Planungsleistungen Los 3 TGA-Planung ELT für den Umbau Zentrale Notaufnahme und Erweiterungsbau für Geriatrie der Pleißental-Klinik Werdau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werdau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08412
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pleissental-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Los 3 TGA-Planung ELT für den Umbau Zentrale Notaufnahme und Erweiterungsbau für Geriatrie der Pleißental-Klinik Werdau
Die Pleißental-Klinik Werdau ist Lehrkrankenhaus der Uniklinik Jena und verfügt über 240 Betten. Die Klinik wurde 1999 eröffnet. Bis 2023 soll mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen und Eigenmitteln die Notfallaufnahme (440 m2 NUF) umgebaut und der „4. Krankenhausflügel“ neu errichtet werden. Im Neubau sind die Funktionen — Klinischer Arztdienst Chirurgie und Geriatrie.
— Therapie Geriatrie,
— Stationäre Pflege Geriatrie,
— Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie vorgesehen, insgesamt 2.100 m2 NUF Neubau und Umbau.
Die Anmeldung zur Einzelförderung ist auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie erfolgt, der Planungsaufruf ist ergangen.
Die Planungsleistungen werden in 3 Losen oberhalb des Schwellenwertes europaweit jeweils in einer eigenen Ausschreibung vergeben:
— Los 1: Objektplanung Gebäude und „zivile“ Ausstattung / Einrichtung,
— Los 2: TGA-Planung AG 1-3,7,8 – HLS,
— Los 3: Planung Elektrotechnik AG 4 und 5.
Der Kostenrahmen KG 200-700 beträgt ca. 13 Mio. EUR brutto.
Planungsbeginn: 05/2021 Baubeginn: 01/2022 Fertigstellung: 06/2024.
Werdau
Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 Elektrotechnik Stark- und Schwachstrom, HOAI § 55, LP 1-9 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI Entwurfsplanung.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 Entwurfsplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planung ELT
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Veröffentlichung EU-Amtsblatt 15.01.2021 Ende Bewerbungsfrist, Einreichung Teilnahmeanträge 15.2.2021 um 10.00 Uhr Auswertung und Einladung Bewerber bis spätestens 19.2.2021 Erstangebote bis 8.3.2021 Vergabeverhandlung Los 2/Los 3 17./18.3.2021 Finale Angebote g 24.3.2021 um 10.00 Uhr Information nach GWB zur beabsichtigten Vergabe 24.3.2021 Beauftragung nach dem 3.4.2021 Planungsbeginn: 2.5.2021 Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Hinweis zur Bereitstellung von Unterlagen in der ersten Verfahrensstufe Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.