Durchforstung/Schad-/Käferholzaufbereitung und Holzrückung Rev. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021FB03- 021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04277
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04277
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Durchforstung/Schad-/Käferholzaufbereitung und Holzrückung Rev. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung und Holzrückung in den Revieren 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8.
113
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung im Revier 1 Thümmlitz Klosterbuch 1 800-3 000 Fm.
1. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und er endet am 28.2.2022,
2. Der Auftraggeber kann die Verlängerung des Vertrages über den in Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt hinaus verlangen,
3. Die Absicht, den Vertrag über die in Abs. 1 vereinbarte Laufzeit hinaus zu verlängern, ist gegenüber dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bei diesem eingehend schriftlich zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Ausübung der Option nicht innerhalb eines Monats, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr,
4. Die Option kann maximal einmal Mal jeweils für ein weiteres Jahr ausgeübt werden. Die Höchstlaufzeit beträgt 2 Jahre.
212
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung im Revier 2 Collm 1 700-4 000 Fm.
1. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und er endet am 28.2.2022,
2. Der Auftraggeber kann die Verlängerung des Vertrages über den in Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt hinaus verlangen,
3. Die Absicht, den Vertrag über die in Abs. 1 vereinbarte Laufzeit hinaus zu verlängern, ist gegenüber dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bei diesem eingehend schriftlich zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Ausübung der Option nicht innerhalb eines Monats, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr,
4. Die Option kann maximal einmal Mal jeweils für ein weiteres Jahr ausgeübt werden. Die Höchstlaufzeit beträgt 2 Jahre.
311
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung im Revier 3 Wermsdorf 2 000 Fm – 4 650 Fm.
1. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und er endet am 28.2.2022,
2. Der Auftraggeber kann die Verlängerung des Vertrages über den in Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt hinaus verlangen,
3. Die Absicht, den Vertrag über die in Abs. 1 vereinbarte Laufzeit hinaus zu verlängern, ist gegenüber dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bei diesem eingehend schriftlich zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Ausübung der Option nicht innerhalb eines Monats, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr,
4. Die Option kann maximal einmal Mal jeweils für ein weiteres Jahr ausgeübt werden. Die Höchstlaufzeit beträgt 2 Jahre.
411
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung im Revier 4 Horstsee 1 300 Fm-4 350 Fm.
1. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und er endet am 28.2.2022,
2. Der Auftraggeber kann die Verlängerung des Vertrages über den in Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt hinaus verlangen,
3. Die Absicht, den Vertrag über die in Abs. 1 vereinbarte Laufzeit hinaus zu verlängern, ist gegenüber dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bei diesem eingehend schriftlich zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Ausübung der Option nicht innerhalb eines Monats, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr,
4. Die Option kann maximal einmal Mal jeweils für ein weiteres Jahr ausgeübt werden. Die Höchstlaufzeit beträgt 2 Jahre.
511/611
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung in den Revieren 5 Colditz und 6 Waldmühle 3 000-6 300 Fm.
1. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und er endet am 28.2.2022,
2. Der Auftraggeber kann die Verlängerung des Vertrages über den in Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt hinaus verlangen,
3. Die Absicht, den Vertrag über die in Abs. 1 vereinbarte Laufzeit hinaus zu verlängern, ist gegenüber dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bei diesem eingehend schriftlich zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Ausübung der Option nicht innerhalb eines Monats, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr,
4. Die Option kann maximal einmal Mal jeweils für ein weiteres Jahr ausgeübt werden. Die Höchstlaufzeit beträgt 2 Jahre.
812
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung im Revier 8 Leipzig Süd 2 000 – 5 100 Fm.
1. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und er endet am 28.2.2022,
2. Der Auftraggeber kann die Verlängerung des Vertrages über den in Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt hinaus verlangen,
3. Die Absicht, den Vertrag über die in Abs. 1 vereinbarte Laufzeit hinaus zu verlängern, ist gegenüber dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bei diesem eingehend schriftlich zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Ausübung der Option nicht innerhalb eines Monats, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr,
4. Die Option kann maximal einmal Mal jeweils für ein weiteres Jahr ausgeübt werden. Die Höchstlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363