Übernahme der Trägerschaft für 2 bestehende Kindertagesstätten in Bad Oldesloe Referenznummer der Bekanntmachung: III70.1.462.42
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme der Trägerschaft für 2 bestehende Kindertagesstätten in Bad Oldesloe
Die Stadt Bad Oldesloe schreibt den Betrieb zwei bestehender Kindertagesstätten im Rahmen eines Betriebsüberganges nach § 613 BGB zum 1.8.2021 aus. Die beiden Kindertagesstätten wurden bisher vom gleichen Betreiber geführt.
Kitabetrieb am Steinfelder Redder
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Oldesloe schreibt den Betreib zwei bestehender Kindertagesstätten aus, die bisher gemeinsam vom gleichen Betreiber betrieben wurden.
Es handelt sich um die Kita am Steinfelder Redder und die Kita am Rümpeler Weg in Bad Oldesloe.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen und den Losbeschreibungen entnommen werden.
Kitabetrieb am Rümpeler Weg
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Oldesloe schreibt den Betreib zwei bestehender Kindertagesstätten aus, die bisher gemeinsam vom gleichen Betreiber betrieben wurden.
Es handelt sich um die Kita am Steinfelder Redder und die Kita am Rümpeler Weg in Bad Oldesloe.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen und den Losbeschreibungen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Der bisherige Betreiber hat unerwartet gekündigt. Um den Weiterbetrieb rechtzeitig zu gewährleisten wird ein offenes Verfahren mit verkürzter Frist nach $15 Abs 3 VgV durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist ein Finanzierungsvertrag zwischen der Stadt Bad Oldesloe und dem neuen Betreiber zu schließen (siehe Vergabeunterlagen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.