Aufsuchende Hilfen Referenznummer der Bekanntmachung: 21 070 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]12
Fax: [removed]12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufsuchende Hilfen
Aktivierung, Stabilisierung und Motivation erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mittels aufsuchender Hilfe. Nach der Aktivierung, Stabilisierung, Unterstützung und Motivation soll der Teilnehmer u. a. in der Lage sein, Beratungsgespräche wahrzunehmen, an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teilzunehmen oder persönliche Angelegenheiten eigenständig oder unter Inanspruchnahme Dritter zu bewältigen.
Bautzen
Bautzen
DEUTSCHLAND
Aktivierung, Stabilisierung und Motivation erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mittels aufsuchender Hilfe. Nach der Aktivierung, Stabilisierung, Unterstützung und Motivation soll der Teilnehmer u.a. in der Lage sein, Beratungsgespräche wahrzunehmen, an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teilzunehmen oder persönliche Angelegenheiten eigenständig oder unter Inanspruchnahme Dritter zu bewältigen.+ Zielgruppe: Erwerbsfähige, hilfebedürftige Frauen u. Männer aller Altersgruppen im SGB II-Leistungsbezug, die ihren Meldepflichten u. Beratungsterminen nicht nachkommen u. sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen sowie hilfebedürftige Personen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Termine zur Klärung von persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. + Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.08.2021, Maßnahmenende 31.07.2022. Die Maßnahme hat grundsätzlich eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie ist für 12 Teilnehmer zu konzipieren und durchzuführen. + Besonderheiten zur Vertragslaufzeit/ Verlängerungsoption: Für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 und vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 behält sich der Auftraggeber jeweils die Verlängerung des Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vor. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen. Die Nutzung/ Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung. + Maßnahmeorte sind entsprechend der Lose Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden u. sonstige Netzwerkpartner. + Personalschlüssel: Sozialpädagoge: Teilnehmer = 1,5 : 12. Der Sozialpädagoge ist für die gesamte Maßnahme vorzuhalten. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ und „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. + Maßnahmekosten: umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere: Lehrgangskosten und Kosten für Maßnahmeinhalte einschließlich Kosten für erforderliche Lehrmittel; Kosten für notwendige sozialpädagogische Betreuung, Bereitstellung der Beratungsräume, Personal, Fahrkosten des Sozialpädagogen; ggf. zusätzliche Fahrkosten des Teilnehmers (Fahrkosten zwischen unterschiedlichen Beratungsorten, Netzwerkpartnern); Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Teilnehmer. (Die täglichen Fahrkosten des Teilnehmers vom Wohnort zum Maßnahmeort sind nicht Bestandteil des Maßnahmepreises.) Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Teil C Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung", Teil C Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters", Teil C Anlage D "Nachweis d. Räumlichkeiten", Teil C Anlage E 1 "Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals" sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung'' einzureichen. Teil C Anlage E 2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen. Soweit erforderlich sind folgende Unterlagen einzureichen: 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen, 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. + Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien sind zu 70 % die Qualität (Q) u. zu 30 % der Preis (P). Dabei wird die Qualität in 3 Wertungsbereiche eingeteilt. Diese fliesen zu folgenden Anteilen in die Qualitätsbewertung ein: 1. Wertungsbereich - Inhalt, Methode, Strategie zu 40 %; 2. Wertungsbereich - personelle u. sächliche Ressourcen zu 35 % u. 3. Wertungsbereich - Trägerkriterien zu 25 %. Die einzelnen Unterkriterien u. deren Gewichtung ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
Für den Zeitraum 1.8.2022 – 31.7.2023 behält sich der Auftraggeber (AG) die Verlängerung des Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (AN) bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vor. Andernfalls endet die Maßnahme ohne Verlängerungserklärung am 31.7.2022. Der Vertrag kann um ein 2. Mal für den Zeitraum 1.8.2023 – 31.7.2024 verlängert werden, wenn der AG die Verlängerung spätestens bis zum 31.5.2023 schriftl. erklärt. Es besteht auch die Möglichkeit, die 1. Option der Vertragsverlängerung nicht in Anspruch zu nehmen, aber die 2. Option. In diesem Fall muss dies ebenso bis zum 31.5.2023 schriftl. gegenüber dem AN erklärt werden. Im Verlängerungszeitraum sind vom AN dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebot zu erbringen. Die Nutzung/Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den AG ist an keinerlei Bedingungen u. Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung.
