Hochschule Flensburg, Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Hörsaal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochschule Flensburg, Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Hörsaal
Generalplanungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise Beauftragung:
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 1-8,
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 39 Freianlagen, LPH 1-8,
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 3, § 43 Ingenieurbauwerke, LPH 1-8,
— Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 1, § 51 Tragwerksplanung, LPH 1-6,
— Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 der Technischen Ausrüstung für die Anl.Gr. 1 bis 8, LPH 1-8,
— Beratungsleistungen gem. HOAI Anlage 1.2, Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik LPH 1-7,
— Beratungsleistungen Planungsbegleitende Brandschutzleistungen gemäß AHO, LPH 1-8.
Flensburg
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Die Hochschule Flensburg befindet sich südlich des Flensburger Stadtzentrums im Stadtteil Sandberg auf dem Campusgelände.
Die Hochschule Flensburg benötigt aufgrund fehlender und begrenzter Kapazitäten einen Neubau als Verwaltungsgebäudes mit Hörsaal. Es ist geplant, dass große Teile der Verwaltung in das neue Gebäude ziehen, um so in den Bestandsgebäuden Platz für die Fachbereiche zu schaffen.
Der Standort für den Neubau des Verwaltungsgebäudes mit Hörsaal befindet sich nordwestlich des Hauptgebäudes H. Der Standort befindet sich innerhalb des B-Plans 144 der Stadt Flensburg. Der Baukörper soll so dicht wie möglich an das Gebäude H rücken und Erweiterungsmöglichkeiten für die Zukunft berücksichtigen. Auf dem Baufeld befindet sich derzeit der AStA Papierladen und ein Containergebäude (ca. 300 m2) welche im Vorfeld des Neubaus abgebrochen werden sollen. Die danebenstehende Übergabestation muss bestehen bleiben.
Mit der Hochschule wurde in verschiedenen Vorstudien notwendige Raumbedarfe, Funktionsabläufe und Nutzungsabhängigkeiten erarbeitet. Der Verwaltungsneubau mit Hörsaal ist gemäß den schematischen Entwurfsskizzen mit ca. 1 995,25m2 Nutzfläche 1-6 und einer Brutto-Grundfläche von ca. 4 073 m2 angegeben.
Bei der Umsetzung des geplanten Neubaus sind nach bisherigem Sachstand folgende Raumbedarfe für unterschiedliche Nutzungsarten zu berücksichtigen:
— Büroflächen, u. a. für Mitarbeiter des Prüfungsamts, des Studierendenservice, der Verwaltung, der Personalabteilung,
— Büroergänzungsflächen, u. a. Besprechungs-/Aufenthaltsräume,
— Lagerflächen für Büromaterial und Pakete/Postfächer,
— Druck- und Kopierräume,
— Server- und Switchräume,
— Putzmittel- und Sanitärräume, Teeküche,
— Medienhörsaal mit Domkuppel.
Von der Hochschule Flensburg wird eine Doppelnutzung des Hörsaals angestrebt und zwar als Hörsaal/Veranstaltungssaal sowie als Mediendom/Planetarium. Dazu ist die Installation einer Domkuppel für die Projektion notwendig. Nach Angaben der Hochschule soll eine Nutzung als Mediendom/Planetarium für 70 Personen möglich sein. Die Domkuppel sollte möglichst wartungsfrei sein.
Für das Bauvorhaben ist eine Zertifizierung nach dem zugrundeliegenden Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) vorgesehen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei dem Neubau um ein Verwaltungsgebäude handelt. Es wird eine Zertifizierung nach BNB Standard Gold angestrebt. Für die BNB Beratung zur Zertifizierung wird ein separater BNB Koordinator beauftragt. Seitens des Generalplaners sind im Zusammenhang zur BNB Zertifizierung Leistungen zu erbringen.
In diesem Vergabeverfahren werden Planungsbüros mit Erfahrungen aus ähnlichen Maßnahmen, mit dem Schwerpunkt Neubau von Verwaltungs-, Seminar- und Hörsaalgebäuden, Nachhaltiges Bauen zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.
Generalplanungsleistungen gemäß HOAI, stufenweise Beauftragung:
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 1-8,
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 39 Freianlagen, LPH 1-8,
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 3, § 43 Ingenieurbauwerke, LPH 1-8,
— Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 1, § 51 Tragwerksplanung, LPH 1-6,
— Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 der Technischen Ausrüstung für die Anl.Gr. 1 bis 8, LPH 1-8,
— Beratungsleistungen gem. HOAI Anlage 1.2, Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik LPH 1-7,
— Beratungsleistungen Planungsbegleitende Brandschutzleistungen gemäß AHO, LPH 1-8.
Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben.
Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise.
Die Gesamtbaukosten der KG 200 bis 700 wurden mit 15,1 Mio. EUR brutto veranschlagt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochschule Flensburg, Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Hörsaal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein,
— Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen,
— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolgeaufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden,
— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://vergabekammerwimi.landsh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de