Assistierte Ausbildung – begleitende Phase (AsA) 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 06/Assistierte Ausbildung Paragr. 74 u. 75/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-gr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Assistierte Ausbildung – begleitende Phase (AsA) 2021
Hilfsweise muss auf die Standardanwendung zugegriffen werden, da für die elektronische Vergabe das Musterblatt für soziale und andere besondere Dienstleistungen nicht angeboten wird. Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung in der begleitenden Phase gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) i. V. m. §§ 74 u. 75 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGB III). Hauptziel der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung ist die Heranführung der jungen Menschen zum erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung. Das Ziel ist auch erreicht, wenn der junge Mensch seine betriebliche Berufsausbildung ohne Unterstützung fortsetzen und abschließen kann. Mit Maßnahmen der Assistierten Ausbildung in der begleitenden Phase werden förderungsberechtigte junge Menschen und deren Betriebe gleichermaßen während der betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung unterstützt. In der Assistierten Ausbildung erfolgt die Förderung bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss einschließlich einer nachgehenden Betreuung mit folgenden Inhalten: Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Berufsausbildung sowie während einer Einstiegsqualifizierung, Vorbereitung des anschließenden Übergangs in versicherungspflichtige Beschäftigung und Unterstützung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder Unterstützung bei der Stabilisierung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss einer mit der Assistierten Ausbildung unterstützten und abgeschlossenen Berufsausbildung. Die Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen betrieblichen Berufsausbildungsverhältnis sowie dem geschlossenen Vertrag zur Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III bleiben von der Assistierten Ausbildung unberührt. Die Maßnahme beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2024. Die Leistung umfasst ein Los mit 20 Teilnehmerplätzen und muss von einem der Standorte Görlitz oder Löbau aus im gesamten Landkreis Görlitz erbracht werden. Die Losangabe mit den Standorten ist auch dem Losblatt zu entnehmen. In Abhängigkeit vom Wohnort der Teilnehmer und den Standorten der Betriebe hat der Auftragnehmer seine Leistungen überwiegend in den Betrieben bzw. am Berufsschulstandort anzubieten, da dies aufgrund der jeweiligen Anfahrtswege für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung notwendig ist. Grundsätzlich soll die Assistierte Ausbildung außerhalb der Berufsschulzeiten durchgeführt werden. Während der betrieblichen Ausbildungszeit erfolgt die Assistierte Ausbildung in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb. Der Auftraggeber kann die Teilnehmerplätze während des Leistungszeitraumes erhöhen. Gemäß § 130 Abs. 2 GWB gilt hierfür eine Obergrenze von 20 % des Auftragswertes.
Görlitz
DEUTSCHLAND
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung in der begleitenden Phase gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) i. V. m. §§ 74 u. 75 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGB III). Hauptziel der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung ist die Heranführung der jungen Menschen zum erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung. Das Ziel ist auch erreicht, wenn der junge Mensch seine betriebliche Berufsausbildung ohne Unterstützung fortsetzen und abschließen kann. Mit Maßnahmen der Assistierten Ausbildung in der begleitenden Phase werden förderungsberechtigte junge Menschen und deren Betriebe gleichermaßen während der betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung unterstützt. Die Leistung umfasst ein Los mit 20 Teilnehmerplätzen und muss von einem der Standorte Görlitz oder Löbau aus im gesamten Landkreis Görlitz erbracht werden.
