ASF Restabfallbehandlung Referenznummer der Bekanntmachung: 930/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.asf-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASF Restabfallbehandlung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung von ca. 31 000 t/a Restabfällen aus Haushaltungen und Gewerbe sowie ca. 6 000 t/a Restsperrmüll.
Restabfall
Behandlung/Entsorgung von 15 500 t/a (+/- 10 %) Restabfälle aus Haushalt und Gewerbe des Kreises Schleswig-Flensburg. Die Leistung umfasst auch die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Fraktionen einschließlich etwaiger Weitertransporte dieser Behandlungsfraktionen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, sofern die AG nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten den Vertrag kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN ist zu jedem Quartal ab dem 31.12.2033 mit einer Frist von 18 Monaten möglich. Am 31.12.2038 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Lose 1 und 2 sind Mengenlose für eine identische Leistung. Bieter können insoweit auf eines oder 2 Mengenlose bieten (vgl. Preisblatt, Kap. 5.10). Die Zuschläge werden auf die beiden losbezogenen Angebote so erteilt, dass für die AG das wirtschaftlichste Ergebnis für alle Lose erzielt wird.
Restabfall
Behandlung/Entsorgung von 15 500 t/a (+/- 10 %) Restabfälle aus Haushalt und Gewerbe des Kreises Schleswig-Flensburg. Die Leistung umfasst auch die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Fraktionen einschließlich etwaiger Weitertransporte dieser Behandlungsfraktionen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, sofern die AG nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten den Vertrag kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN ist zu jedem Quartal ab dem 31.12.2033 mit einer Frist von 18 Monaten möglich. Am 31.12.2038 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Lose 1 und 2 sind Mengenlose für eine identische Leistung. Bieter können insoweit auf eines oder 2 Mengenlose bieten (vgl. Preisblatt, Kap. 5.10). Die Zuschläge werden auf die beiden losbezogenen Angebote so erteilt, dass für die AG das wirtschaftlichste Ergebnis für alle Lose erzielt wird.
Sperrmüll
Behandlung/Entsorgung von 6 000 t/a (+/- 10 %) Restsperrmüll des Kreises Schleswig-Flensburg. Die Leistung umfasst auch die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Fraktionen einschließlich etwaiger Weitertransporte dieser Behandlungsfraktionen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, sofern die AG nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten den Vertrag kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN ist zu jedem Quartal ab dem 31.12.2033 mit einer Frist von 18 Monaten möglich. Am 31.12.2038 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
BB 1) Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2) Registereintrag:
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie zu § 4 VGSH eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.3 und 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
— WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz für die Jahre 2018-2020 sowie Angabe des Mittelwertes der 3 Jahre,
— WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen bezüglich der Behandlung von Siedlungsabfällen (Abfallschlüssel 200301 oder 200307).
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Technische Leistungsfähigkeit:
TL 1) Mengenangaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n):
Für den Fall, dass die Behandlungskonzeption mehr als eine Anlage (auch Behandlung von Be-handlungsfraktionen > 20 Massen-% außer Schlacken) vorsieht, sieht die Tabelle mehrere Spalten vor. Bei mehr als 2 Anlagen sind weitere Spalten anzufügen oder die Tabelle zu duplizieren.
— Angabe von genehmigte Kapazität in t/a,
— Jahresdurchsatz 2018 bis 2020,
— fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum (Zeitraum ggf. geeignet differenzieren).
TL 2) Übernahmeerklärung für Behandlungsfraktionen > 20 Massen-% (außer Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken):
Für folgende, durch Dritte entsorgte Behandlungsfraktionen (Bezeichnung wie in Kap. 5.9.3, LU 1) sind Übernahmeerklärungen beigefügt; jeweils mit Angabe der Fraktion als Anlage zum Angebot.
TL 3) Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte:
Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist dies als Anlage zum Angebot darzustellen.
TL 4) Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten:
Falls unter TL 3 Vorbehalte angegeben wurden, ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen. Beigefügt als Anlage zum Angebot.
Berufliche Leistungsfähigkeit:
Für den Bieter sowie für Mitglieder von Bietergemeinschaften und für Unterauftragnehmer, welche die Behandlung oder Teile davon übernehmen, für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil beizufügen.
BL 1) Qualitätssicherung Behandler:
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Behandeln“ oder „Verwerten“ der AVV 20 03 01 (Lose 1 und 2) und 20 03 07 (Los 3). Beigefügt als Anlage zum Angebot.
Ggf. Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS. Beigefügt als Anlage zum Angebot.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder mit der Angebotsabgabe bestätigen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.9.3 der Vergabeunterlagen).
Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Weitere Nachweise gefordert für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Eignungsleiher(siehe Vergabeunterlagen Kap. 5). Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJD1LX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.