Neugestaltung der öffentlichen Plätze J.-A. Siemensplatz und Hingstgars Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2021-HEL-PL

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helgoland
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helgoland.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDPBW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tewis-projektmanagement.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDPBW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neugestaltung der öffentlichen Plätze J.-A. Siemensplatz und Hingstgars

Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2021-HEL-PL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Helgoland als Ausflugsziel erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, die Insel nachhaltig attraktiv zu gestalten sowohl für die Besucher als auch für die Bewohner der Insel. Die Gemeinde beabsichtigt daher zum einen, den als zentralen Dreh- und Angelpunkt für die Besucher genutzte J.-A. Siemensplatz im Unterland sowie den etwas versteckt gelegenen Platz Hingstgars im Oberland neu gestalten zu lassen und aufzuwerten. Die Leistungen bis einschließlich der LPH 3 sind bereits abgeschlossen. Anhand dieser Ausschreibung sollen die Leistungen der LPH 4-9 beauftragt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000 Architekturentwurf
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Helgoland

Lung Wai 28

27498 Helgoland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Planungsleistungen ist es, zwei einladende Verweilorte sowohl für die Helgoländer Einwohner als auch für die Gäste der Insel zu schaffen und zugleich zu einer Auflockerung der umgebenden dichten Wohnbebauung beizutragen.

Für die Umgestaltung der Platzflächen wurden bereits die Erstellung eines ersten Konzeptes beauftragt. Diese bereits erbrachte Planungsleistung schließt mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 gemäß HOAI ab.

Die Leistungsphasen 4 bis 9 des Leistungsbildes Freianlagen sollen gemäß HOAI erfolgen. Die entsprechenden Grundleistungen (Anlage 11 zur HOAI) sind vollständig zu erbringen. Zusätzlich werden Besondere Leistungen abgefragt.

Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.

Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte) Skala/Notenstufen.

Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:

— 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung hervorragend geeignet,

— 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung gut geeignet,

— 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung hinreichend geeignet,

— 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung ausreichend geeignet,

— 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte geeignet.

Im Bereich zwischen 0 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (1 P., 3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Stufe 1 (Leistungsphasen 4-7). Mit Abschluss dieser Stufe werden die politischen Gremien der Gemeinde über die Fortführung entscheiden. Die dann ggfs. abzurufende Stufe 2 beinhaltet die Leistungsphasen 8 und 9. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. obenZiff. II.2.7).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 74 VgV durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich die Gemeinde Helgoland das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.

Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.

Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten,

— PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen- Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung,

— PL3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bewerber über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Helgoland für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.

WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Planung von öffentlichen Platzflächen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Helgoland für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.

TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Referenzen betreffend die Planung von öffentlichen Platzflächen. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzprojekte müssen am Tag der Teilnahmefrist jedenfalls mit der Leistungsphase 8 abgeschlossen sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Gemeinde Helgoland kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Bauvorlageberechtigung gem. § 65 Abs. 3 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.

2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.5.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.

4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Gemeinde Helgoland keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Gemeinde Helgoland kann Ausnahmen zulassen.

6. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.

7. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.

8. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks, der Leistungsbeschreibung sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.

9. Zu Ziffer IV.2.3): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 24.5.2021 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in der KW 27/2021 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird. Sie werden auf Helgoland oder - pandemiebedingt abhängig von der aktuellen Situation - per Videokonferenz stattfinden.

10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

11. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Gemeinde Helgoland zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YGXDPBW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021

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