Die Vergabe erfolgt mit einer Option für 36 Monate vom 1.9.2024 bis 31.8.2027. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.6.2024 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze vereinbaren. Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze zu reduzieren. Grundlage der Erhöhung und der Reduzierung der Teilnehmerplätze ist die Angabe im Losblatt.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In die engere Wahl kommen hierfür nur die Angebote die sämtliche Eignungskriterien erfüllen und deren Preis nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis. Zur Bestimmung der Leistung wird der im Konzept dargestellte Inhalt – als Grundlage der Leistungserbringung – anhand eines Punktwertesystems bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und der Erlaubnis der Berufsausübung hat jeder Bieter, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung in Kopie vorzulegen. Hierzu zählen für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Einreichung eines entsprechenden Vereinsregisterauszuges bzw. – falls nicht eintragungspflichtig – die Gewerbeanmeldung, ggf. Gewerbeummeldung. Der Registerauszug darf bei Einreichung des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
Für das Angebot sind die Vorlagen (V.3, V.3.1) auszufüllen. Für den Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Vorlagen (V.4 – V.5 und V.9) entsprechende Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Vorlagen (V.6, V.6.1, V.7 sowie V.8) die geforderten beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen des Personals und geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge anzugeben. Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird die erforderliche Trägerzulassung gemäß § 176 Abs. 1 i. V. m. 181 Abs. 4 S.1 und Abs. 6 Nr. 1 SGB III verlangt. Bei Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied über die Trägerzulassung verfügen und die erforderlichen vorgenannten Angaben und Erklärungen beifügen. Der Personaleinsatz bemisst sich für die gesamte Dauer der Beauftragung nach dem Personalschlüssel: 2,5 VZÄ (gesamt) für Ausbildungsbegleiter, Sozialpädagoge und Lehrkraft je 20 Teilnehmerplätze. Dabei entspricht 1,0 VZÄ 40 Wochenarbeitsstunden. Die Profession Ausbildungsbegleiter ist zwingend durch fest angestellte Arbeitnehmer beim Auftragnehmer sicherzustellen. Der Ausbildungsbegleiter muss mindestens 40 Std./Woche in der Maßnahme zum Einsatz kommen. Die weitere Stundenaufteilung der insgesamt 2,5 VZÄ zwischen dem Sozialpädagogen und der Lehrkraft kann der Träger entsprechend dem individuellen Unterstützungsbedarf der Teilnehmer und seines Konzeptes planen. Bei Nichtmuttersprachlern wird mindestens Sprachniveau C1 verlangt. Die Prüfung des Personaleinsatzes der Professionen Sozialpädagoge und Lehrkraft ist nicht Bestandteil der Eignungsprüfung. Diese Professionen müssen während der Leistungserbringung bedarfsgerecht, entsprechend dem individuellen Unterstützungsbedarf der Teilnehmer zum Einsatz kommen. Als Minimalanforderungen werden folgende Qualifikationen/Berufserfahrungen des einzusetzenden Personals erwartet. Der Ausbildungsbegleiter verfügt mindestens über dreijährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe „Auszubildende“ und: Berufsausbildung und Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister) oder Abgeschlossenes und staatlich anerkanntes Studium. Der Sozialpädagoge verfügt mindestens über eine der nachfolgenden Qualifikationen und mindestens einjährige Berufserfahrung: Bachelor bzw. Master Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, Diplom-Sozialpädagoge/-arbeiter, Diplom-Pädagoge mit Vertiefung Sozialpädagogik, Staatlich anerkannter Sozialpädagoge/-arbeiter, ein dem Staatlich anerkannten Sozialpädagogen/Sozialarbeiter gleichgestellter Abschluss im Beitrittsgebiet vor dem 03.10.1990 oder Staatlich anerkannter Erzieher, Pädagogen und pädagogische Mitarbeiter (besitzen artfremdes Studium) und entsprechender mehrjähriger (mindestens 3 Jahre) Erfahrung in der sozialpädagogischen Begleitung der dargestellten Zielgruppe. Die Lehrkraft verfügt mindestens über: staatlich bzw. gleichwertig anerkannten Abschluss, der zum Unterrichten an staatlichen/privaten Schulen berechtigt und einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe „Auszubildende“ oder Berufsausbildung und Abschluss nach der Ausbildereignungsverordnung oder Aufstiegsfortbildung (z. B. Techniker) und mindestens dreijährige berufliche und einjährige pädagogische Erfahrung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuelle Bieterfragen können bis zum 17.5.2021 gestellt werden, um auch anderen Bietern im Verfahren ausreichend Gelegenheit zu geben, die unverzüglich gegebenen Antworten in die Angebotserstellung einzubeziehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Eine Nachprüfung kann unter den in den §§ 160 ff GWB festgelegten Voraussetzungen erfolgen. Der Antrag dazu ist zu richten an die Landesdirektion Sachsen, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustr. 2, 04107 Leipzig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]