Markterkundungsverfahren: Nahversorgungslösung – Entwicklung des Dorfzentrums Freienwill
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Freienwill
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24991
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freienwill.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungsverfahren: Nahversorgungslösung – Entwicklung des Dorfzentrums Freienwill
Die Gemeinde Freienwill in Schleswig Holstein möchte in Ihrem Gemeindegebiet das Bauprojekt „Dorfzentrum“ realisieren. Hierbei soll neben anderen, vorwiegend gemeindlichen sowie sozialen Zwecken dienenden Einrichtungen, auch ein Supermarkt oder eine andere Form des Einzelhandels (inklusive Bäcker) zur Sicherung der Nahversorgung der Gemeinde entstehen. Zu diesem Zweck will die Gemeinde ein Grundstück des entsprechenden Baugebietes veräußern, auf dem der Einzelhandelsmarkt entstehen soll. Zielsetzung dieser Markterkundung ist die Identifizierung von Entwicklungsmodellen, Lösungsansätzen und Baukonzepten für die angestrebte Nahversorgungslösung innerhalb des Bauprojektes „Dorfzentrum“ zwischen der Gemeinde Freienwill und der Privatwirtschaft. Diese Vorinformation dient somit dem Aufruf zur freiwilligen Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren.
Gemeinde Freienwill
Die Gemeinde Freienwill möchte auf einer insgesamt rund vier Hektar großen Fläche (Baugebiet Süderballig) das Bauprojekt „Dorfzentrum“ realisieren. Hierbei soll neben anderen, vorwiegend gemeindlichen sowie sozialen Zwecken dienenden Einrichtungen, auch ein Supermarkt oder eine andere Form des Einzelhandels (inklusive Bäckereibetrieb) als Begegnungsstätte und zur Sicherung der Nahversorgung der Gemeinde entstehen. Zu diesem Zweck will die Gemeinde ein Grundstück des entsprechenden Baugebietes zum Marktwert veräußern. Um mit der städtebaulichen und bauplanungrechtlichen Situation verträglich zu sein, sollte die Verkaufsfläche des Einzelhandelsmarktes zwischen 400 und 800 qm liegen und auch einen Bäckereibetrieb umfassen. Die weiteren Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Nahversorgungslösung stehen noch nicht fest und können im Rahmen der Markterkundung gemeinsam erarbeitet werden.
Nachfolgende Zielsetzungen sind daher Grundlage dieser Markterkundung:
— Bereitschaft zum Erwerb des Grundstückes zu einem marktüblichen Preis,
— Fertigstellung des Einzelhandels oder anderen Konzepts zur Nahversorgung innerhalb von 3 Jahren nach Umschreibung und Festsetzung des B-Plans (Gemeinde behält sich die vertragliche Absicherung dessen vor),
— Das optimale Baukonzept wird in enger Kooperation mit der Gemeinde ausgewählt.
Erwartet wird ein kompaktes Konzept mit Vorschlägen zu:
— Größe (400-800 qm) und Angebot des Einzelhandels,
— Verschiedene denkbare Gestaltungslösungen des Partners,
— Einschätzung der Machbarkeit der genannten Zielsetzung und Zeitschiene des Ausbaus des angebotenen Konzepts.
Die Unternehmen sind in Form und Umfang ihrer Konzepte frei.
Interessierte Unternehmen reichen ihre Konzepte in deutscher Sprache bis spätestens 31.5.2021, 15.00 Uhr bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle postalisch oder per E-Mail ein. Ausführlichere Unterlagen zu diesem Markterkundungsverfahren und Informationen zum Grundstück – wie Art und Lage – können bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gemeinde Freienwill führt diese Markterkundung zur Identifizierung von Entwicklungsmodellen, Lösungsansätzen und Baukonzepten für die angestrebte Nahversorgungslösung als Teil des Bauprojektes „Dorfzentrum“ im Rahmen einer Kooperation zwischen der Gemeinde Freienwill und der Privatwirtschaft, zur Klärung der Realisierbarkeit einer Nahversorgerlösung auf dem angedachten kommunalen Grundstück.
Die vorliegende Markterkundung dient weder der Vorbereitung noch der Durchführung eines Vergabeverfahrens. Es besteht auch kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens. Der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen ist in dieser Markterkundung nicht eröffnet. Sollten sich aus den eingehenden Konzepten im Rahmen der Markterkundung vergaberechtsrelevante Beschaffungsvorgänge abzeichnen und diese im Rahmen der anschließenden Schritte weiterverfolgt werden, wird die Gemeinde Freienwill rechtzeitig Sorge für die vergaberechtliche Absicherung dieser Vorgänge tragen. Es handelt sich mithin um eine freiwillige Durchführung einer unverbindlichen Markterkundung. Die Gemeinde Freienwill ist an die Ergebnisse der Markterkundung nicht gebunden. Auch die Teilnehmer sind an die im Rahmen des Erkundungsverfahrens eingereichten Konzepte nicht gebunden. Eine Bindung tritt frühestens mit dem freiwilligen Abschluss eines Letter of Intent und/oder einer Kooperationsrahmenvereinbarung ein. Die Teilnahme an der Markterkundung ist folglich freiwillig. Eine Erstattung von Kosten, die den teilnehmenden Unternehmen aus der Markterkundung entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. Ungeachtet der Unverbindlichkeit wird auf die Beachtung wettbewerbsrechtlicher Grundsätze hingewiesen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen durch Unternehmen sind grundsätzlich unzulässig.
Es wird keine Auftragsbekanntmachung im Nachgang dieser Vorinformation geplant. Aus technischen Gründen war dennoch ein Datum unter Ziffer II.3) anzugeben. Dieses ist zu ignorieren.