„Neue Mitte Markkleeberg 2. BA“ – Planungsleistungen für Verkehrsanlagenplanun Referenznummer der Bekanntmachung: 060-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markkleeberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Neue Mitte Markkleeberg 2. BA“ – Planungsleistungen für Verkehrsanlagenplanun
Bauvorhaben „Neue Mitte Markkleeberg 2. BA“, Los Verkehrsanlagenplanung. Die Stadt Markkleeberg hat im Jahr 2015 einen landschaftsarchitektonischen-städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der „Neuen Mitte“ durchgeführt. Im Ergebnis wurden ein 1. Preis und drei 3. Preise vergeben. Der Stadtrat hat basierend auf der Planung des Wettbewerbssiegers einen städtebaulichen Rahmenplan für das Wettbewerbsgebiet beschlossen. Nach erfolgreicher Umsetzung soll im Zeitraum 2020 bis 2023 die Umsetzung des 2. Bauabschnittes erfolgen.
Das Vorhaben ist in 3 Unterbauabschnitte gegliedert:
— BA 2a – Lumpsch-Platz,
— BA 2b – Galerievorplatz,
— BA 2c – Straße.
Dafür sind die Leistungen der Freianlagenplanung und die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung zu vergeben. Die Kostenschätzung der Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme beträgt rund 4,2 Mio. EUR brutto. Die Umsetzung erfolgt mit Städtebaufördermitteln. Folgende Rahmenterminplanung gilt es zu beachten:
— Entwurfsplanung: bis Ende 04/2021,
— Ausführungsplanung: bis Ende Juli 2021,
— Baubeginn: ab 04/2022,
— Fertigstellung: 04/2023.
Markkleeberg
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise bzw. gestaffelte Beauftragung vor. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 des § 47 Abs. 1 HOAI. Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, wenn Genehmigungsunterlagen erforderlich sind. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung fortführender Leistungsphasen besteht nicht. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 9 des § 47 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13.1 HOAI zu den § 47 Abs. 2 und § 48 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 13.1 HOAI: Es sind sämtliche Leistungen anzubieten. Mit der Leistungsphase 3 sind die Kosten nach AKS und DIN 276 (4) zu erstellen. Die zusätzlichen Aufwendungen für die 2. Kostenberechnung der Leistungsphase 3 sind in die Angebotssumme einzuarbeiten und werden nicht gesondert vergütet. Nachlässe für Planungsleistungen können gewährt werden. Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, wenn Genehmigungsunterlagen erforderlich sind. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt ach Anlage 13.1 HOAI zu den § 47 Abs. 2 und § 48 Abs. 5.
Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage C zu entnehmen.
Ergänzung zu II.2.10): Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
„Neue Mitte Markkleeberg 2. BA“ – Planungsleistungen für Verkehrsanlagenplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 17.8.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrages/Angebotes prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Angebotes hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den entsprechenden Menüpunkt. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u. U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahme- und Angebotsfrist die Übermittlung zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Angebote, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z. B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
1. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
2. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Angebotes ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
3. Eignungsleihe/Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04012
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.