Rahmenvertrag Planung Flugbetriebsflächen Befeuerung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flughafen Leipzig/Halle
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig-halle-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Planung Flugbetriebsflächen Befeuerung
Der Auftraggeber führt vorliegend ein Vergabeverfahren mit Interessenbekundung, Interessenbestätigung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch. In Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung ist der Ablauf konkretisiert.
Der Leistungsumfang betrifft folgende Planungsleistungen:
— Starkstromanlagen (elektrotechnische Anlagen),
— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungsbild Technische Ausrüstung nach §§ 53ff HOAI.
Die Leistungen umfassen im wesentlichen Neubauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen, Erweiterungsbauten sowie Umbauten von Befeuerungsanlagen für Flugbetriebsflächen sowie weiterer Anlagen der technischen Ausrüstung, ggf. im Sicherheitsbereich des Flughafens.
Es ist beabsichtigt, den vorliegenden Rahmenvertrag mit bis zu drei Rahmenvertrags-Auftragnehmern abzuschließen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den im Auftragsfall tatsächlich erforderlichen und abgerufenen Mengen. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf den Abruf bestimmter Mengen oder von Mindestkontingenten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80672
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim/Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Hinweise zum Verfahrensablauf In der 1. Phase der Interessenbekundung haben Unternehmen zunächst nur allgemein ihr Interesse an der Teilnahme am Vergabeverfahren zu bekunden. Der Auftraggeber hat hierfür ein Formblatt erstellt. Das Formblatt kann nach Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung abgerufen werden. Die Interessenbekundungen müssen in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) eingehen.
Eine Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft ist möglich. Die Einreichung der Eignungsunterlagen (entsprechend dem Teilnahmeantrag) ist in dieser Phase nicht erforderlich. Ein Unternehmen, das sein Interesse in der 1. Phase nicht bekundet hat, kann im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber wird in der 2. Phase des Vergabeverfahrens die Unternehmen, die frist- und formgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, auffordern ihr Interesse zu bestätigen (Interessensbestätigung), in dem die in der entsprechenden Aufforderung aufgeführten Eignungsunterlagen eingereicht werden (Teilnahmeantrag).
Eine Bewerbergemeinschaft kann in dieser Phase nur noch mit Unternehmen gebildet werden, die zur Interessenbestätigung aufgefordert wurden. In der Aufforderung zur Interessenbestätigung werden die für die Teilnahme maßgeblichen Informationen mitgeteilt werden.
In der 3. Phase werden die erfolgreichen Bewerber zur Angabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
c) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
d) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens tt.mm.2020 über die Vergabeplattform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.