Überregionale Anbindung Chemnitz
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überregionale Anbindung Chemnitz
Freistaat Sachsen, Verbandsgebiet des ZVMS
Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) an den überregionalen Eisenbahnverkehr:
1) Leistungsbeginn: ab Sommerfahrplanwechsel im Juni 2022 (12.06.2022).
2) Vertragslaufzeit: bis Fahrplanwechsel im Dezember 2028 mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis maximal zum Sommerfahrplanwechsel im Juni 2037.
3) Leistungsumfang (Zugkm): abhängig von dem vom Betreiber gewählten Streckenverlauf.
4) Anforderungen an die Verkehrsleistungen:
— Anbindung der Region Chemnitz mittels Verkehrsleistungen auf der Relation Chemnitz - Berlin ohne Umstieg und mit wenigen Halten,
— keine längeren Standzeiten auf Unterwegsbahnhöfen,
— Bedienung der Station "Flughafen BER - Terminal 1-2",
— Bedienung mindestens eines Bahnknotens im Stadtgebiet Berlin mit Zugang zum Schienenpersonennahverkehr,
— mindestens zwei tägliche Verbindungen in beide Richtungen,
— Kundenbetreuer in jedem Zug,
— Reservierbarkeit der Sitzplätze,
— kleines Cateringangebot mit Kaffee, Kaltgetränken und Snacks.
5) Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge:
— abgetrennter, komfortabler und beruhigter Bereich (1. Klasse-Bereich),
— Sitze mit hohem Komfort und Armlehnen,
— im 1. Klasse-Bereich Sitze, die sich in Komfort und Ausstattung von Sitzen der anderen Fahrzeugbereiche abheben,
— Steckdosen am Platz (min. 1 Stück je 2 Sitzplätze),
— Klimatisierung,
— mindestens zwei funktionsfähige WC im Zug,
— ausreichend Stauräume für Gepäck.
6) verkehrsvertragliche Rahmenbedingungen:
— Anerkennung von Nahverkehrstarifen für Binnenrelationen im Freistaat Sachsen,
— Vergütung/Budget: maximal 2,5 Mio. EUR/Jahr; ab 2022 jährlich pauschal dynamisiert mit 1,8 %,
— keine Vergütung bei Ausfall oder Verspätung größer 120 Minuten,
— keine Verpflichtung zum SEV,
— keine Pönalen bei Qualitätsabweichungen.
7) Anforderungen an Betreiber:
— Eisenbahnverkehrsunternehmen mit aktuell gültiger Genehmigung gemäß § 6 AEG (Personenverkehr) und aktuell gültiger Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
— Umsatz von insgesamt mindestens 60 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Ein bestimmter, Mindestjahresumsatz in einem der 3 Geschäftsjahre wird nicht gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. (3) VO (EG) 1370/2007 vergeben. Der ZVMS beabsichtigt, die Verkehrsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Anwendung des in Art. 5 Abs. (3b) VO (EG) 1370/2007 beschriebenen Verfahrens bleibt vorbehalten.
2) Der ZVMS wird das Vergabeverfahren bereits vor Ablauf der Jahresfrist nach Art. 7 Abs. (2) VO (EG) 1370/2007, jedoch nicht vor Ablauf von 60 Tagen ab Veröffentlichung dieser Vorinformation einleiten.
3) Betreiber werden gebeten, ihr Interesse an der Erbringung der zu vergebenden Verkehrsleistungen innerhalb von 60 Tagen ab Veröffentlichung dieser Vorinformation bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle zu bekunden.
4) Die Vergabe der Verkehrsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel durch den Freistaat Sachsen. Sofern und soweit die entsprechenden finanziellen Mittel dem ZVMS nicht bereit gestellt werden, behält sich der ZVMS vor, von einer Vergabe der Verkehrsleistungen abzusehen bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben.