Zustellung Kundenmagazine (05/MA/2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]18
Fax: [removed]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zustellung Kundenmagazine (05/MA/2021)
Gegenstand des Vertrages ist die Zustellung von Kundenmagazinen.
Die Zustellung der Magazine erfolgt hautsächlich in Deutschland. Nur max. 4 Prozent der Magazine sind im Ausland zuzustellen.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Abholung, der Transport und die Zustellung des Kundenmagazins „IKK Gesund.Machen“. Das Kundenmagazin existiert in 2 Heftvarianten, einer für Versicherte und einer für Selbständige. Der Versand erfolgt als direkt beanschriftetes Versandstück ohne Umschlag.
Das Kundenmagazin wird den adressierten Empfängern innerhalb einer vorgegebenen Frist zugestellt. Räumlich sind die Adressaten überwiegend auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt. Nur in Einzelfällen (max. 0,4 Prozent) erfolgt der Versand ins Ausland.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zustellung Kundenmagazine (05/MA/2021)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde gemäß § 63 Absatz 1 Nr. 4 VgV aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.