Kamenz
Kamenz, DE
Aktivierung, Stabilisierung und Motivation erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mittels aufsuchender Hilfe. Nach der Aktivierung, Stabilisierung, Unterstützung und Motivation soll der Teilnehmer u.a. in der Lage sein, Beratungsgespräche wahrzunehmen, an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teilzunehmen oder persönliche Angelegenheiten eigenständig oder unter Inanspruchnahme Dritter zu bewältigen.+ Zielgruppe: Erwerbsfähige, hilfebedürftige Frauen u. Männer aller Altersgruppen im SGB II-Leistungsbezug, die ihren Meldepflichten u. Beratungsterminen nicht nachkommen u. sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen sowie hilfebedürftige Personen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Termine zur Klärung von persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. + Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.08.2021, Maßnahmenende 31.07.2022. Die Maßnahme hat grundsätzlich eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie ist für 12 Teilnehmer zu konzipieren und durchzuführen. + Besonderheiten zur Vertragslaufzeit/ Verlängerungsoption: Für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 und vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 behält sich der Auftraggeber jeweils die Verlängerung des Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vor. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen. Die Nutzung/ Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung. + Maßnahmeorte sind entsprechend der Lose Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden u. sonstige Netzwerkpartner. + Personalschlüssel: Sozialpädagoge: Teilnehmer = 1,5 : 12. Der Sozialpädagoge ist für die gesamte Maßnahme vorzuhalten. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ und „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. + Maßnahmekosten: umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere: Lehrgangskosten und Kosten für Maßnahmeinhalte einschließlich Kosten für erforderliche Lehrmittel; Kosten für notwendige sozialpädagogische Betreuung, Bereitstellung der Beratungsräume, Personal, Fahrkosten des Sozialpädagogen; ggf. zusätzliche Fahrkosten des Teilnehmers (Fahrkosten zwischen unterschiedlichen Beratungsorten, Netzwerkpartnern); Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Teilnehmer. (Die täglichen Fahrkosten des Teilnehmers vom Wohnort zum Maßnahmeort sind nicht Bestandteil des Maßnahmepreises.) Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Teil C Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung", Teil C Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters", Teil C Anlage D "Nachweis d. Räumlichkeiten", Teil C Anlage E 1 "Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals" sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung'' einzureichen. Teil C Anlage E 2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen. Soweit erforderlich sind folgende Unterlagen einzureichen: 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen, 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. + Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien sind zu 70 % die Qualität (Q) u. zu 30 % der Preis (P). Dabei wird die Qualität in 3 Wertungsbereiche eingeteilt. Diese fliesen zu folgenden Anteilen in die Qualitätsbewertung ein: 1. Wertungsbereich - Inhalt, Methode, Strategie zu 40 %; 2. Wertungsbereich - personelle u. sächliche Ressourcen zu 35 % u. 3. Wertungsbereich - Trägerkriterien zu 25 %. Die einzelnen Unterkriterien u. deren Gewichtung ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
Für den Zeitraum 01.08.2022 - 31.07.2023 behält sich der Auftraggeber (AG) die Verlängerung des Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (AN) bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vor. Andernfalls endet die Maßnahme ohne Verlängerungserklärung am 31.07.2022. Der Vertrag kann um ein 2. Mal für den Zeitraum 01.08.2023 - 31.07.2024 verlängert werden, wenn der AG die Verlängerung spätestens bis zum 31.05.2023 schriftl. erklärt. Es besteht auch die Möglichkeit, die 1. Option der Vertragsverlängerung nicht in Anspruch zu nehmen, aber die 2. Option. In diesem Fall muss dies ebenso bis zum 31.05.2023 schriftl. gegenüber dem AN erklärt werden. Im Verlängerungszeitraum sind vom AN dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebot zu erbringen. Die Nutzung/Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den AG ist an keinerlei Bedingungen u. Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung.
Hoyerswerda
Hoyerswerda, DE
Aktivierung, Stabilisierung und Motivation erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mittels aufsuchender Hilfe. Nach der Aktivierung, Stabilisierung, Unterstützung und Motivation soll der Teilnehmer u.a. in der Lage sein, Beratungsgespräche wahrzunehmen, an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teilzunehmen oder persönliche Angelegenheiten eigenständig oder unter Inanspruchnahme Dritter zu bewältigen.+ Zielgruppe: Erwerbsfähige, hilfebedürftige Frauen u. Männer aller Altersgruppen im SGB II-Leistungsbezug, die ihren Meldepflichten u. Beratungsterminen nicht nachkommen u. sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen sowie hilfebedürftige Personen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Termine zur Klärung von persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. + Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.08.2021, Maßnahmenende 31.07.2022. Die Maßnahme hat grundsätzlich eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie ist für 12 Teilnehmer zu konzipieren und durchzuführen. + Besonderheiten zur Vertragslaufzeit/ Verlängerungsoption: Für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 und vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 behält sich der Auftraggeber jeweils die Verlängerung des Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vor. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen. Die Nutzung/ Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung. + Maßnahmeorte sind entsprechend der Lose Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden u. sonstige Netzwerkpartner. + Personalschlüssel: Sozialpädagoge: Teilnehmer = 1,5 : 12. Der Sozialpädagoge ist für die gesamte Maßnahme vorzuhalten. