Justizvollzugsanstalt Neumünster — Sanierung und Modernisierung Küche — Wäscherei, Generalplaner Referenznummer der Bekanntmachung: 20D00876
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Justizvollzugsanstalt Neumünster — Sanierung und Modernisierung Küche — Wäscherei, Generalplaner
Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern gemäß HOAI, stufenweise Beauftragung
— Objektplanung gem. HOAI 2013, Teil 3 Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 9,
— Fachplanung gem. HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung, LPH 1 bis 6,
— Beratungsleistungen gemäß Anlage 1 HOAI 1.2 Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Bauakustik.
Neumünster
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt in der Liegenschaft der Justizvollzugsanstalt Neumünster das Bestandsgebäude Nr. 12, welches die Küche - Wäscherei inklusive aller dazugehörigen Lager- und Nebenräumen beinhaltet, umzubauen und zu sanieren. Die Küche der JVA Neumünster versorgt die Inhaftierten sowie Außenstellen der JVA mit allen Mahlzeiten, ihr ist eine Lehrküche angegliedert. Die Wäscherei kümmert sich um die Gefangenenwäsche und andere Textilien des Vollzugsbedarfs.
Das bestehende Gebäude Küche - Wäscherei aus den 90er Jahren entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik für die Essensvorbereitung und Essenverteilung, sowie den Hygienevorschriften.
Hierzu soll das Gebäude grundlegend saniert werden, um die Produktionsabläufe an den heutigen Standard anzupassen und baurechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Ein Raumprogramm ist vorhanden.
In direkter enger Nachbarschaft zum Gebäude Küche – Wäscherei stehen ein Hafthaus und die Bäckerei, beide Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Der Betrieb des Hafthauses und der Bäckerei muss mit all ihren Aufgaben aufrechterhalten werden.
Hinzu befindet sich im Keller die Heizungszentrale der gesamten Liegenschaft. Diese muss während der gesamten Bauzeit in Betrieb bleiben. Das Heizmedium wird parallel durch den Versorger von Heißdampf auf Heißwasser umgestellt. Die Umstellung des Heizungsmediums ist nicht Bestandteil des Planungsauftrags. Die Planung beginnt ab Übergabestation Fernwärme.
Für die Durchführung des Projektes wird der Betrieb der Küche – Wäscherei ausgelagert.
Die Planung beinhaltet folgende Bereiche bzw. hat folgendes zu berücksichtigen:
— Eine Großküche für die Herstellung und Bereitstellung der Verpflegung (3 Mahlzeiten täglich) für die Inhaftierten. Die Ausgabe der warmen Mahlzeiten soll im cook & hold System erfolgen. Die Essenversorgung von 700 Essen / Tag ist anzustreben.
Die darin integrierte Lehrküche ist ein reiner Ausbildungsbetrieb, in dem unter Anleitung eines Lehrkochs eine Ausbildung zum Koch absolviert werden kann.
— Die Wäscherei im OG ist ausschließlich für das Waschen, Trocknen und Mangeln von Gefangenenwäsche und anderen Textilien des Vollzugsbedarfs zuständig.
— Die hochbaulichen Herausforderungen werden die Neuanordnung der Räume, die vorhandene Anlieferungssituation mit ihrer Rampenhöhe und deren baulichen Zwänge sein.
— Die Bauakustik bzw. die Immission von Aussengeräten sind bei der engen Bebauung zu beachten. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Inhaftierten in dem direkt angrenzenden Hafthaus vor Immissionen von technischen Außengeräten zu schützen sind.
— Durch die Neustrukturierung des Küchenablaufes werden Umbauten und Ertüchtigungen des Tragwerkes erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass massive Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich werden.
— Mit zu planen und zu realisieren sind die Aufstellorte der Menagen-Transportwagen in den einzelnen Haft-Abteilungen der JVA Neumünster und in den Außenstellen. Dies beinhaltet die Zuwegungen von der Küche bis zum Aufstellort der Essenswagen, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich inklusive der technisch erforderlichen Anschlüsse.
Zu berücksichtigen sind somit die Aufstellorte in den 4 Hafthäusern innerhalb der Liegenschaft der JVA Neumünster, die Aufstellorte in den drei Außen-Dienststellen im Umkreis von 6 km sowie zwei Gebäude des offenen Vollzugs, die direkt vor der JVA Neumünster gelegen sind.
Eckdaten:
— BGF ca. 2 675 m2.
2 Voll-Geschosse, Vollunterkellerung
Massive Bauweise, Sichtmauerwerk, gegliedertes Satteldach
— Gebäude, HZ III, anrechenbare Kosten netto (=aK): KGR 300 — [Betrag gelöscht] EUR; KGR 400 — [Betrag gelöscht] EUR,
— Tragwerksplanung: HZ II, aK: KGR 300 — [Betrag gelöscht] EUR; KGR 400 — [Betrag gelöscht] EUR,
— Thermische Bauphysik: HZ III, aK: [Betrag gelöscht] EUR,
— Bauakustik: HZ III, aK: [Betrag gelöscht] EUR.
Projekttermine:
— Projektvorbereitung und Planungsphase: Beginn April 2021,
— Vorlage der Haushaltsunterlage: 28.1.2022,
— Baubeginn: 14.2.2023,
— Baufertigstellung: 14.8.2024,
— Bauübergabe: 13.9.2024.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Justizvollzugsanstalt Neumünster — Sanierung und Modernisierung Küche — Wäscherei, Generalplaner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de