Mängelmelder für die Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mängelmelder für die Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein.
Vor dem Hintergrund einer bürger:innenorientierten Kommunalverwaltung koordiniert der IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR die Beschaffung einer Software zur Meldung und Abarbeitung von Mängeln. Insbesondere auch um Arbeitsabläufe in öffentlichen Verwaltungen effizienter zu gestalten, soll die Software mittels einer Mandantenstruktur Kreis-, Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen in Schleswig-Holstein zur Nutzung angeboten werden.
Der ITV.SH beabsichtigt die Beschaffung eines Mängelmeldertools zur Meldung und Bearbeitung von Mängeln an der kommunalen Infrastruktur, das allen 176 Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein zur Nutzung angeboten wird – inkl. Ersteinrichtung, Betrieb, Pflege, Support und Weite.
Die Leistungen können europaweit im Rahmen einer virtuellen Implementierung umgesetzt werden. Es können vereinzelt Termine in S-H notwendig sein.
Der ITV.SH beabsichtigt die Beschaffung eines Mängelmeldertools zur Meldung und Bearbeitung von Mängeln an der kommunalen Infrastruktur, das allen 176 Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein zur Nutzung angeboten wird – inkl. Ersteinrichtung, Betrieb, Pflege, Support und Weiterentwicklung.
Der ITV.SH beabsichtigt, mit der Zuschlagserteilung eine Landeslizenz für alle Kommunalverwaltungen und weitere öffentliche Behörden in Schleswig-Holstein zur Nutzung inkl. Pflege, Support- und Entwicklungsleistungen zur erwerben. Die Einrichtung von 40 Mandanten soll inkludiert sein. Kosten für weitere Mandanten sind zu auszuweisen.
Einmalig zu erbringende Leistungen:
— Bereitstellung der Software,
— Herstellung der Betriebsbereitschaft inkl. angepasster Mandantenstruktur,
— Herstellung und Einbindung aller notwendigen Datenschnittstellen,
— Einrichtung individueller Konfigurationen von 40 Mandanten (=Kommunalverwaltungen),
— Bereitstellung eines Schulungskonzepts,
— Durchführung einer Erstschulung differenziert für:
—— IT-Administration, Anwendungsadministration,
—— Koordinator:innen der Kommunalverwaltung für Mängelbearbeitung in 10 Schulungen inkl. Befähigung zur Übernahme des First-Level-Supports und Schulung von Mängelbearbeitern.
Regelmäßig zu erbringende Leistungen:
— Systempflege bezüglich der Funktionalität und Datensicherheit entsprechend des zu vereinbaren SLA.
Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen:
— Anpassungen/Aktualisierung von zusätzlichen Datenschnittstellen,
— Einrichtung von mehr als 40 Mandanten; Angabe der Kosten je weiteren Mandant,
— Zusätzliche Schulungen, Angabe der Kosten je weiterer Schulung.
Der Vertrag wird für 3 Jahre ab Herstellung der Betriebsbereitschaft mit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein Jahr geschlossen.
Er verlängert sich um dieses Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftragnehmer oder Auftraggeber schriftlich, spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrags, gekündigt wird.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 3 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die ITV-SH behält sich die Verringerung der Zahl der Teilnehmer im Verlauf der Angebotspräsentation/Verhandlungsgespräche vor.
Die Verringerung der Teilnehmer erfolgt nach jedem Verhandlungsgespräch und nach Bewertung der modifizierten Konzepte/Angebote. Nur mit den Bietern, die sich dann auf Platz 1 bis 3 (1. Runde) und nach der ggf. erforderlichen 2. Runde auf Platz 1 und 2 der Auswertung befinden, wird ein abschließendes 3. Verhandlungsgespräch geführt.
Anbindung, Grundkonfiguration inkl. Workflows, Schulungen und Begleitung des Roll-Outs von 40 Kommunalverwaltungen als Mandanten in Schleswig-Holstein. Zusätzliche Anbindungen können optional beauftragt werden.
Bietergemeinschaften (BG) und Unterauftragnehmer sind zugelassen. Die in der Bekanntmachung/Angebotsaufforderung genannten Nachweise/Eigenerklärungen sowie Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind für alle Parteien einer BG vorzulegen. BG müssen einen Konsortialführer benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV,
3. Eigenerklärung vor, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen oder Institutionen verknüpft ist, bzw. in relevanter Weise auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet,
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Mängelmelder für die Kommunalverwaltungen) die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten 3 Jahren (2018, 2019,2020).
5. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (mit mindestens 3 Kunden der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020),
6. Nachweis der Qualifikation des mit der Durchführung des Auftrags verantwortlichen Projektleiters und den vorgesehenen Mitarbeitern. Führen Sie bitte die Lebensläufe der einzusetzenden Mitarbeiter auf (bei Angabe von mehr als 4 Profilen, werden die ersten 4 Profile bewertet). Alle vorgesehenen Mitarbeiter müssen namentlich benannt werden. Bitte geben Sie folgendes an: Vorname, Name, Ausbildung/Studium, regelmäßiger Einsatzort, Beruf/Titel/ derzeitige Funktion, festangestellter Mitarbeiter (ja/nein), beruflicher Werdegang, Kenntnisse. (Qualität der Qualifikationen, Art, Umfang, Dauer Zusammensetzung/Qualifikationen/Erfahrungen des zukünftigen Projektteams, zielgerichtete Organisation der Projektteamzusammensetzung, regelmäßige Qualitätskontrollen),
7. Angabe von Referenzprojekten für den Projektleiter sowie für die einzelnen Mitarbeiter über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Branche und Name des Auftraggebers,
— Ansprechpartner (Name und Tel.-Nr.) sofern die Nennung rechtlich möglich ist,
— Beschreibung des Projektgegenstandes und der Zielsetzung,
— Dauer des Projekts,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen,
— Auftragswert in Euro netto oder Anzahl der geleisteten Personentage (Qualität entsprechender Projektreferenzen).
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung) inkl. folgender Angaben:
— Beschreibung des Leistungsspektrums, Know-How und Erfahrung des Unternehmens bei der fachlichen Konzeption von Anforderungen der benötigten Leistungen,
— Beschreibung der Geschäftsfelder, in denen es tätig ist.
9. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
10. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
11. Eigenerklärung, sofern notwendig, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen und sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag beigelegt werden, keine Wirkung erlangen.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 7. Mai 2021 an die GMSH, z. H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed] zu richten. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2. Juli 2021 an die GMSH, z. H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail:[removed] zu richten.
Verhandlungsgespräche/Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 30. KW statt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Auswahl-/Zuschlagsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Zuschlagsmatrix veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: n. n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de