Entsorgung Klärschlamm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Klärschlamm
Die Stadtentwässerung Bad Bramstedt vergibt die Verwertung ihres Klärschlammes.
Der Klärschlamm ist einer thermischen Verwertung zuzuführen.
Gestellung von geeigneten Abroll-Containern, Abfahren des entwässerten Klärschlamms von der Kläranlage, Transport zur thermischen Verwertung und thermische Verwertung des Schlamms einschließlich Entsorgung der Schlacke.
Stadtentwässerung Bad Bramstedt
Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt
Art der Dienstleistung:
Der Klärschlamm ist einer thermischen Verwertung zuzuführen.
Gestellung von geeigneten Abroll-Containern, Abfahren des entwässerten Klärschlamms von der Kläranlage, Transport zur thermischen Verwertung und thermische Verwertung des Schlamms einschließlich Entsorgung der Schlacke.
Technische Randbedingungen und Schnittstellen:
Derzeit ist die Beladung von 2 Abroll-Container mit einer Bordhöhe von 1,50 m möglich. Die mit Schlamm beladenen Container werden mit Plane abgedeckt.
Die Mengen und TR-Gehalte des anfallenden Klärschlammes sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die Untersuchungsergebnisse sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Derzeit wird der Klärschlamm nach Polymerzugabe auf ca. 20-25 % TR entwässert.
Übergabepunkt an den Auftragnehmer ist der Abwurf von der Zentrifuge auf die Abroll-Container. Die Abroll-Container zur Aufnahme des Schlammes sind vom Auftragnehmer zu stellen. Bei den 2 Beschickungsplätzen ist bei einem arbeitstäglichen Schlammanfall von ca. 8-10 t ein Umsetzen der 2 Abroll-Container nach ca. 2-3 Tagen erforderlich. Im Ausnahmefall kann ein täglicher Containerwechsel notwendig werden. Die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung des Auftragnehmers bzw. nach Vorgabe des Kläranlagenpersonals innerhalb von max. 2 Stunden. Betriebszeit auf der Kläranlage ist montags bis donnerstags von 7.00 — 16.00 Uhr und freitags von 7.00 — 13.00 Uhr. Gegebenenfalls sind aus betriebstechnischen Gründen auch Containerwechsel an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen erforderlich. Diese werden gemäß Leistungsverzeichnis gesondert vergütet.
Eine Zwischenlagerung auf dem Kläranlagengelände ist nicht möglich, eine weitergehende Zwischenlagerung hat der Auftragnehmer selbst vorzunehmen.
In die Einheitspreise für die Klärschlammentsorgung sind sämtliche in diesem Kapitel beschriebenen Nebenleistungen einzurechnen. Basis für die Abrechnung ist die gewogene, abgefahrene Schlammmenge, Wiegebelege sind einzureichen. Kopien der Nachweise der Übergabebescheinigungen von der Verbrennungsanlage sind vorzulegen. Auf der Kläranlage Bad Bramstedt steht keine Waage zur Verfügung. Die Wiegung des abgefahrenen Schlammes erfolgt auf einer vom Auftraggeber (AG) anerkannten, den Vorschriften entsprechend geeichten Waage. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Abroll-Container müssen abgedeckt transportiert werden, auch damit die Beladung bzw. die Abrechnungsmenge sich nicht durch Niederschläge erhöht.
Der Vertrag kann nach Ablauf der ersten 3 Jahre, seitens des Auftraggebers, einmalig um weitere 2 Jahre bis zum 31. Mai 2026 verlängert werden.
Der Vertrag kann nach Ablauf der ersten 3 Jahre, seitens des Auftraggebers, einmalig um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart „Entsorgung von Klärschlamm“, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018- 2020).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Zu 3.
Der AN verpflichtet sich nachfolgende Versicherungen nachzuweisen.
Betriebshaftpflichtversicherung: Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall: [Betrag gelöscht] EUR.
Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres: [Betrag gelöscht] EUR.
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung:
Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall: [Betrag gelöscht] EUR.
Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres: [Betrag gelöscht] EUR.
Umwelthaftpflichtversicherung:
Versicherungssumme pauschal für Personen- Sach- und mitversicherte Vermögensschäden je Versicherungsfall: [Betrag gelöscht] EUR.
Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres: [Betrag gelöscht] EUR.
Versicherungsbestätigung gemäß § 6 Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
4. Erklärung (Formblatt) über maximal drei Referenzen der im wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018– 2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Entsorgung von Klärschlamm mit Angabe des Wertes, der Leistungszeit unter Benennung der Auftraggeber mit Kontaktdaten (Angabe durch den Bieter).
4a. Vorlage von maximal 3 schriftlichen Referenzbescheinigungen der im Referenzblatt aufgeführten Auftraggeber.
5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
5a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
6. Eigenerklärung, über die verwertete Klärschlammmengen in den letzten 3 Jahren in Tonnen. Die geforderten Angaben müssen auf einem gesonderten Blatt nach dem Muster einer Tabelle für jede angebotene Entsorgungsanlage gemacht werden.
7. Eigenerklärung, über die Entsorgernummer entsprechend Nachweisverordnung.
8. Eigenerklärung zur Entsorgungsanlage, Name und Adresse der Anlage, Name des Eigentümers der Anlage, die Benennung des Betreibers der Anlage und die Benennung eines Ansprechpartners (Name, Funktion, Telefonnummer, E-Mail, Anschrift Dienstsitz).
9. Nachweis Kopie des aktuellen Eichnachweises der Waage.
10. Nachweis der für den Betrieb der Anlage/n gesetzlich erforderlichen gültigen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse (Vorlage des Genehmigungsbescheids!), sowie ein Auszug aus der Genehmigung aus dem hervorgeht, dass der Anlagenbetreiber Abfälle der hier zu entsorgenden Art annehmen darf.
11. Nachweis Entsorgungsfachbetrieb — gültiges Zertifikat nach § 56 Abs. 2 Nr. 2 KrWG bzw. § 52 KrW-/AbfG.
12. Nachweis Erlaubnis nach § 3 GüKG.
13. Detaillierte Angaben über die gesamte Verfahrenskette einschließlich der Verbrennung zu machen. Insbesondere ist anzugeben wo und wie eine eventuelle Trocknung des Schlammes erfolgt und welche Verbrennungsanlage vorgesehen ist.
14. Erklärung des Betreibers der Verbrennungsanlage abzugeben, aus der die Bereitschaft zur Annahme der ausgeschriebenen Mengen sowie die Anforderungen an die Qualität und Konsistenz des Schlammes hervorgehen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel.
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Januar 2025/2026.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-KD-21-0075000-4122.3) bis spätestens 04. Mai 2021 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen
Konsortialführer benennen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Alle darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
15. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inklusive Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung).
16. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit
— den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen,
— der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
17. Preisblatt inkl. des Leistungsverzeichnisses (Formblatt).
18. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
19. Eigenerklärung zur Einhaltung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes.
20. Vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung, mit den erforderlichen Angaben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de