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ und „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. + Maßnahmekosten: umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere: Lehrgangskosten und Kosten für Maßnahmeinhalte einschließlich Kosten für erforderliche Lehrmittel; Kosten für notwendige sozialpädagogische Betreuung, Bereitstellung der Beratungsräume, Personal, Fahrkosten des Sozialpädagogen; ggf. zusätzliche Fahrkosten des Teilnehmers (Fahrkosten zwischen unterschiedlichen Beratungsorten, Netzwerkpartnern); Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Teilnehmer. (Die täglichen Fahrkosten des Teilnehmers vom Wohnort zum Maßnahmeort sind nicht Bestandteil des Maßnahmepreises.) Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Teil C Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung", Teil C Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters", Teil C Anlage D "Nachweis d. Räumlichkeiten", Teil C Anlage E 1 "Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals" sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung'' einzureichen. Teil C Anlage E 2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen. Soweit erforderlich sind folgende Unterlagen einzureichen: 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen, 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. + Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien sind zu 70 % die Qualität (Q) u. zu 30 % der Preis (P). Dabei wird die Qualität in 3 Wertungsbereiche eingeteilt. Diese fliesen zu folgenden Anteilen in die Qualitätsbewertung ein: 1. Wertungsbereich - Inhalt, Methode, Strategie zu 40 %; 2. Wertungsbereich - personelle u. sächliche Ressourcen zu 35 % u. 3. Wertungsbereich - Trägerkriterien zu 25 %. Die einzelnen Unterkriterien u. deren Gewichtung ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
Für den Zeitraum 01.08.2022 - 31.07.2023 behält sich der Auftraggeber (AG) die Verlängerung des Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (AN) bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vor. Andernfalls endet die Maßnahme ohne Verlängerungserklärung am 31.07.2022. Der Vertrag kann um ein 2. Mal für den Zeitraum 01.08.2023 - 31.07.2024 verlängert werden, wenn der AG die Verlängerung spätestens bis zum 31.05.2023 schriftl. erklärt. Es besteht auch die Möglichkeit, die 1. Option der Vertragsverlängerung nicht in Anspruch zu nehmen, aber die 2. Option. In diesem Fall muss dies ebenso bis zum 31.05.2023 schriftl. gegenüber dem AN erklärt werden. Im Verlängerungszeitraum sind vom AN dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebot zu erbringen. Die Nutzung/Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den AG ist an keinerlei Bedingungen u. Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ und „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artrium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können. Eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt. Im Einzelfall werden ersatzweise auch Heilpädagogen anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können und der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen und sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind. Eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten: Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik + Grundlagen der Psychologie + Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik + Förderpädagogik + Kommunikation und Gesprächsführung + Medienpädagogik. Das Personal muss über fundierte Kenntnisse zum regionalen Netzwerk an Beratungsstellen und Fachdiensten, über eine umfassende Methodenkompetenz in der Beratung und Gesprächsführung sowie über Kenntnisse zu weiterführenden Beratungsangeboten verfügen. Sichere Kenntnisse im Umgang und in der Anwendung des MS-Office werden vorausgesetzt. Der Sozialpädagoge muss sich rechtliche Grundlagen im SGB II hinsichtlich der Beratung bei Nichtwahrnehmung von Meldeterminen und Beratungsgesprächen aneignen, sowie die Zielgruppe ausreichend zur Teilnahme an geladenen Beratungsgesprächen motivieren können. Zeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung.
Personalschlüssel: Sozialpädagoge: Teilnehmer = 1,5 : 12. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ und „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Maßnahmekosten: umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere: Lehrgangskosten und Kosten für Maßnahmeinhalte einschließlich Kosten für erforderliche Lehrmittel; Kosten für notwendige sozialpädagogische Betreuung, Bereitstellung der Beratungsräume, Personal, Fahrkosten des Sozialpädagogen; ggf. zusätzliche Fahrkosten des Teilnehmers (Fahrkosten zwischen unterschiedlichen Beratungsorten, Netzwerkpartnern); Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Teilnehmer. (Die täglichen Fahrkosten des Teilnehmers vom Wohnort zum Maßnahmeort sind nicht Bestandteil des Maßnahmepreises.)
Der Bieter muß über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/ Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.
Organisatorische Vorgaben: Vom Auftraggeber ist mit Zuschlagserteilung ein mit dem Auftraggeber abgestimmtes Informationsblatt (Flyer) zur Verteilung an potentielle Teilnehmer zu erstellen. Dieses ist in elektronischer Form (als Word, -Power Point- oder PDF-Datei) innerhalb von 3 Tagen nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. + Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muss zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i. V. m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächsische Bauordnung.
(Einzelheiten: Siehe Leistungsverzeichnis).
Auf gesondertes Verlangen sind geeignete Nachweise zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 8
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe.de. Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Teil C Anlage B „Allgemeine Bieterdarstellung“, Teil C Anlage C „Referenzen und Erfahrungen des Bieters“, Teil C Anlage D „Nachweis d. Räumlichkeiten“, Teil C Anlage E 1 „Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals“ sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Hinweis zum Formblatt 124_LD: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen.
Zu Beachten: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; Angabe Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis geführt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Einzureichen. Teil C Anlage E 2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen.
Teil C Anlage E 2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen.
Soweit erforderlich sind folgende Unterlagen einzureichen: Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]