Überregionale Anbindung Chemnitz

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vms.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Andere: Zweckverband

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Überregionale Anbindung Chemnitz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

Freistaat Sachsen, Verbandsgebiet des ZVMS

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) an den überregionalen Eisenbahnverkehr:

1) Leistungsbeginn: ab Sommerfahrplanwechsel im Juni 2022 (12.06.2022).

2) Vertragslaufzeit: bis Fahrplanwechsel im Dezember 2028 mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis maximal zum Sommerfahrplanwechsel im Juni 2037.

3) Leistungsumfang (Zugkm): abhängig von dem vom Betreiber gewählten Streckenverlauf.

4) Anforderungen an die Verkehrsleistungen:

— Anbindung der Region Chemnitz mittels Verkehrsleistungen auf der Relation Chemnitz - Berlin ohne Umstieg und mit wenigen Halten,

— keine längeren Standzeiten auf Unterwegsbahnhöfen,

— Bedienung der Station "Flughafen BER - Terminal 1-2",

— Bedienung mindestens eines Bahnknotens im Stadtgebiet Berlin mit Zugang zum Schienenpersonennahverkehr,

— mindestens zwei tägliche Verbindungen in beide Richtungen,

— Kundenbetreuer in jedem Zug,

— Reservierbarkeit der Sitzplätze,

— kleines Cateringangebot mit Kaffee, Kaltgetränken und Snacks.

5) Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge:

— abgetrennter, komfortabler und beruhigter Bereich (1. Klasse-Bereich),

— Sitze mit hohem Komfort und Armlehnen,

— im 1. Klasse-Bereich Sitze, die sich in Komfort und Ausstattung von Sitzen der anderen Fahrzeugbereiche abheben,

— Steckdosen am Platz (min. 1 Stück je 2 Sitzplätze),

— Klimatisierung,

— mindestens zwei funktionsfähige WC im Zug,

— ausreichend Stauräume für Gepäck.

6) verkehrsvertragliche Rahmenbedingungen:

— Anerkennung von Nahverkehrstarifen für Binnenrelationen im Freistaat Sachsen,

— Vergütung/Budget: maximal 2,5 Mio. EUR/Jahr; ab 2022 jährlich pauschal dynamisiert mit 1,8 %,

— keine Vergütung bei Ausfall oder Verspätung größer 120 Minuten,

— keine Verpflichtung zum SEV,

— keine Pönalen bei Qualitätsabweichungen.

7) Anforderungen an Betreiber:

— Eisenbahnverkehrsunternehmen mit aktuell gültiger Genehmigung gemäß § 6 AEG (Personenverkehr) und aktuell gültiger Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG,

— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.

— Umsatz von insgesamt mindestens 60 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Ein bestimmter, Mindestjahresumsatz in einem der 3 Geschäftsjahre wird nicht gefordert.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 12/06/2022
Laufzeit in Monaten: 78

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

1) Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. (3) VO (EG) 1370/2007 vergeben. Der ZVMS beabsichtigt, die Verkehrsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Anwendung des in Art. 5 Abs. (3b) VO (EG) 1370/2007 beschriebenen Verfahrens bleibt vorbehalten.

2) Der ZVMS wird das Vergabeverfahren bereits vor Ablauf der Jahresfrist nach Art. 7 Abs. (2) VO (EG) 1370/2007, jedoch nicht vor Ablauf von 60 Tagen ab Veröffentlichung dieser Vorinformation einleiten.

3) Betreiber werden gebeten, ihr Interesse an der Erbringung der zu vergebenden Verkehrsleistungen innerhalb von 60 Tagen ab Veröffentlichung dieser Vorinformation bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle zu bekunden.

4) Die Vergabe der Verkehrsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel durch den Freistaat Sachsen. Sofern und soweit die entsprechenden finanziellen Mittel dem ZVMS nicht bereit gestellt werden, behält sich der ZVMS vor, von einer Vergabe der Verkehrsleistungen abzusehen bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben.

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021

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