Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau -VGE 1-2-4_ Ersatzpflanzungen Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2020-84
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau -VGE 1-2-4_ Ersatzpflanzungen
— Pflanzung von Sträuchern/Heistern an 2 Standorten in der Ortslage Olbernhau,
— Pflanzung von Bäumen an 4 Standorten in der Ortslage Olbernhau,
— Sicherung der Pflanzung gegen Wildverbiss mit Wildschutzzaun,
— Einjährige Fertigstellungspflege und zweijährige Entwicklungspflege.
Ersatzpflanzungen im Abschnitt 1
Olbernhau, DE
Ergänzung einer lückigen Allee („Pappelallee“) mit 30 Stück Zitterpappeln
Kombinierte Strauch/Heisterpflanzung auf dem Flurstück Grüntal-0-0/5 (Blechwalzwerk) auf 72 m2 mit 48 Stück Gehölzen.
Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr.102833052
Ersatzpflanzungen im Abschnitt 2
Olbernhau, DE
Pflanzung von 7 Bergahorn (Alleebäume) an der Kleinneuschönberger Straße in Kleinneuschönberg und 3 Alleebäume an der Kleinneuschönberger Straße in Reukersdorf. Pflanzung eine Baumes (Bergahorn, Alleenbaum) und 14 Sträucher in der KITA Lindenstraße 7 Olbernhau.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr.102869052
Ersatzpflanzungen im Abschnitt 3
Olbernhau, DE
Kombinierte Strauch/Heisterpflanzung auf dem Flurstück Grünthal-0-3/5 (Blechwalzwerk) auf 810 m2 mit 540 Stück Gehölzen.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr.102870052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzpflanzungen im Abschnitt 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzpflanzungen im Abschnitt 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzpflanzungen im Abschnitt 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.