestellt werden,
— Pflegeleistung des angebotenen Tools,
— Unterstützungsleistungen:
—— bei der Implementation der Software in den Dataport-Betrieb durch Personal mit vertieften Produktkenntnissen und Erfahrung in Einführungsprojekten (Beratungsleistungen),
—— bei Einsatz der Software (Support) und Pflege der Software in Form von Fehlerbehebungen und Anpassungen an veränderte Umgebungsbedingungen (Pflegeleistungen).
— Schulungen beim Auftraggeber vor Ort für Administratoren und Anwender.
Detailliertere Ausführung.
Der Vertrag beinhaltet Optionen zur Bedienung von mehreren Trägern von Dataport. Ausgewiesen sind die Optionen im Preisblatt sowie in der Leistungsbeschreibung.
Verifizierende Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragserteilung den auf diese Weise ausgewählten Bieter zu einer Testinstallation aufzufordern. Im Rahmen des Tests werden sowohl die Einhaltung der Ausschlusskriterien als auch die Angaben des Bieters zu den Bewertungskriterien verifiziert.
Sofern die Teststellung ergibt, dass Angaben des Bieters nicht zutreffen, wird die Bewertung entsprechend korrigiert.
Sollte nach der Teststellung und Neubewertung ein anderer Bieter eine bessere Platzierung aufweisen als der zuvor getestete Bieter, so wird auch dieser zu einer verifizierenden Teststellung eingeladen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zeitgleich auch mehrere Bieter zu den verifizierenden Teststellungen, sofern das Wertungsergebnis dies nahelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Security Level Management Tool
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.